Nach der Verordnung vom 26. April 1938 mussten Juden ihr Vermögen, wenn es 5000 Reichsmark übersteigt, bei den Finanzämtern anmelden.
Seite
2 Seiten
Bestand/Signatur
RGBl. I 1938, S. 414-415
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Verordnung über die Anmeldung jüdischen Vermögens, 26. April 1938.
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
9958
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
26
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
26
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Beauftragte für den Vierjahresplan Göring, Reichsminister des Innern Frick
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein