Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
Vor der Ausreise musste das gesamte Reise- und Umzugsgepäck durch einen staatlich bestellten Gerichtsvollzieher geschätzt werden. Die Eheleute Stern mussten einen Betrag in Höhe des geschätzten Werts ihres Umzugsgutes bezahlen. Damit sollte der durch den Umzug für die Wirtschaft des Deutschen Reichs entstehende Verlust von Sachwerten ausgeglichen werden - ungeachtet dessen, dass es sich bei dem Umzugsgut um bereits bezahlte Gegenstände des Privatbesitzes handelte.
Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 76ff.
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Kurztitel
Prüfbericht des Obergerichtsvollziehers Becker aus Marburg an die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Kassel über den Wert des Umzugsgutes von Julius und Else Stern vom 29. September 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
9943
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
29
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
29
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Obergerichtsvollzieher Becker
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
19
Ungefähres Datum
Nein