Laut § 1 seien die Reisepässe von Juden einzuziehen und erhielten für das Ausland nur wieder Gültigkeit, wenn sie durch ein Merkmal für Juden gekennzeichnet seien.
Seite
2 Seiten
Bestand/Signatur
RGBl. II 1938, S. 1342
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Verordnung über Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
7448
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
05
Institution-Autor
Reichsminister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
10
Ungefähres Datum
Nein