Bruch zwischen Reichsregierung und Reichslandbund. Aus einer Entschließung des Reichslandbundes vom 11. 1. 1933:
Die Verelendung der deutschen Landwirtschaft, insbesondere der bäuerlichen Veredlungswirtschaft, hat unter Duldung der derzeitigen Regierung ein selbst unter einer rein marxistischen Regierung nicht für möglich gehaltenes Ausmaß angenommen. Die Ausplünderung der Landwirtschaft zugunsten der allmächtigen Geldbeutelinteressen der international eingestellten Exportindustrie und ihrer Trabanten dauert an. Seitens der Reichsregierung hört die Landwirtschaft im wesentlichen nur Rundfunkreden und inhaltlose Formulierungen, denen trotz längst vorhandener sachlicher Möglichkeiten entscheidende Taten nicht gefolgt sind.
Horkenbach, 1933, S. 17