In der Einleitung zum Reichserbhofgesetz wird verkündet, dass Bauer nur sein könne, wer deutscher Staatsbürger, "deutschen oder stammesgleichen Blutes" und "ehrbar" sei.
Seite
8 Seiten
Bestand/Signatur
RGBl. I 1933, S. 685-692
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Reichserbhofgesetz, 29. September 1933.
Datum bis: Jahr
1933
Legacy-ID
7462
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
29
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
29
Institution-Autor
Reichskanzler, Reichsminister der Justiz, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein