Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
Nach der Ausreise der Eheleute Stern kümmert sich die Geheime Staatspolizei noch um die Ausbürgerung. In der "Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz" vom November 1941 wurde schließlich festgelegt, dass "Juden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben", ausgebürgert werden, während ihr verbliebenes Vermögen dem Reich verfällt. Als letzten Schritt der Ausplünderung wird nun von der Gestapo überprüft, ob noch irgendwelche Vermögenswerte der Eheleute Stern vorhanden sind, die beschlagnahmt werden könnten.
Bestand/Signatur
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 105f.
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Kurztitel
Schreiben der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel an die Devisenstelle Kassel wegen der Ausbürgerung von Julius und Else Stern von 1940 und 1943
Datum bis: Jahr
1943
Legacy-ID
9948
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
30
Datum von: Jahr
1940
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
29
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Geheime Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
22
Ungefähres Datum
Nein