

Die unvollständige Titulatur Kaiser Karls V.
Dieser Ausschnitt zeigt einige der ererbten Titel Karls V..
Kaiser Karl V. (1500 - 1558)
Landgraf Philipp I. von Hessen (1504 - 1567)
Königin Maria von Ungarn (1505-1558), Schwester Karls V. und Statthalterin der Niederlande 1530-1555.
Die jüngere Schwester Karls V. blieb bis zu ihrem Tode Statthalterin der Niederlande und mischte sich aktiv in die Reichspolitik ein. (vgl. Dokument 2.5 )
Landgraf Philipp von Hessen auf dem Marburger Religionsgespräch, Ölgemälde von August Noack, 1869
Philipp I. von Hessen und einige andere Teilnehmer der Marburger Religionsgespräche, die vom 1. bis zum 4. Oktober im Jahre 1529 auf dem Marburger Schloß oberhalb der Lahn auf Einladung des hessischen Landgrafen stattgefunden haben.
Nicolas Perrenot, Seigneur de Granvelle (1484-1550)
Granvella war der wichtigste politische Berater des Kaisers und Stellvertreter desselben bei den Religionsgesprächen der Jahre 1540/41 in Hagenau und Worms, sowie auf dem Reichstag in Regensburg, der vom 5. April bis zum 29. Juli 1541 andauerte.
vgl. die Dokumente 2.6 , 3.4, 3.5 und 4.2

Im Jahre 1530 gründeten die protestantischen Fürsten ein gemeinsames "Schutzbündnis", den Schmalkaldischen Bund, dem Landgraf Philipp von Hessen zusammen mit seinem Vetter, dem Kurfürsten Johann Friedrich I. als Hauptmann vorstand.
Zunächst erfolgten mehrere Versuche beider Parteien, sowohl der Protestanten unter Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen und Landgraf Philipp I. von Hessen unter besonderer Einflußnahme durch Martin Bucer (vgl. Dokument 1.5), als auch der Katholiken unter Kaiser Karl V., den Konflikt durch Religionsgespräche zu einem friedlichen Ausgang zu leiten.
Vermittlung Landgraf Philipps und der Herzöge Erich u. Heinrich v. Braunschweig in den Auseinandersetzungen zwischen Gerhard v. Falkenberg und Johann v. Hagen u. a. wegen des Hauses Blankenau, 1526
Im Jahre 1526 sieht alles noch nach einer friedlichen Koexistenz und Zusammenarbeit des Landgrafen Philipp und dem Herzog Heinrich von Braunschweig aus, was sich jedoch bis zum Jahre 1542 schlagartig ins Gegenteil umkehren wird.
Landgraf Philipp I. von Hessen als Hauptmann des Schmalkaldischen Bundes
Kriegskasse der Schmalkaldener
mit den Wappen der Bundeshauptleute, links oben das sächsische und rechts oben das hessische Wappen.
Warnung an den Landgrafen (durch den Kaiser) zur Wahrung des Landfriedens vom März 1534

Aufenthalt des Herzogs Moritz von Sachsen in Marburg, 1540
Da Moritz von Sachsen im Jahre 1539 die Volljährigkeit erlangte, ging er wie damals üblich auf Brautschau, die ihn zu seinem Freund und Vetter Philipp und dessen Tocher Agnes führte; im Jahre 1541 folgte die Hochzeit.
Ernennung des Grafen Friedrich v. Beichlingen, Chorbischofs zu Köln, zum Koadjutor am Stift Hersfeld durch Kaiser Karl V. und König Ferdinand, 1540
Dennoch folgten weitere Auseinandersetzungen mit Hessen. So erbaute zum Beispiel Landgraf Ludwig I. im Jahre 1416 die Burg Ludwigseck auf Hersfelder Gebiet (es gehörte zum Wildbannbezirk, das der Abtei 1003 von Kaiser Heinrich II. zugesprochen worden war). Abt Hermann II. von Altenburg (1398–1418) waren die Hände gebunden, und er konnte nur noch resignierend feststellen, dass der Landgraf diese Burg „uff unsers stiffts grunth unnd eigenthum“ gebaut hat. Diese Auseinandersetzungen stärkten in der Folge den Einfluss des Erzbistums Mainz, das unter Erzbischof Adolf I. ab 1385 und noch einmal unter Erzbischof Konrad III. ab 1420 Schirmherr und Vermittler zwischen Hersfeld und Hessen war. Im Jahre 1427 siegte Hessen jedoch endgültig über Kurmainz, und die Stadt Hersfeld erneuerte ihr Bündnis mit Landgraf Ludwig I. Somit stand das Fürstentum ohne Verbündete gegen Hessen. Um die weitere Existenz der Abtei zu sichern, ernannte Abt Albrecht von Buchenau 1432 den Landgrafen zum erblichen Schirmherrn des Stiftes. Dieser Erbschutzvertrag wurde 1458 und 1490 erneuert. Das Fürstentum gehörte damit ab 1432 zu Hessen.
Um die der Abtei noch verbliebenen Gebiete gegen die Landgrafen zu sichern, und wegen erheblicher finanzieller Probleme, versuchte der Abt 1513 in der so genannten „Hersfelder Affäre“ die Abtei mit der von Fulda zu vereinen. Im Vorfeld verlor die Abtei einen Prozess am Reichskammergericht gegen die Stadt, was die Abtei weiter verschuldete. In dieser Situation resignierte Abt Volpert Riedesel von Bellersheim (1493–1513) zugunsten von Abt Hartmann, dem Abt von Fulda. Der Abt von Hersfeld übernahm im Gegenzug die fuldische Probstei Andreasberg. Das Hersfelder Kapitel stimmte gegenüber dem fuldischen Kanzler Philipp von Schweinsberg dieser Vereinigung zu. Am 10. September 1513 wurde im Schloss Eichhof der Anschluss der Reichsabtei von Abt Hartmann verkündet. Lediglich Kraft Myle, der spätere Abt Karto, widersetzte sich diesem Vorgehen. Dies galt auch für die Stadt, die, unterstützt von der hessischen Landgräfin Anna von Mecklenburg-Schwerin (ihr Sohn war Schirmvogt der Abtei), den Gehorsam gegenüber Abt Hartmann verweigerte. Anna konnte erreichen, dass Ludwig von Hanstein, Abt des Klosters Helmarshausen, zum Verwalter der Abtei gewählt wurde. Am 15. September 1515 wurde er vom hersfeldischen Konvent zum Gegenabt gewählt; der hessischen Kanzler Johann Feige führte dabei den Vorsitz. Diese Situation war für die Abtei Fulda nicht lange tragbar, so dass Abt Hartmann 1516 auf die Abtei Hersfeld verzichtete.
Sein Nachfolger, Abt Krato (1516–1556), erster bürgerlicher Abt von Hersfeld, erneuerte 1517 zusammen mit Dechant und Konvent den Erbschutzvertrag mit dem Landgrafen Philipp I.. Darin wurde der Reichsabtei untersagt, sich einer anderen Abtei anzuschließen, und festgeschrieben, dass künftige Äbte die Zustimmung des Hauses Hessen benötigten. Auf Einladung des Abtes predigte Luther 1523 in der Stiftskirche; damit begann die Reformation auch in Hersfeld. Zwei Jahre darauf gehörten bereits viele aus dem Machtbereich der Abtei dem protestantischen Glauben an, als es im Jahre 1525 im Bauernkrieg zur Plünderung des Stiftsbezirks kam. Landgraf Philipp kam dem in Bedrängnis geratenen Abt zu Hilfe und schlug den Aufstand nieder. Der Landgraf nutzte dies zu seinem Vorteil und nahm sich, zur Deckung seiner Kosten, große Teile der Reichsabtei -- zum Beispiel Berka und das Landecker Amt (das Amt umfasste im wesentlichen das Gebiet der heutigen Gemeinde Schenklengsfeld). Durch Verträge 1550 und 1558 mit Abt Karto und seinem Nachfolger Abt Michael (1556–1571) nahm sich der Landgraf auch die Hälfte von Hersfeld; damit war das Stift unter unmittelbaren Einfluss der Landgrafschaft Hessen geraten.


Diplom Kaiser Karl V. über die Bestätigung der Gründung der Universität Marburg, 16. Juli 1541
Karl V. war im Verlauf der Religionsgespräche durchaus zu Kompromissen bereit, wie die Bestätigung der protestantischen Philipps - Universität Marburg durch den Katholiken zeigt.

Nach der Rückkehr vom Regensburger Reichstag ist die Politik Philipps I. friedensfördernd und durchaus im Einklang mit der Kaiser Karls V., bis im Jahre 1546 der schmalkaldische Krieg ausbricht, in der Philipp und sein Vetter Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen in der Schlacht von Mühlberg am 27.4. 1547 geschlagen werden und sich dem Kaiser ergeben müssen. Philipp geht in die niederländische Gefangenschaft, die bis zum Jahre 1552 andauert, und Johann Friedrich verliert die Kurfürstenwürde und große Teile seines Besitzes an seinen Vetter Kurfürst Moritz.

Türkengefahr, 21. November 1541
Auch auf Grund der drohenden Gefahr eines muslimischen Angriffs war Kaiser Karl V. darauf bedacht, daß Einigkeit innerhalb der Christenheit herrschte.
Konflikt des [Amtmanns zu Greene] Burkhard v. Saldern mit Landgraf Philipp wegen seiner Verbindungen zu Herzog Heinrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel, 1542
Mit der Eskalation des Konflikts, die in Philipps Feldzug gegen Braunschweig zum Ausdruck kommt, geht der Landgraf auch gegen die Verbündeten des Herzogs vor.
Philipps endgültige Niederlage gegen Karl und die wirtschaftlichen und politischen Folgen für Hessen
Die vorliegenden Kopien enstanden 1841 (vgl. "vorletzte Seite")
Transkription der Seiten 2 - 4:
Sup. Hessen die Grafen Schaumng. Lipp. Hoy. Diepholdts bech
Ich Merdeunefteuchtigister Großmechtigister (...)
lichster Romischer Keyser, allergnedigister Herr, Unser Ro -
mischen keyserlichen Maiestat geben wir allerredernsenigst
Zum Kennen, daß die Grauve zum Rittpergck, daß schloß
stond und ganze herrschaft zum Rittpergck, deßgleichen
auch andere Westphalische oder sachsische Grauve, alß
Schaumburgck, Lippe, Hoya, Diepholdts etzliche stattliche
Schloß, Stadt, Plerkhen und andereß, von dem Durchleuchtigen
Hochgeborenen Fursten und Herrn, Herrn Philippen Landgrauven
zu Hessen. Kraune zu Catzenelnbogen. Diez. Ziegenhain und
Widda. Unserm kundigen fursten und herrn, und dem hauß
Hessen zu Lehen gehabt. Und biß (...) daß (...) sechs und
vierzigste Jahr empfenglich herbracht haben. Dereregenn sey
auch seiner Furstlich Gnaden, mit Lehenßpflichten ein billich -
(...) gewesen sein. Wie solcheß alleß Ire von sich gegen-
(...) besigelte (...) clarlich außerwisen,
Solliche Lehenschaften seinde hochererhtem unseren gnedigen
Fursten und Herrn Im gewelten sechß und vierzigstem Jahr
entzogen. Und haben gedachte Grauve von der
Zeit an biß daher sein Fürstliche Gnaden solcher Lehen halber
(...) mehr vor den(...) und Lehenherren (...)
Unangesehen, Daß sein urstliche Gnade: Sie Irer gechannen
Lehenßpflicht niemahlß Endig gezelt hat.
Weyll dann solche Graf und Lehenschafften dem Furstemtumb
Hessens Inverleibt, Desselbigen Inn und Zugehorungen,
und alß auch dem heiligen Reich zustandig, und von hocher(...)
unserem gnedigen Fursten und Herrn zu Hessen, durch woler -
mehr Kraune wirklich mit Leistung gnaurlicher Lehenßpflicht
Seite 2
(...), sein Furstliche Gnade aber derselben hernach -
malß mit Recht diesemer kundigt niemahlß (...) ßetz worden, (...) sich deren
selbst begeben, oder verziehen hat, Und gleichmal seiner F.G.
Zum höchsten bephererlich mehr, und zu geringer
Pherlerung deß Furstenthumbß Hessen, Und alß
auch per Consequens Heiligen Reich zu Nachtheil gereichte
Wann seine Furstliche Gnaden abgnemler Lehenschafften
alß mit der Stadt entsetzt pleiben, und nicht widder restituiert
werden solte, Dem allen nach gelangt an fur Romische keyserliche Maiestat,
Inn Nahmen und von (...) unserß Gnedigem
Fursten und Herrn zu Hessen, unser aller underthenigisteß
Hochfleissigß bitten, fur Ro. Key. Mjst. Alß die seiner F.G. Ire
Regalies Furstenthumb, mit allen Zugehörigen Herrschafften,
Lehen, Lehenschafften Neulich allergnedigst gelauhen haben,
Wollen In gnedigster Betrachtung dieser Bephererungen, bey
Wohlerwelten Kraune ernstlich verschaffen, Daß sie sich
gedachter Lehenschafften halber, an sein F.G. hinfuro wir
Zuvor von Ihnen bephelen, Lauth Irer gethanen Pflicht, und
übergebenen Heuerßbrieff halten. Sein F.Gn. vor den
Lehenherrn erkhennen, (...) sich alß erzeigen, Wie Lehenman -
nen wol anstehet, und zu vor von Jene beschehen Ist.
Zum anderen, Nachdem auch Inn der (...), Welche
hocherwelter unser Gnediger Furst und Herr mit der nechst
verstorbenen key. Mjst. Hochloblichster und seligster gedechtniß
Im 47. Jahr Ingangen, Weder anderen seiner F.G.
abgestriekt und verbotten wirdt, Daß sein F.G. In Irem
Lande, die Zerschleiffte Vesstungen, ohne Irer oder Jetziger
(...) Romischen Key. Mjst. Vorweissen und Bewilligung
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Nicht widder auffrühren, Noch anderen Pletz beuesigene
möge, Und eß aber eineß bepherrelichen ansehenß were,
daß seine F.G dißfalß für andere Stenden deß Reichß hin
füro (...) belestiget und bepherreds sein, So Ist
gleichstfalß In Nahmen und anstatt seiner F.G. unser
aller underthenigsten Bitt, für Ro. key. Mjt. Wollen nunmhr
seines F.G.ß gnedigst erscheinen, gemeldet verbott ab -
schaffen, Und seiner F.G. In dme Wir andere Stenden
deß Reichß allergnedigst vergönnen und zulassen, Daß
sein F.G. Irer gelegenheit nach, die zerschleiffte Vesteungen,
Ob sy eralte, Widder effrichten, oder auf andere Pletz In
Irem Lande befestigen möge,
sollichß alleß Gut Zu Fur Romisches keyserlichen Maiestat
sich sein F.G. In aller underthenigkeit vermögen,
Und Ist eß umb dieselbige fur key. Mjst. In allem underthe -
nigstem gehorsam Jederzeit (...) dienen ganz willigst.
Derer Romischen keyserlichen Maiestat
Allerunderthenigste
Gehorsambste
landgrauvische heßische
Raht.
Bericht des Abtes Kraft zu Hersfeld an Kaiser Karl V. wegen der Lehnschaft der Grafschaft Ziegenhain, 1549
Nach der militärischen Niederlage bei Mühlberg und der anschließenden Gefangenschaft Landgraf Philipps in den Niederlanden mischt sich Kaiser Karl V. aktiv in die Politik der Philipp aberkannten Lehenschaften, in diesem Fall Ziegenhain, ein.
Aufstellung der Kosten für das Fürstenlager des Kurfürsten Moritz von Sachsen in Spangenberg, 1553
Landgraf Philipp I. und Kurfürst Moritz von Sachsen waren Zeit ihres Lebens befreundet, obwohl Moritz im schmalkaldischen Krieg gegen Philipp an der Seite Kaiser Karls V. gekämpft hatte.
Bestellung von Kuratoren, 21. Mai 1554
Kaiser Karl V. oder vielmehr in dessen Namen, das Reichskammergericht, bestellt auf Bitten der Agnes, geb. Landgräfin von Hessen und Witwe des Kurfürsten Moritz von Sachsen, den Landgrafen Philipp von Hessen und den Pfalzgrafen Wolfgang bei Rhein zu Kuratoren desselben, original datiert im Dom zu Speyer am 21. Mai 1554.
Instruktion zu einer Gesandtschaft an den Kaiser zur Notifikation des Todes von Landgraf Philipp, 1567
Philipp überlebte Kaiser Karl V. um fünf Jahre.