Juden, die auswandern wollten, mussten eine "ersatzlose Abgabe" an das Reich entrichten ("Reichsfluchtsteuer"). Diese musste aber nicht in bar oder durch Geldüberweisung gezahlt werden, sondern konnte auch durch die Überlassung von Wertpapieren geleistet werden. Die Preußische Staatsbank bescheinigt Anfang Mai 1939, dass die Zahlungspflichten der Eheleute Stern durch die "Hingabe von Wertpapieren" erfüllt sind.
Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 27
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Bescheinigung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) an die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Kassel über die ersatzlose Zahlung von 7.019 RM aus dem Vermögen des Julius Stern vom 9. Mai 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
9937
Datum bis: Monat
05
Datum bis: Tag
09
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
05
Datum von: Tag
09
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
13
Ungefähres Datum
Nein