Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
In der "Dritten Anordnung auf Grund der Verordnung über den Einsatz des Vermögens von Juden" war im Februar 1939 bestimmt worden, dass Juden "alle in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber sowie Edelsteine oder Perlen" an staatliche Stellen abliefern mussten. In dem vorliegenden Schreiben bestätigt das "Landesleihhaus Kassel" gegenüber der Devisenstelle, dass die Sterns auch dieser Verpflichtung nachgekommen waren.
Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 51
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Kurztitel
Mitteilung des Pfandleihhauses Kassel an die Devisenstelle Kassel über die Einlieferung von Gold-, Silber- und Schmuckgegenständen durch Julius Stern vom 29. September 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
9945
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
29
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
29
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landesleihhaus Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
18
Ungefähres Datum
Nein