Hl. Elisabeth
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Diplom König Karls d. Gr. über die Erteilung von Privilegien (Schutz, freie Abtswahl, Beschränkung der bischöflichen Gewalt) für das Kloster Hersfeld. Quierzy, 5. Januar 775 [KOPIE mit Ausstellungsraum-Zuordnung]
PRIVILEG KÖNIG KARLS DES GROSSEN FÜR DAS KLOSTER HERSFELD



Quierzy 775 Januar 5
Ausfertigung. Pergament, 41 x 52 cm, durchgedrücktes Siegel fehlt
Bestand: Urk. Stift Hersfeld
Druck: H.Weirich (Bearb.), Urkundenbuch der Reichsabtei Hersfeld 1. Bd. 1936 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck XIX,1)
Lit.: Ph. Hafner, Die Reichsabtei Hersfeld bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts 21936. – K. Heinemeyer, Hersfeld im frühen Mittelalter, in: ZHG 96, 1991, S: 17-33. – G. Heinemeyer, Hessen und Thüringen. Von den Anfängen bis zur Reformation. Ausstellungskatalog 1992, Nr. 109 S. 116

Sturmi, Schüler des hl. Bonifatius, hatte seit 736 mit zwei Gefährten in dem in der Einöde Buchoma liegenden Hersfeld als Einsiedler gelebt, bis er im Auftrage seines Lehrers im Jahre 744 das Kloster Fulda gründete. An der Stelle von Sturmis Einsiedelei gründete Lull, des Bonifatius Nachfolger auf dem Mainzer Bischofsstuhl, zwischen 765 und 775 sein Benediktinerkloster, ohne daß sich eine Siedlungskontinuität schlüssig beweisen ließe. Auf dem Reichstag zu Quierzy am Jahresbeginn 775 übergab Lull seine den Aposteln Simon und Judas Thaddaeus geweihte Stiftung dem Frankenkönig Karl dem Großen zu eigen.

Mit dem vorliegenden, sprachlich schwer verständlichen Diplom erteilte der König seinem Kloster weitgehende Privilegien: Er nahm es in seinen Schutz, beschränkte die Rechte weltlicher und geistlicher Amtsträger und verlieh ihm das Recht der freien Abtswahl. Hersfeld trat dadurch in die Reihe der Reichsklöster ein, wie vor ihm schon Fulda 765 bzw. 774 und Lorsch 772. Noch auf dem Reichstag zu Quierzy stattete der König Hersfeld wie die beiden älteren Reichsabteien zuvor mit zahlreichen und ansehnlichen Schenkungen von Rechten und Gütern aus, denen er später weitere folgen ließ. Allein die kirchliche Exemtion von der Gewalt des zuständigen Diözesanbischofs erhielt Hersfeld wie auch Lorsch im Gegensatz zu Fulda nicht. Es blieb also kirchlich seinem Diözesanbischof, dem Erzbischof von Mainz, unterstellt.

K.H.

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Bildnis der Sophie von Brabant mit ihrem Sohn Heinrich. Holzschnitt aus der Hessischen Chronik von Wilhelm Dilich, 1605
Bildnis der Sophie von Brabant mit ihrem Sohn Heinrich. Holzschnitt aus der Hessischen Chronik von Wilhelm Dilich, 1605
In der Hessischen Chronica von Wilhelm Dilich werden die Tochter der heiligen Elisabeth, Sophie von Brabant, und ihr Sohn Heinrich als "Gründer" der Landgrafschaft Hessen im Bild dargestellt.



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Abbildung der Almosenspende am Elisabethschrein in der Elisabethkirche Marburg, Fotografie
Abbildung der Almosenspende am Elisabethschrein in der Elisabethkirche Marburg, Fotografie

Die heilige Elisabeth gilt bis heute als die Verkörperung der Nächstenliebe. Die Abbildung zeigt eine Szene, die Almosen-Spende, vom Elisabethschrein in der Elisabethkirche zu Marburg.


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Grablege der hessischen Landgrafen in der Elisabethkirche Marburg, Fotografie
Grablege der hessischen Landgrafen in der Elisabethkirche Marburg, Fotografie

Die Grablege der hessischen Landgrafen in der Elisabethkirche zu Marburg.


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Raum 2