Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Laut § 2 (1) seien Reichsbürger nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes".

Das Reichsbürgergesetz bildet einen Teil der "Nürnberger Gesetze". 

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Bestand/Signatur
RGBl. II 1935, S. 1146
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Kurztitel
Reichsbürgergesetz: Reichsbürger seien nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes", 15. September 1935.
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
7469
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
15
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
15
Institution-Autor
Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Innern Frick
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein