Zeittafel | |
1933 | |
30. Januar | Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler. |
28.Februar | Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat («Reichstagsbrandverordnung») setzt Grundrechte außer Kraft (s. Ausstellung "Fall Hohenstein". |
24. März | Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) (s. Ausstellung "Fall Hohenstein"). |
1.April | Boykott aller jüdischen Geschäfte durch die SA Aktionen gegen jüdische Ärzte, Juristen und Studenten. |
7. April | Gesetz «zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» Ausschaltung u. a. aller «nichtarischen» Beamten (Sonderregelungen für jüdische Frontkämpfer) (s. Ausstellung "Fall Hohenstein"). |
13. April | Zusammenschluß der jüdischen Organisationen zum «Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau». Vorläufer der «Reichsvertretung der Juden». |
21. April | Verordnung betreffend Schlachten von Tieren: Das Schlachten nach jüdischem Ritus wird verboten (Dokument 1). |
22. April | Ausschluß der «nichtarischen» Lehrer aus den Lehrervereinen. |
22.April | Verordnung betreffend Erlischen der Zulassung von Kassenärzten «nichtarischer» Abstammung mit Ausnahme von Frontkämpfern (Dokument 2). |
22. April | Einführung des «Arierparagraphen» im Deutschen Apothekerverein. |
25.April | Gesetz betreffend Beschränkung des Anteils an "Nichtariern" in Schulen und Hochschulen (Dokument 3). |
25.April | Die deutschen Sport- und Turnvereine übernehmen den «Arierparagraphen». |
6. Mai | «Nichtarische» Steuerberater werden nicht mehr zugelassen (Dokument 4). |
7. Mai | Kündigung aller jüdischen Arbeiter und Angestellten der Wehrmacht. |
10. Mai | Bücherverbrennungen. |
2. Juni | Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen: Eine Inanspruchnahme der Krankenkassen für die Tätigkeit «nichtarischer» Zahnärzte und Zahntechniker ist nicht mehr möglich (Dokument 5). |
14. Juli | Gesetz über Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit (insbesondere auf Juden aus Osteuropa angewendet) (Dokument 6). |
20. Juli | Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ermöglicht Entlassung auch «nichtarischer» Frontkämpfer. |
23. Juli | Einführung des «Arierparagraphen» im Reichsverband Deutscher Schriftsteller. |
26. Juli | Runderlaß des Reichsfinanzministers: Die Auswanderung von Juden ist erwünscht und darf nicht unterbunden werden, aber die Reichsfluchtsteuer wird erhoben. |
10. August | Vertretungsverbot «arischer» und «nichtarischer» Ärzte bei Kassenbehandlung. |
17.August | Runderlaß des Reichsarbeitsministers: «Arische» Abstammung des Ehegatten der Beamten erforderlich. |
22. August | In zahlreichen Orten Badeverbote (an Badestränden, in öffentlichen Bädern usw.) für Juden. |
13. September | Vererbungslehre und Rassenkunde wird pflichtmäßiges Prüfungsgebiet für alle Schüler. |
29. September | Reichserbhofgesetz: Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, "deutschen oder stammesgleichen Blutes" und "ehrbar" ist (Dokument 7). |
30. September | Der Kyffhäuser-Bund (Reichskriegerbund) schließt «Nichtarier» aus. |
20. Oktober | Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund verbietet mit sofortiger Wirkung allen seinen Mitgliedern, jüdische Repetitoren zu besuchen. |
31. Oktober | Sämtliche Rechtsanwälte und Juristen müssen dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen angehören, der nur «arische» Mitglieder aufnimmt. Die zugelassenen «nichtarischen» Rechtsanwälte bleiben in der Ausübung ihres Berufes unbehindert. |
7. November | Änderung der Personalordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft: Wer «nichtarischer» Abstammung oder mit einer Frau »nichtarischer» Abstammung verheiratet ist, darf als Beamter bei der Reichsbahn nicht berufen werden. Beamte «arischer» Abstammung, die mit einer Frau «nichtarischer» Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. |
13. November | «Nichtarier» können weder als Schöffen noch als Geschworene berufen werden. |
27. November | Die Aufführung von jüdischen Fest- und Feiertagen in Behördenkalendern wird verboten. |
16. Dezember | Rundschreiben des Reichswirtschaftsministeriums zur ungestörten Abwicklung des Weihnachtsgeschäfts (Schutz jüdischer Firmen). |
1934 | |
28.Februar | Einführung des «Arierparagraphen» in der Wehrmacht (Ausnahmen für «Nichtarier» erlöschen mit dem Ausscheiden aus dem Dienst.) |
5. März | Die Reichsschrifttumskammer verbietet den Vertrieb nationalsozialistischer Literatur durch Juden und Auslieferung an jüdische Firmen und Warenhäuser. |
5. März | Das Auftreten von «Nichtariern» als Schauspieler ist auf deutschen Bühnen nicht mehr gestattet. |
17. Mai | «Nichtarische» Ärzte oder Ärzte mit «nichtarischen» Ehepartnern verlieren die Zulassung zu den Krankenkassen, auch wenn sie Frontkämpfer sind (Dokument 1). |
18. Mai | Gesetz über die Reichsfluchtsteuer. Die Freigrenze wird von 200000 RM auf 50000 RM herabgesetzt (Dokument 2). |
23. Juni | Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung: Die Zuteilung von ausländischer Währung an Auswanderer wird von t0000 RM auf 2000 RM herabgesetzt. Nur eine mittelbare Transferierung ist zulässig. |
26. Juni | Beamte, die «nichtarischer» Abstammung oder deren Ehepartner «nichtarisch» sind, sind nicht zu befördern. |
28. Juli | Im Rahmen des «Haavara»-Abkommens ist es Juden erlaubt, durch Ankauf deutscher Waren Vermögen nach Palästina zu übertragen. |
31. August | Prüfungsordnung für Tierärzte: Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie Arbeitsdienst geleistet haben (zu dem Juden nicht zugelassen wurden). |
8. Dezember | Prüfungsordnung für Apotheker: «Nichtarier» werden zu der Prüfung nicht zugelassen. |
13. Dezember | Reichshabilitationsordnung: Die Habilitation ist von der «arischen» Abstammung abhängig |
1935 | |
16. Januar | Allgemeine Verfügung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und sonstige Angelegenheiten der Rechtsanwälte: Anträge auf Zulassung haben Angaben über die «arische» Abstammung des Antragstellers zu enthalten. |
5.Februar | Änderung der Prüfungsordnung für Ärzte und Zahnärzte: Nachweis der «arischen» Abstammung erforderlich. |
10. Februar | Jüdische Versammlungen, in denen für das Verbleiben in Deutschland Propaganda gemacht wird, sind verboten. |
März | Allen jüdischen Schriftstellern wird vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer mitgeteilt, daß ihnen jede schriftstellerische und literarische Tätigkeit in Deutschland untersagt ist. |
12. März | Das Handwerkszeichen wird an «nichtarische» Handwerker nicht mehr abgegeben. |
11. April | Parteimitgliedern wird der persönliche Verkehr mit Juden verboten. |
24. April | Anordnung der Reichspressekammer zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens: Zeitungsverleger werden aufgefordert, ihre «arische» Abstammung bis zum Jahr 1800 zu beweisen. |
21. Mai | Wehrgesetz: «Arische» Abstammung Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst (Dokument 1). |
11. Juni | Verfügung des preußischen Innenministers: Im Hinblick auf die Olympiade 1936 sind Tafeln «Juden unerwünscht» und dgl. von Hauptverkehrsstraßen unauffällig zu entfernen. |
18. Juni | Voraussetzung für die Diplomprüfung für Landwirte ist der Nachweis «arischer» Abstammung. |
6. September | Der Verkauf von jüdischen Zeitungen auf den Straßen ist verboten. |
10. September | Ankündigung der Rassentrennung in den Volksschulen ab 1936. |
11. September | In Zukunft sind für Juden nur Pässe mit Geltung für das Inland auszustellen. |
15. September | «Nürnberger Gesetze» Reichsbürgergesetz: Reichsbürger sind nur Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes (Dokument 2). Gesetz «zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre»: |
18. September | Gestapo verfügt Inschutzhaftnahme wegen «Rassenschande». |
30. September | Beurlaubung sämtlicher jüdischer Richter, Staatsanwälte und Beamten. |
17. Oktober | Jüdische Kinobesitzer müssen ihre Kinos bis zum 10. 12. 1935 an «Arier» verkaufen. |
30. Oktober | Juden wird das Führen von Künstlernamen verboten. |
14. November | 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Aberkennung des Wahlrechts und der Zulassung zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie Entlassung aller jüdischen Beamten einschließlich der Frontkämpfer (Dokument 4). |
14. November | 1. Verordnung zum Gesetz «zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre»: Verbot von Eheschließungen zwischen Juden und «Mischlingen» 2. Grades (Dokument 5). |
18. November | Auflösung des Verbandes Nationaldeutscher Juden. |
Dezember | Juden werden aus dem Reichsbund der Deutschen Kapital- und Kleinrentner e.V. ausgeschlossen. |
21. Dezember | 2. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Die Verordnung bestimmt, wer als Beamter (Hochschullehrer usw.) anzusehen ist und entlassen wird (Dokument 6). |
1936 | |
14.Februar | Entziehung der Lehrbefugnis von jüdischen Honorarprofessoren, nicht beamteten außerordentlichen Professoren und Dozenten an wissenschaftlichen Hochschulen. |
31. März | Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer: Die Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler sind verpflichtet, für die Berechtigten und deren Ehegatten den Nachweis der «arischen« Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück zu bringen. |
19. Juni | Die Apothekerkonzession darf an Juden nicht mehr verliehen werden. |
4. September | Die Aufhebung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen wird auf Mittelschulen ausgedehnt. |
4. Oktober | Runderlaß des Reichsinnenministeriums zur Taufe von Juden: Der Übertritt zum Christentum verändert den Status nicht. |
9. Oktober | Verbot der politischen Betätigung des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer (Beschränkung auf Betreuung der jüdischen Kriegsopfer). |
21.Oktober | Der «Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens» muß seinen Namen in «Jüdischer Centralverein» ändern. |
21. Dezember | Verbot jüdischer Versammlungen und Veranstaltungen. |
1937 | |
26. Januar | Deutsches Beamtengesetz: Beamter kann nur werden, der "deutschen oder artverwandten Blutes" ist und mit einer Person gleicher Abstammung (außer Mischling zweiten Grades) verheiratet ist. Beamte, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind zu entlassen (Dokument 1). |
13.Februar | Reichsnotarverordnung: Verbot der Bestellung zum Notar für Juden (Dokument 2). |
13. März | Einrichtung jüdischer Sonderklassen in Berufsschulen. |
18. März | Erneute Gestapo–Anweisung zur strengen Überwachung assimilatorisch eingestellter Juden. |
10. April | Die Loge «B'nai B'rith» und andere jüdische Organisationen werden aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt. |
15.April | Juden werden zur Doktorprüfung nicht mehr zugelassen. |
8. September | 3. Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen: Nicht zuzulassen sind Ärzte, die selbst oder deren Ehegatten "nicht deutschen oder artverwandten Blutes" sind (Dokument 3). |
13. September | Juden können aus der Schutzhaft entlassen werden, wenn eine Auswanderung nach Palästina oder nach Übersee gewährleistet ist. |
4. Oktober | Jüdisch «versippte» Richter sind in Zukunft nur in Grundbuch-, Verwaltungssachen und ähnlichen Bereichen zu beschäftigen. |
8. Oktober | Bestallungsordnung für Apotheker: Die Bestallung ist zu versagen, wenn der Bewerber Jude ist (Dokument 4). |
21. Oktober | Erlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei zur Rückkehr von Emigranten in das Reichsgebiet: Emigranten werden bei ihrer Rückkehr verhaftet und in «Schulungslager» eingewiesen. Als Emigrant gilt, wer das Reich nach dem 30.1. 1933 aus politischen Gründen verlassen hat. |
4. November | Im Verkehr mit den Justizbehörden wird Juden der «Deutsche Gruß» nicht mehr gestattet. |
16. November | Erlaß des Reichsinnenministeriums: Auslandspässe dürfen Juden nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, nämlich: 1. für die Auswanderung 2. für Reisen im volkswirtschaftlichen Interesse Deutschlands 3. bei schwerer Erkrankung oder bei Todesfällen von Angehörigen 4. bei eigener Erkrankung 5. zum Besuch von Kindern in ausländischen Erziehungsanstalten (s. Ausstellung "Reichspogromnacht 1938 in Hessen"). |
17. Dezember | Der Unterricht der hebräischen Sprache an höheren Schulen wird verboten, Prüfungen in diesem Fach finden nicht mehr statt. |
1938 | |
1. Januar | Juden können nicht Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sein. |
1. Januar | Ausschluß der jüdischen Ärzte aus den Ersatzkassen. |
5. Januar | Gesetz über die Änderung von Familien- und Vornamen: Grundsätzlich ist die Änderung jüdischer Familiennamen von Nichtjuden oder von Deutschen, in deren Familien der Anteil jüdischen Blutes gering ist, zu bestätigen. Änderungen jüdischer Familiennamen von Juden oder jüdischen «Mischlingen» sind nicht statthaft, da sie zur Verschleierung der Abstammung beitragen. |
16.Februar | «Arierparagraph» in der Bestallungsordnung für Tierärzte. |
18. März | Juden wird die gewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schußwaffen oder Munition, gewerbsmäßiger Erwerb, Feilhalten oder Überlassen, sowie Vermittelung solcher Geschäfte verboten. |
28. März | Gesetz betreffend jüdische Gemeinden und Verbände und deren Verlust des Status' als «Körperschaft des öffentlichen Rechts» sowie deren Eintragung als Vereine ab 1. April 1938 (Dokument 1). |
26. April | Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden über 5000 Reichsmark. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann Maßnahmen treffen, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens im Interesse der deutschen Wirtschaft sicherzustellen (Dokument 2). |
31. Mai | Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. |
9. Juni | Juden wird verboten, als Gasthörer an deutschen Universitäten Vorlesungen zu besuchen. |
14. Juni | 3. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe (Dokument 3). |
15. Juni | «Juni-Aktion». Verhaftung aller (auch wegen Bagatelldelikten) «vorbestraften» Juden und Einweisung in Konzentrationslager. |
20. Juni | Ausschaltung der Juden aus dem Börsenhandel. |
6. Juli | Gesetz betreffend Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich: Juden wird die Ausübung des Bewachungsgewerbes, die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Vermögen und persönliche Angelegenheiten, das Handeln mit Grundstücken, die Vermittlung von Immobilienverträgen und Darlehen der Hausverwaltung, die gewerbsmäßige Heiratsvermittlung, das Fremdenführergewerbe sowie der Hausierhandel und die Ausübung eines Gewerbes außerhalb des Ortes der Niederlassung verboten (Die Verbote treten zu verschiedenen Zeitpunkten bis 31.12. 1938 in Kraft.) (Dokument 4). |
23. Juli | 3. Bekanntmachung betreffend Einführung der Kennkarte für Juden ab 1.1.1939 (Dokument 5). |
25. Juli | 4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Approbation jüdischer Ärzte ab 30.9.1938. Danach können jüdische Ärzte nur in Ausnahmefällen als «Krankenbehandler» für Juden tätig sein (Dokument 6). |
27. Juli | Runderlaß des Reichsinnenministeriums über jüdische Straßennamen: Sämtliche nach Juden und jüdischen «Mischlingen 1.Grades» benannten Straßen sind umzubenennen. |
17. August | Ab 1.1. 1939 müssen Juden ihrem Vornamen den Zwangsnamen «Sara» bzw. «Israel» hinzufügen (Dokument 7). |
27. September | 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Zulassung aller jüdischen Rechtsanwälte ab 30.11.1938. Weitere Tätigkeit nur in Ausnahmefällen als «jüdische Konsulenten» für Juden (Dokument 8). |
28. September | 1. Verordnung betreffend Krankenpflegeberufe und -schulen: Juden dürfen Krankenpflege nur an Juden oder in jüdischen Anstalten ausüben. Ihre Ausbildung erfolgt nur in jüdischen Krankenpflegeschulen (Dokument 9). |
3. Oktober | Vorträge für jüdische Veranstaltungen müssen zuvor vom Propagandaministerium genehmigt werden. |
5. Oktober | Verordnung betreffend Einziehung der Reisepässe von Juden und erschwerte Neuausgabe mit Gültigkeit für das Ausland mit Kennzeichen «J» (Dokument 10). |
28. Oktober | Ausweisung in Deutschland lebender Juden polnischer Nationalität. |
31. Oktober | 6. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Ausscheiden jüdischer Patentanwälte bis 30.11.1938 (Dokument 11). |
7. November | Attentat Herschel Grünspans (Grynszpan), dessen Eltern von der «Polen-Aktion» betroffen sind, in Paris auf den deutschen Gesandtschaftsrat Ernst vom Rath. |
9./10. November | «Reichskristallnacht»: Von der NSDAP organisierter Pogrom. |
12. November | Verordnung über eine Sühneleistung der deutschen Juden in Höhe von 1 Milliarde RM (Dokument 12). |
12. November | Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben": Schließung der jüdischen Geschäfte und Handwerksbetriebe (Dokument 13). |
12. November | Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben: Juden haben die Schäden des Pogroms auf eigene Kosten zu beseitigen (Dokument 14). |
12. November | Juden wird der Besuch von Theatern, Kinos, Konzerten, Ausstellungen usw. verboten. |
15. November | Jüdischen Kindern ist der Besuch deutscher Schulen nicht mehr gestattet. |
28. November | Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit: Räumliche und zeitliche Einschränkungen (Dokument 15). |
28. November | Erfassung der jüdischen Wohnungen. |
29. November | Verbot des Haltens von Brieftauben durch Juden (Dokument 16). |
Dezember | Anordnung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Jüdische Verlage und Buchhandlungen sind bis zum 31.12. 1938 aufzulösen. |
3. Dezember | Entziehung der Führerscheine und Zulassungspapiere für Juden. |
3. Dezember | Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens": Zwangsveräußerung jüdischer Gewerbebetriebe, von Grundeigentum, Wertpapieren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen (Dokument 17). |
5. Dezember | 7. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Die Ruhegehälter ausgeschiedener jüdischer Beamter werden herabgesetzt. |
9. Dezember | Erlaß des Reichswirtschaftsministers Nichtzulassung von Juden zu handwerklichen, kaufmännischen usw. Prüfungen. |
1939 | |
Anfang 1939 | Alle jüdischen politischen Organisationen werden aufgelöst (einschließlich der Zionistischen Vereinigung und des Centralvereins). |
17. Januar | 8. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Erlöschen der Zulassung jüdischer Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. |
24. Januar | Errichtung der Reichszentrale für die jüdische Auswanderung. |
15. März | Erlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei: Verhinderung illegaler Auswanderung von Juden. |
30. April | Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden: Gesetzliche Vorbereitung zur Zusammenlegung jüdischer Familien in «Judenhäusern». |
4. Juli | 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Errichtung der «Reichsvereinigung der Juden in Deutschland» (anstelle der Reichsvertretung der Juden in Deutschland) als Zwangsverband aller «Nichtarier» unter Gestapo-Kontrolle. |
1. September | Ausgangsbeschränkungen für Juden im Winter ab 20.00 Uhr, im Sommer ab. 21.00 Uhr. |
7. September | Inschutzhaftnahme aller männlichen polnischen Juden. |
12. September | Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden. |
20. September | Juden wird der Besitz von Rundfunkempfängern verboten. |
12. Oktober | Erste Deportationen aus Österreich und dem «Protektorat» ins «Generalgouvernement». |
1940 | |
12./13. Februar | Deportation der Stettiner Juden ins «Generalgouvernement». |
10.April | Für alle in den Konzentrationslagern inhaftierten jüdischen Schutzhäftlinge wird für die Dauer des Krieges eine allgemeine Entlassungssperre angeordnet. |
13. April | Juden werden aus der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. |
30. April | Erstes bewachtes Ghetto in Lodz («Generalgouvernement») wird errichtet. |
3. Juni | Erlaß zur arbeitsrechtlichen Behandlung der Juden: keinerlei Vergünstigungen wie Lohnzahlungen für Feiertage oder Weihnachtsgratifikationen. |
4. Juli | Für den Einkauf von Lebensmitteln von und für Juden wird in Berlin die Stunde von 4.00 bis 5.00 nachmittags festgesetzt. |
19. Juli | Ausschluß der Juden als Fernsprechteilnehmer. |
7. Oktober | Bei Benutzung der Luftschutzräume durch Juden soll auf ihre Abtrennung von den übrigen Bewohnern geachtet werden. |
16. Oktober | Errichtung des Warschauer Ghettos. |
22. Oktober | Deportation von Juden aus Elsaß-Lothringen, dem Saarland, der Pfalz und Baden nach Südfrankreich («Bürckel-Aktion»). |
15. November | Alle Angehörigen der deutschen Polizei sollen im Laufe des Winters den Film «Jud Süß» sehen. |
9. Dezember | Verordnung über Kinderbeihilfen: Kinderbeihilfen werden nur für Kinder gewährt, die «deutschen» oder «artverwandten» Blutes sind. |
12. Dezember | Sämtliche jüdische Geisteskranke sollen in der jüdischen Heil- und Pflegeanstalt Sayn-Bendorf konzentriert werden. |
1941 | |
26.April | Erlaß über jüdische Schulen: Die Reichsvereinigung wird angewiesen, ihre Schulen in großen Städten zu konzentrieren und die «Zwergschulen» aufzulösen. |
6. Mai | Verfahrensordnung der Reichskammer der bildenden Künste als Ankaufsstelle für Kulturgut. Die Verordnung regelt das Verfahren der Reichskammer als Ankaufsstelle für jüdisches Kulturgut; u. a. kann der jüdische Eigentümer zum Verkauf gezwungen werden. |
20. Mai | Die Auswanderung von Juden in das unbesetzte Frankreich ist angesichts der bevorstehenden «Endlösung» zu verhindern. Die Auswanderung wird in Zukunft nur in Sonderfällen und mit spezieller Genehmigung des Reichssicherheitshauptamtes gestattet. |
Juni/August | Pogrome in den besetzten russischen Gebieten. |
26. Juni | Juden erhalten keine Zusatzscheine mehr für Seife und Rasierseife. |
20. Juli | Juden erhalten keine Entschädigung für Kriegsschäden. |
31. Juli | Heydrich wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen in «sachlicher und materieller Art zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa». |
August | Juden im wehrfähigen Alter (18 bis 45) wird die Auswanderung nicht mehr gestattet. |
2. August | Juden dürfen die allgemeinen Leihbüchereien nicht mehr benutzen. |
30. August | Sperre des Inlandsvermögens der nach den Niederlanden ausgewanderten Juden. |
1. September | Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden: Einführung des Judensterns im Reich ab 15.9. 1941 für alle Juden vom 6. Lebensjahr an. |
3. September | Erste «Versuchsvergasungen» in Auschwitz. |
18. September | Erlaß des Reichsverkehrsministeriums über die Benutzung der Verkehrsmittel durch Juden: Verlassen des Wohnorts nur mit polizeilicher Erlaubnis, Verbot, Schlaf- und Speisewagen zu benutzen, Benutzung übriger Verkehrsmittel nur mit erheblichen Einschränkungen. |
24. September | Juden wird der Gebrauch von Schecks verboten; ihre Scheckhefte werden eingezogen. |
24. September | Allgemeine Verfügung über die Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen, d
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1933
Verordnung betreffend Schlachten von Tieren: Verbot des Schlachtens von Tieren nach jüdischem Ritus, 21. April 1933.
Verordnung betreffend Zulassung von Kassenärzten: Zulassung "nichtarischer" Kassenärzte erlischt, 22. April 1933.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Frontkämpfer.
Gesetz "gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen": Beschränkung des Anteils an "Nichtariern", 25. April 1933.
Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern, 6. Mai 1933.
Steuerberater "nichtarischer" Abstammung dürften nicht zugelassen werden.
Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen, 2. Juni 1933.
Laut § 1 könnten Zahnärzte und Zahntechniker "nichtarischer" Abstammung für ihre Tätigkeit nicht mehr die Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, 14. Juli 1933.
Reichserbhofgesetz, 29. September 1933.
In der Einleitung zum Reichserbhofgesetz wird verkündet, dass Bauer nur sein könne, wer deutscher Staatsbürger, "deutschen oder stammesgleichen Blutes" und "ehrbar" sei.
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1934
Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, 17. Mai 1934.
Laut § 15 verlören Ärzte "nichtarischer" Abstammung und Ärzte mit "nichtarischen" Ehepartnern ihre Zulassung zu den Krankenkassen.
Gesetz über Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer, 18. Mai 1934.
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1935
Wehrgesetz: "Arische" Abstammung Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst, 21. Mai 1935.
Laut § 15 sei die "arische" Abstammung Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst.
Reichsbürgergesetz: Reichsbürger seien nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes", 15. September 1935.
Laut § 2 (1) seien Reichsbürger nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes". Das Reichsbürgergesetz bildet einen Teil der "Nürnberger Gesetze".
Reichsbürgergesetz und Gesetz "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", 15. September 1935.
"Nürnberger Gesetze". Laut § 1 seien Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen "deutschen oder artverwandten Blutes" verboten. Trotzdem geschlossene Ehen seien nichtig. Laut § 2 sei der außereheliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen "deutschen oder artverwandten Blutes" verboten. Laut § 3 dürften Juden weibliche Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen. Laut § 4 sei Juden das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Aberkennung des Wahlrechts und der Zulassung zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie Entlassung der jüdischen Beamten, 14. November 1935.
Erste Verordnung zum Gesetz "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre": Verbot von Eheschließungen zwischen Juden und "Mischlingen" 2. Grades, 14. November 1935.
Zweite Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Bestimmungen zur Zugehörigkeit zu Beamten und deren Entlassung, 21. Dezember 1935.
Die Verordnung bestimmt, wer zu Beamten gehöre (z. B. Hochschullehrer) und entlassen werde.
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1936
Verordnung zur Durchführung des § 107a der Reichsabgabenordnung, 11. Januar 1936.
Verordnung über die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Devisensachen, 29. Juni 1936.
Betreffend Juden siehe § 8.
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1937
Deutsches Beamtengesetz: Ernennung zu Beamten nur von Personen "deutschen oder artverwandten Blutes" und von mit einer Person gleicher Abstammung Verheirateten, 26. Januar 1937.
Laut § 25 könnten nur Personen zu Beamten ernannt werden, die "deutsches oder artverwandtes Blutes" besäßen und mit einer Person gleicher Abstammung verheiratet seien.
Reichsnotarverordnung: Verbot der Bestellung zum Notar für Juden, 13. Februar 1937.
Dritte Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen: Verbot der Zulassung von Ärzten mit "nicht deutschem oder artverwandten Blut", 8. September 1937.
Laut § 15 Nr. 2 seien Ärzte, die selbst oder deren Ehepartner "nicht deutschen oder artverwandten Blutes" seien, nicht zuzulassen.
Bestallungsordnung für Apotheker: Verbot der Approbation für Juden, 8. Oktober 1937.
Laut § 6 (1) Nr. 5 sei Juden die Approbation zu versagen.
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1938
Gesetz betreffend "Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen", 28. März 1938.
Laut § 1 verlören die jüdischen Gemeinden und Verbände nach dem 31. März 1938 ihre Stellung als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" und gielten danach als Vereine, wobei ihre Eintragung ins Vereinsregister nachzutragen sei.
Verordnung über die Anmeldung jüdischen Vermögens, 26. April 1938.
Juden hätten ihr Vermögen, wenn es 5000 Reichsmark übersteigt, anzumelden.
Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend jüdische Gewerbebetriebe, 14. Juni 1938.
Laut Art. II § 7 seien jüdische Gewerbebetriebe in ein Verzeichnis einzutragen.
Gesetz betreffend Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, 6. Juli 1938.
Die Gewerbeordnung wird durch die Einfügung des § 34 b dahingehend geändert, dass Juden verboten sei, das Bewachungsgewerbe, die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Vermögen und persönliche Angelegenheiten, das Handeln mit Grundstücken, die Vermittlung von Immobilienverträgen und Darlehen, das Gewerbe der Haus- und Grundstücksverwalter, die gewerbsmäßige Heiratsvermittlung sowie das Fremdenführergewerbe auszuüben. Darüber hinaus wird laut Art. II der Hausierhandel verboten.
Dritte Bekanntmachung betreffend Kennkartenzwang für Juden, 23. Juli 1938.
Laut § 1 hätten Juden bis 31. Dezember 1938 die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen.
Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Approbation jüdischer Ärzte ab 30. September 1938, 25. Juli 1938.
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, 17. August 1938.
Es wird verordnet, dass Juden ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen Sara bzw. Israel tragen müssen, wenn sie einen anderen als in den Richtlinien des Reichsministers des Innern aufgeführten Vornamen tragen.
Fünfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Zulassung jüdischer Rechsanwälte ab 30. November 1938 und Rechtsvertretung von Juden durch "jüdische Konsulenten", 27. September 1938.
Erste Verordnung betreffend Krankenpflegeberufe und -schulen: Krankenpflege durch Juden nur an Juden oder in jüdischen Anstalten, 28. September 1938.
Laut § 20 sei Juden die Ausübung der Krankenpflege nur an Juden oder in jüdischen Anstalten erlaubt. Die Ausbildung jüdischer Krankenpfleger und -schwestern erfolge nur an jüdischen Krankenpflegeschulen.
Verordnung über Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Laut § 1 seien die Reisepässe von Juden einzuziehen und erhielten für das Ausland nur wieder Gültigkeit, wenn sie durch ein Merkmal für Juden gekennzeichnet seien.
Sechste Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung jüdischer Patentanwälte aus den beim Reichspatentamt geführten Listen, 31. Oktober 1938.
Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit, 12. November 1938.
Laut § 1 werde den Juden deutscher Staatsangehörigkeit eine Sühneleistung in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark auferlegt.
Verordnung betreffend "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben", 12. November 1938.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan Hermann Göring verordnet die Schließung der jüdischen Geschäfte und Handwerksbetriebe.
Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben, 12. November 1938.
Juden hätten die Schäden an ihren Gewerbebetrieben infolge des Pogroms auf eigene Kosten zu beseitigen.
Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit, 28. November 1938.
Juden können Einschränkungen für das Auftreten in der Öffentlichkeit auferlegt werden.
Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes: Verbot des Haltens von Brieftauben durch Juden, 29. November 1938.
Verordnung betreffend "Einsatz des jüdischen Vermögens", 3. Dezember 1938.
Es wird verordnet, dass jüdische Gewerbebetriebe, Grundeigentum, Wertpapiere, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenstände zwangszuveräußern seien.
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1939
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, 16. Januar 1939.
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen, 30. Januar 1939.
Dritte Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 21. Februar 1939.
Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, 30. April 1939.
Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 17. Januar 1939.
Zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 04. Juli 1939.
Zweite Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden, 19. Oktober 1939.
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1940
Vierte Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 04. Mai 1940.
Veordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften, 10. Juni 1940.
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, 18. Januar 1940.
Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden, 10. September 1940
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1941
Verordnung über die Aufhebung von Kürzungen der Bezüge der sudetendeutschen Versorgungsberechtigten, 29. Januar 1941.
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Vermittlung der Annahmen an Kindes Statt, 07. März 1941
Verordnung über die Bediensteten bei den Trägern der Krankenversicherung in den sudetendeutschen Gebieten, 10. April 1941.
Betreffend Juden siehe § 3 Absatz 4.
Fünfte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, 25. April 1941.
Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 5. Juli 1941.
Die Verordnung dehnt die Vorschriften des Gesetzes vom 15. September 1935 (s. RGBl 1935 S. 1146 http://www.digam.net/?dok=7469) auf die Protektorate Böhmen und Mähren aus.
Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden, 01. September 1941.
Zweite Verordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München, 01. September 1941.
Verordnung über die Beschäftigung von Juden, 03. Oktober 1941.
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden, 31. Oktober 1941.
Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 25. November 1941.
Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten, 04. Dezember 1941.
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1942
Zweite Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten, 31. Januar 1942.
Betreffend Juden siehe §4 Abschnitt 2.
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen, 25. März 1942.
Verordnung über die Einführung der Vorschriften zur Entjudung der deutschen Wirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten, 30. März 1942.
Sechste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, 22. August 1942.
Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit, 02. November 1942.
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1943
Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 25. April 1943.
Juden und "Zigeuner" können nicht "Staatsbürger" sein.
Verordnung über die Einführung der Paßvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten, 12. Juni 1943.
Dreizehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 01. Juli 1943.
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Gesetze und Verordnungen zur NS-Judenpolitik 1933-1945