Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

In den Jahren seit 1933 waren im ganzen Reichsgebiet zahlreiche jüdische Unternehmen und Geschäfte in den Ruin gedrängt und zum Verkauf gezwungen worden, wobei die Käufer in der Regel sehr große Vorteile erzielen konnten. In dem Versuch, diesen Prozess der sogenannten "wilden Arisierung" stärker unter staatliche Kontrolle zu nehmen und die durch Rüstungsausgaben stark bedürftige Reichskasse an den "Arisierungs"-Gewinnen zu beteiligen, mussten die Käufer jüdischen Eigentums eine "Ausgleichsabgabe" an das Reich zahlen.

Im Ergebnis wurde diese Abgabe aber nicht den Käufern zusätzlich auferlegt, sondern wurde von dem den Verkäufern zustehenden Kaufpreis abgezogen, bevor die Restsumme dann auf ein Sperrkonto eingezahlt wurde, um für die sog. "Judenvermögensabgabe" oder die "Reichsfluchtsteuer" gepfändet zu werden.

Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 21
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Kurztitel
Festsetzung einer vom Erlös des Grundstücksverkaufs zu entrichtenden Ausgleichsabgabe durch den Regierungspräsidenten Kassel vom 13. März 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
9935
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
13
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Regierungspräsident Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
11
Ungefähres Datum
Nein