Dokumente zur Geschichte der Juden in Hessen
Dokumente zur Geschichte der Juden bis 1803
Auszug aus der Juden-Ordnung des Landgrafen Philipp von Hessen (1504-1567) über das Verhalten der Juden in einer christlichen Gemeinschaft, 1539
In der Judenordnung aus dem Jahr 1539 wurde genau festgelegt, wie die Juden sich in einer christlichen Gemeinschaft zu verhalten hatten.


Juden-Ordnung.
Vom Jahre 1539.


Ordnunge unser Philipsen von Gottes gnaden Landtgrave zu Hessen, [...],
wie und was gestalt die Juden nun hinfürter in unsern Fürstenthumb, Gravschaften und Gepieten gelitten und geduldet werden sollen.

Erstlichen sollen die Juden unsern Amptleuten, auch den Pfarrherrn jedes Orts, da sie gesessen sein, mit dem Eyde versprechen, bei den i[h]ren kyn Lesterunge wider Christum unsern Herrn und seine heylige Religion zu treiben, noch zu gestatten, sonder sich des alleyn zu halten, das i[h]nen Moses und die Propheten vorgegeben haben, und das sie auch die i[h]ren mit keyner Satzunge i[h]rer Talmudischen Le[h]rer, welche dem Gesetz und den Propheten nit gemeß seien, beschweren wöllen. Damit durch die Talmutischen gottlosen Gedichte die armen gutherzigen Juden von unser war[h]ren Religion nit zum fürne[h]msten abgehalten werden.

Zum anderm sollen sie die Juden geloben [...], nirgent newe Synagogen auffzurichten, sonder sich alleyn der alten und vorgebaweten mit aller Stille zu gebrauchen.

Zum dritten sollen sie versprechen, mit niemants der unsern von der Religion zu disputieren von eynichen Weg, dann alleyn mit denen Predigern, die wir darzu besonders verordnen werden.

Zum vierten, das sie zu den Predigern, die man i[h]nen insonderheit verordnen würdt, sampt i[h]ren Weibern und Kindern kommen und Predigt hören sollen und wöllen.

Zum fünfften, sollen zimlicher weise kauffen und verkauffen, doch in den Stetten und Orten, sofern Zünffte sein, oder da sie die Zünffte leiden. Doch sollen sie i[h]r Ware nit vertewren, sondern umb eynen zimlichen billichen Pfennig geben, wie es i[h]nen unsere Beampten oder Burgermeyster und Rath setzen würden, und sollen keyn War verkauffen, sie seie i[h]nen dann zuvor durch unsere Beampten, Burgermeyster oder Rath gesetzt worden. [...]

Zum siebenden sollen keynen Judischen Gesuche oder Wucher treiben und unsere arme Leuthe nicht uberne[h]men. Würden sie aber eynem eynen Gulden zwen oder drei oder mehr lehen, sollichs solle geschehen im Beisein unserer Amptleuth oder Amptknecht, oder mit Wissen eynes Raths, und davon nach billicher Widernüge derselbigen, als nemlich von eynem hundert Gulden eyn Jahr lang fünff Gulden, oder was man sunst den Christen zu geben pflegt, gegeben werden. Würde aber eyn Jude darüber Wucher und Gesuch treiben, so soll er die Hauptsumma seines ausgelihenen Gelts, und die Helfft aller seiner Güter verfallen haben und darzu vier Wochen mit dem Thurm gestrafft werden. [...]

Zum achten, sollen sie eynen Eydt zu Gott schweren, keynem Burger, Statthalter, Rathsamptmann, Burgermeyster oder Diener oder [deren] Weibern etwas zu schenken auch nit eynen eynigen Pfennig oder pfennigswerth, bei Straff i[h]res leibs und Lebens, damit unsere Beampten nit also durch Gaabe gestochen und den Juden dester eh i[h]re Vinatzen, unbilligen Wucher und ungepürliche Händel gestatten und zusehen. Würde auch darüber eyner unser Beampter Geschenck von Juden ne[h]men und i[h]re Vinantzen oder ungepürliche Händel zusehen, der soll von uns darumb unnachlessig gestrafft werden.

Zum neunten, welcher Jude eyn Christenweib oder Jungfraw schendet oder beschlefft, den sollen unsere Beampten am Leben darumb straffen. [...]

Zum viertzehenden wöllen wir haben, das sie uns den Schutzpfennig geben, weß sie mit uns uberkommen werden, und sonderlich eyn jeder, nach dem er vermag.


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Fotografie eines jüdischen Friedhofs
Fotografie eines jüdischen Friedhofs

Da Juden keinen Grundbesitz erwerben durften, war es für sie besonders wichtig, Land zur Einrichtung eines Friedhofs zu erhalten.


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Auszug aus dem Edikt des Landgrafen Friedrich I. von Hessen über die Erlaubnis des Tragens in- oder ausländischer Wollstoffe, 27. Juli 1739
Das Edikt aus dem Jahr 1739 legt fest, welche "Unterthanen" inländische Tuche tragen müssen. Es ist ein Beispiel dafür, wie ein Landesfürst über den Weg der Ständeordnung die inländische Tuchproduktion zu fördern versucht. 

Edict,

worinn vorgeschrieben, wer innländische wollene Tuche tragen soll,
und wem ausländische zu tragen erlaubt ist, nebst Puncten, wornach
sich in Verfertig= und Verkaufung innländischer wollenen Tuche
und anderer Wollenwaaren zu achten.
Vom 27. Junii 1739


Wir Friedrich von Gottes Gnaden [...] Landgraff zu Hessen etc.

Fügen Jedermänniglich in Unsern Fürstenthümern [...] zu wissen: Was maßen Wir einige Zeithero misfällig wahrnehmen müssen, wie daß bey denen Wollen=Fabriquen in Unsern Landen sich ein solcher Nahrungs=Abgang nach und nach verspüren lassen, daß nicht allein viele Meistere ihre Profession fernerhin zu treiben hierdurch außer Stand gesetzt, sondern auch viele von Unsern Unterthanen, so sich hierbey durch Wollenspinnereyen und sonsten mit genehret, ihre sonst gehabte Nahrung gleichergestalt merklich entzogen worden.

Nun haben wir [...] gleich Unsern Durchläuchtigsten Vorfahren bereits [...] mehrmahlen Verfügung gethan; Damit aber jedoch der hierunter tragende heylsame Endzweck desto füglicher erreichet und der bis dahin ermangelnde Debit um destomehr hinwiederum in Aufnahme gebracht werden möge; So setzen, ordnen und wollen Wir gnädigst und ernstlich, daß hinkünftig sobald nach Publication dieser Unser Verordnung


I.
Alle und jede Bürger, Baueren und Handwercks=Leute, Tagelöhner und dergleichen, wie auch die Juden und deren Weiber und Kinder [...] sich keiner andern Wollen=Tuchen und Wollen=Zeugen, alß welche in Unsern Landen fabricirt, gebrauchen und tragen sollen. Worunter wir jedoch


II.
Vermögende Kauff= und Handel=Leute, wann Sie ein Capital von 6.000 RthaL: ex propriis im Handel zu haben, glaubhaft darthun können, [...] hierunter solchenfalls nicht mitbegriffen haben wollen [...].


IV.
Nach Publication dieser Unserer Verordnung von ein= oder andern vorbenahmten Persohnen sich einige ausländische Wollen=Tuche oder Wollen=Zeuge anzukauffen unterfangen werden möchte, so soll nicht allein der Kauffer nebst Confiscation der erkaufften Waare, welche dem Anzeiger zu Theil werden soll, mit nahmhafter Geld=Straffe von 5., 10. auch mehren Thalern oder auch nach Befinden Leibes=Straffe belegt werden, sondern auch


V.
Diejenigen Schneider, welche dergleichen Wollen=Tuche und Wollen=Zeuge [...] in Arbeit nehmen, sofort auf davon geschehene Anzeige brevi manu aus der Zunft verstoßen seyn [...].



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Gesuche an die Regierung um Befreiung vom Verbot des Kaffeetrinkens, 4. Juli 1775
Den "gemeinen" Ständen ist es verboten, Luxuswaren zu kaufen und zu verwenden. Die "Verordnung gegen das allzustark eingerissene Caffé-Trinken" muß mehrfach verschärft werden. Trotzdem versuchen viele Bürger einen Dispens zu erhalten. Der Dispens für eine Hebamme zeigt, wie schwer es gefallen ist, das Kaffeeverbot durchzusetzen. Den Juden wird die Befreiung fast immer verweigert.

Gnedigste Dispensationes von dem Verbott des Coffée-Trinckens 1773 etc.

Nachdem Wir die Supplicantin von dem ergangenen Verbott des Coffée-Trinckens dergestalt gnädigst dispensiert haben, daß sie jedoch den auf den Coffée neuerlich gesetzten Import davon behörig entrichten und denen Persohnen, welchen das Coffée-Trincken Verbotten ist, solchen nicht vorsetzen, mithin kein unerlaubtes Coffée-Gelage bey sich gestatten soll: So haben diejenige, welche es angehet, sowohl, als Supplicantin selbst, sich darnach unterthänigst zu achten.

Caßell den 4. Jul. 1775

Ad Mandatum Speciale Smi.
v[idi]t. Lozz

Die Hebamme Louise Werners zu Exten wird von dem Verbott des Coffée-Trinckens g[nä]d[i]gst dispensirt.

StAM Best.: 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 848


Designation nachfolgende SchutzJuden, welche um Dispensation zum fernern Cofféetrinken nachsuchen.

1. Der Judenschaft Vorsteher Leckes und Gelderheber Jacob zu Marburg
2. Abraham Wertheim zu Eschwege
3. David Wolff "
4. Leyser Katzenstein "
5. Meyer Baremann und Gumbert Kugelmann zu Abterode
6. Isaac Levi und Meyer Wertheim zu Eschwege


Resol. d. D. Caßel d. 27 April [1773]
abgeschlagen


Zum Haupt Protocoll vom Monath October 1773:

[...] ad 7 Nr.1 Des SchutzJuden Jacob Süsmanns Ehefrau ist bewandten Umständen nach und da sie auf Befehl des Medici ihrem kranken Kinde Coffé geben müssen, die Strafe zu erlassen, jedoch sie sich ansonsten der Cofféordnung gnädigst zu betragen.

v[idi]t Lozz


StAM Best. 5. Hessischer Geheimer Rat Nr. 832 ("Hierinnen finden sich diejenige, denen das nachgesuchte Coffée Trinken gestattet und abgeschlagen worden. 1773")




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Titelblatt und erste Seite der neuen Judenordnung des Landgrafen Friedrich I. von Hessen über Lebens- und Arbeitsbedingungen von Juden in Kassel, 1749
Titelblatt und erste Seite der neuen Judenordnung des Landgrafen Friedrich I. von Hessen über Lebens- und Arbeitsbedingungen von Juden in Kassel, 1749
Titelblatt und erste Seite der neuen Judenordnung des Landgrafen Friedrich I. von Hessen über Lebens- und Arbeitsbedingungen von Juden in Kassel, 1749

Die "neu eingerichteten Juden=Ordnung" aus dem Jahr 1749 legt fest, unter welchen Bedingungen Juden in Hessen-Kassel leben und arbeiten dürfen. Es werden die mit einem fürstlichen Schutzbrief ausgestatteten Juden von den "untüchtigen" Juden unterschieden; ihnen wird kein Aufenthalt gewährt



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Dekret des Königs Jerome Napoleon von Westphalen zur Emanzipation der Juden, 27. Januar 1808
Dekret des Königs Jerome Napoleon von Westphalen zur Emanzipation der Juden, 27. Januar 1808

Proclamation des Königreichs Westphalen

Für wenige Jahre bringt der Code Napoleon im Königreich Westphalen die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Gewerbefreiheit und die Emanzipation der Juden. Das vorliegende Dekret wird am 27. Januar 1808 in Kassel erlassen.

 

 

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Zinsregister der Propstei Naumburg in der Wetterau mit Eintrag über  Zinszahlungen zu Fauerbach, 1511
Zinsregister der Propstei Naumburg in der Wetterau mit Eintrag über Zinszahlungen zu Fauerbach, 1511
Dokument 60: ZINSREGISTER DER PROPSTEI NAUMBURG IN DER WETTERAU
Lederband in Holzdeckeln mit reichen Blindpressungen und Resten von zwei Messingschließen; Papier (Schmalfolio), in Schwarz, Rot und Grün beschrieben. 1511ff.
Aufgeschlagen: Zinszahlungen zu Fauerbach, fällig am Andreastag (30. November). n- Bestand S Nr. 486.
ZINSREGISTER DER PROPSTEI NAUMBURG IN DER WETTERAU



Best.: S 486

Lederband in Holzdeckeln mit reichen Blindpressungen und Resten von zwei Messingschließen Papier, Schmalfolio in Schwarz, Rot und Grün beschrieben begonnen 1511, fortgeführt bis 1520 Die Benediktinerpropstei Naumburg in der Wetterau verfügte zu Beginn des 16. Jahrhunderts offenbar über einen besonders kunstsinnigen und kunstfertigen Schreiber, dem wir sowohl die reich bebilderte Urkunde aus dem Jahre 1514 (s. Nr. 19) wie auch das farbig ausgemalte Zinsregister des Jahres 1511 verdanken. Ihm ist es gelungen, die eher nüchternen Rechts- und Wirtschaftsdokumente zu farbenfrohen Kunstwerken zu machen. Das vorliegende Zinsregister ist im Jahre 1511 begonnen und von einer Hand bis etwa 1516 fortgeführt worden. Die Einträge ab 1516 sind eher flüchtig und konzeptmäßig. Auf den Vorsatzblättern finden sich historische Notizen, Urkundenabschriften und Angaben über die Rechts- und Gerichtsverhältnisse, erst dann folgt die Aufzeichnung der von der Propstei in den umliegenden Orten zu beanspruchenden Zinsen, anschließend werden Zehnten und Sendgeld, das heißt von der Propstei zu beanspruchende Gerichtsgebühren, sowie die Gefälle von Äckern und Weingärten verzeichnet. Schließlich werden Rechenhilfen gegeben, den Abschluß bilden ein Spruch zum Besprechen kranker Pferde und eine Bücherrechnung. Aufgeschlagen ist die Seite, die die zu Martini (Nov. 11) in Kaichen fälligen Zinsen zwischen 1511 und 1516 verzeichnet. Neben den Erkenntnissen über die Einkommens- und Besitzverhältnisse der Propstei sind für den heutigen Betrachter auch die Ortsangaben interessant, So verrät die gezeigte Seite, daß es in Kaichen ein Spielhaus, eine Zehntscheuer sowie eine Juden- und eine Borngasse gab. U.L.

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Dokumente zur Geschichte der Juden von 1803 bis 1914
Mitteilung an die Polizeipräsidenten und Ortspolizeibehörden, betr. Boykottaufruf der NSDAP für Samstag, den 1. April 1933
Mitteilung an die Polizeipräsidenten und Ortspolizeibehörden, betr. Boykottaufruf der NSDAP für Samstag, den 1. April 1933
Mitteilung über den Boykottaufruf der NSDAP für jüdische Geschäfte am 1. April 1933. Bitte um Sicherstellung eines ruhigen Ablaufs des Boykotts und des Schutzes der Juden in Person und Eigentum.
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Dekret des Königs Jerome Napoleon von Westphalen zur Emanzipation der Juden, 27. Januar 1808
Dekret des Königs Jerome Napoleon von Westphalen zur Emanzipation der Juden, 27. Januar 1808

Proclamation des Königreichs Westphalen

Für wenige Jahre bringt der Code Napoleon im Königreich Westphalen die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Gewerbefreiheit und die Emanzipation der Juden. Das vorliegende Dekret wird am 27. Januar 1808 in Kassel erlassen.

 

 

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Auszüge aus den Berichten der Regierungspräsidenten über die Situation des Regierungsbezirks Kassel, 1873 - 1888
Zu den aufschlußreichsten Quellen über die Situation des Regierungsbezirks Kassel gehören die Berichte des Regierungspräsidenten, die vierteljährlich an "Seine Majestät" zu schicken waren.

Auszüge aus den Zeitungsberichten des Regierungspräsidenten in Kassel

1873, III. Quartal: Kirchliche Anlegenheiten

Am 28. Juli wurde das aus 7 Mitgliedern bestehende, neu gebildete Gesamtkonsistorium für den Regierungsbezirk Kassel durch den Herrn Unterstaatssekretär Sydow eingesetzt. Gegen diese Einsetzung ist von einer Anzahl niederhessischer und einem oberhessischen Geistlichen [...] Protest mit der Bitte um Wiederaufhebung der neuen Behörde erhoben worden. [...] Die Opponenten sind durch ein Mitglied des Konsistoriums über die Grundlosigkeit ihres Auftretens belehrt worden, haben indes nicht alle ihre betreffenden Erklärungen zurückgenommen. Gegen die renitenten Pfarrer wird, soviel bekannt, disziplinarisch eingeschritten. [...]

1874, 1. Quartal: Kirchliche Anlegenheiten

Der beharrliche Ungehorsam einer größeren Anzahl niederhessischer und eines oberhessischen Geistlichen gegen obrigkeitliche Anordnungen ist durch die definitive Entlassung sämtlicher Renitenten aus ihren Ämtern gesühnt, auch sind einige mit den Renitenten in Übereinstimmung befindliche und diese Gesinnung in ihrem dienstlichen Verhalten kundgebende Lehrer entlassen. Aus dem Kreise Marburg wird mitgeteilt, daß der Anhang der Bewohner des Kirchspiels Dreihausen an den daselbst entlassenen Pfarrer Schedtler so mächtig ist, daß, sooft sein Vertreter den Gottesdienst verrichtet, die Kirchen leer stehen, dagegen die sogenannten Betstunden des Schedtler stark besucht werden.

1874, II. Quartal: Kirchliche Anlegenheiten

[...] Der Domkaplan Helferich zu Dipperz und der Kaplan Weber zu Fulda sind wegen gesetzwidrigem Abhaltens des öffentlichen Gottesdienstes bzw. wegen unbefugter Ausübung geistlicher Amtshandlungen gerichtlich bestraft worden.

1875, I. Quartal: Kirchliche Anlegenheiten

Durch Verfügung der Herrn Minister des Innern und der geistlichen Kultus-p.p. - Angelegenheiten ist der Kaplan I. Helferich aus Dipperz wegen fortgesetzter Auflehnung gegen gesetzliche Bestimmungen der preußischen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt worden. Diese Verfügung, durch welche zugleich die Ausweisung aus dem Reichsgebiet ausgesprochen ist, hat indes den Helferich, welcher dem Vernehmen nach - des langen Versteckthaltens müde - nach Amerika ausgewandert sein soll, nicht behändigt werden können. Am 18. Januar wurde in Gemäßheit einer Verfügung des Herrn Kultusministers das Bischöfliche Klerikalseminar in Fulda geschlossen, und wurden die Zöglinge angewiesen, dasselbe zu verlassen. [Siehe Dok. 24]

1878, III. Quartal: Öffentliche Stimmung

[...] In denjenigen Kreisen, welche entfernt von größeren Städten liegen und deren Bewohner vorzugsweise Landwirtschaft treiben, haben die verderblichen Lehren und Tendenzen der Sozialdemokratie noch keinen Boden gewonnen [...]. Anders sieht es in den Kreisen aus, in denen Städte liegen, die eine Fabrikbevölkerung in ihren Mauern nähren. [...] Vorzugsweise sind es die Städte Kassel, Hanau und Bockenheim im hiesigen Bezirk, welche den Herd bilden für die Förderung und Ausbreitung der sozialistischen Tendenzen. In jeder dieser Städte, die eine mehr oder minder große Fabrikbevölkerung besitzt, bestehen sozialdemokratische Vereine - politische und gewerbliche -, wohnen sozialdemokratische Agitatoren, die mit Geschick und unter tunlichster Vermeidung aller Handlungen, welche sie mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in Konflikt bringen könnten, durch Vorträge in Vereinen und öffentlichen Versammlungen sowie durch Kolportage der sozialdemokratischen Presse das Gift der sozialdemokratischen Lehren nach allen Seiten hin ausbreiten und eifrigst bemüht sind, weitere Anhänger für ihre Lehren zu gewinnen. Im Kreise Hanau sind bereits ganze Dorfschaften durch die fortgesetzten Agitationen unterwühlt und selbst die Bauern diesen Lehren zugeführt, so daß, wenn nicht Halt geboten wird, bei den nächsten Gemeinedewahlen eine größere Anzahl von Sozialdemokraten in die Gemeindebehörden wird gewählt werden. [...]

Mit Erfolg wird der Sozialdemokratie nur durch das dem Reichstage vorgelegte Gesetz entgegengewirkt werden können. Es müssen nicht nur alle Zeitungen und sonstige Preßerzeugnisse, alle Vereine und Verbindungen, welche sozialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen auf Untergrabung der Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen dienen, unterdrückt, sondern auch die Wirtschaften beseitigt werden, in denen vorzugsweise die Sozialdemokratie großgezogen wird.

