Laut § 15 Nr. 2 seien Ärzte, die selbst oder deren Ehepartner "nicht deutschen oder artverwandten Blutes" seien, nicht zuzulassen.
Seite
4 Seiten
Bestand/Signatur
RGBl. II 1937, S. 973-976
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Dritte Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen: Verbot der Zulassung von Ärzten mit "nicht deutschem oder artverwandten Blut", 8. September 1937.
Datum bis: Jahr
1937
Legacy-ID
7485
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
08
Datum von: Jahr
1937
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
08
Institution-Autor
Reichsarbeitsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein