Bereits am 9. Januar 1939 ordnet die Devisenstelle Kassel an, dass der Kaufpreis für das Haus und das Grundstück von Julius und Else Stern vom Käufer auf ein Sperrkonto eingezahlt werden muss, auf das Julius und Else Stern keinen Zugriff haben.
Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 14r
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Sicherungsanordnung der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Kassel für den Erlös aus dem Grundstücksverkauf von Julius Stern vom 09. Januar 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
9928
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
09
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
09
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein