Bereits in der Antike gab es Ordnungen, in denen dem gesellschaftlichen Status die entsprechende Kleidung zugeordnet wurde. Solche Regelungen, wie einzelne gesellschaftliche Gruppen sich zu kleiden haben, finden sich in allen Epochen europäischer Geschichte. Kleidung diente von jeher der Codierung gesellschaftlicher Verhältnisse. Gesellschaftliche Hierarchien werden seither damit visualisiert; aber eben auch soziale Ausgrenzungen wie im Fall von Juden oder Prostituierten.
Seit dem Spätmittelalter sind Kleiderordnungen regelmäßiger Bestandteil übergreifender gesellschaftlicher Regelungen, die in der Frühen Neuzeit auch als „Policey-Ordnung“ bezeichnet wurden. Mit zu den frühesten Kleiderordnungen in Deutschland gehört die Frankfurter von 1336. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden in den verschiedenen Territorien immer wieder neue Verordnungen durch die Landesherren erlassen. Auch aus religiösen Gründen wurde darin textiler Aufwand untersagt. Nicht nur gesellschaftliche Hierarchien spielten eine Rolle. Auch religiös-moralische Aspekte waren von Belang. Wie schnell konnte man in Schmuck und aufwändiger Kleidung die Todsünde der Verschwendungssucht („Luxuria“) erkennen, hinter der vermeintlich der Teufel lauerte. Vor allem die Geistlichkeit ging dagegen vor.
Um dies zu verhindern, wurde der Aufwand für Bekleidung reglementiert. Ganz praktisch hätte ein verschwenderischer Lebensstil auch zur Verarmung sozialer Gruppierungen führen können. Eine Mainzer Verordnung gegen den überhandnehmenden Luxus von 1783 ist hierfür ein sehr eindrückliches Zeugnis. Darüber hinaus konnte auch die Textilindustrie eines Landes gefördert werden, indem der Erwerb einheimischer Produkte vorgeschrieben wurde.
Erst im Zuge der Aufklärung kamen diese Vorschriften aus der Mode. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mode ihre Funktion der gesellschaftlichen Codierung verloren hätte.