1888, IX.-XI.: Öffentliche Stimmung

[...] Mit der lebhaftesten Agitation, wenn auch diesmal noch ohne Wahlerfolge, trat die antisemitische Partei in die Öffentlichkeit. Diese gewinnt, namentlich in den oberhessischen Kreisen, sichtlich an Boden. Die Art und Weise ihrer Agitation, ihre fortwährenden Wühlereien und Hetzereien sind derartige, daß sie sich hierin von den Sozialdemokraten kaum unterscheiden. Die Hauptagitatoren dieser Partei, Dr. Böckel und Dr. Winkler in Marburg, [...] sind gänzlich mittellos, aber begabte Männer, die es verstehen, die Triebe der unter dem Druck jüdischer Wucherer seufzenden Landbevölkerung zu erregen, hierbei aber nicht nur eine Hetze gegen die Juden ohne Unterschied, sondern zugleich Erbitterung gegen die Behörden und alle diejenigen, welche sich ihnen nicht anschließen, hervorrufen. Es ist zu erwarten, daß die Antisemiten zu der nächsten Reichstagswahl, bei welcher sie mehr Aussicht auf Erfolg haben, ihre Agitation in verschärfter Weise fortsetzen werden [Siehe Dok. 31 u. 32]. Zu Wahlzwecken haben die genannten Führer in neuester Zeit in den Kreisen Marburg und Kirchhain Konsum- und Bauernvereine gegründet. [...]

Der dem Reichstag zugegangene Entwurf, betreffend die Alters- und Invalidenversorgung, hat außer in den Kreisen der grundsätzlchen Opposition den besten Eindruck hervorgerufen, und wenn auch nicht allen Einzelvorschriften beigestimmt wird, so wird doch der Fortbau der sozialen Gesetzgebung auf Grund der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 und die Verbesserung des Loses für die arbeitenden und besitzlosen Klassen mit Freuden begrüßt.



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Auszug aus der Rede des antisemitischen Reichstagsabgeordneten Otto Böckel über die Juden
Der Bibliothekar Otto Böckel, der einen eigenen Verlag und eine Zeitschrift zur Verbreitung seiner antisemitischen Gedanken gründete, konnte 1887 das erste Reichstagsmandat seiner Partei erringen.

Auszug aus Otto Böckels Rede "Die Juden, die Könige unserer Zeit"

[...] Die Judenfrage steht über den politischen Parteien; sie ist eine nationale Frage, die jeden Deutschen ohne Unterschied der Confession und der Parteirichtung berührt. Ob konservativ, liberal, fortschrittlich oder ultramontan, alle sind sie von den Juden bedroht. Es ist ein großer Fehler der antisemitischen Bewegung gewesen, daß sie sich in das Fahrwasser der Parteien hat herabziehen lassen: von dem Tage, wo der Antisemitismus in's Schlepptau der Conservativen gerieth, datirt der von den Juden so oft vorgeführte Rückgang der antisemitischen Bewegung. - Diesen Fehler müssen wir heute gut machen, wir müssen den Antisemitismus frei von jeder Parteirichtung predigen; jeder Deutsche ist bei der Judenfrage interessirt, nur durch Mitwirkung von Männern aller Parteien kann sie gesetzlich gelöst werden.

Man hat viel darüber gestritten, wie eine Lösung der Judenfrage zu denken sei. Nun, mit einem Schlage werden solche brennenden Fragen überhaupt nicht gelöst. Aber der Weg zur Lösung ist deßhalb doch recht wohl findbar. Jede Lösung der Judenfrage muß damit beginnen, daß staatsrechtlich in die Verfassung anerkannt wird: Es giebt in Deutschland zwei verschiedene Nationen: Deutsche und Juden; erstere sind die Herren des Landes, letztere sind Gäste, die zwar das Gastrecht, niemals aber das Recht der Herren besitzen dürfen. (Brausender Beifall)

[...] Der Schlüssel zur Judenfrage liegt in dem Umstand, daß die Juden eine fremde Race sind, die anders denkt, anders fühlt, anders handelt, als wir und in Folge dessen ganz naturgemäß auf anderen gesetzlichen Boden gestellt werden muß. Ueber den Begriff der Race kommen wir mit aller "Hummanität" nicht hinaus; Blut ist kein Wasser, Völker und Staatsmänner, die nicht mit den in der Natur begründeten Raceverhältnissen rechnen, gehen an diesem Mißverständniß zu Grunde.

Ein solches Mißverständniß war die Judenemancipation. Man glaubte stillschweigend annehmen zu können, daß ein Jude ein Deutscher sei oder werden könne. Man ordnete die staatsmännische Klugheit und Vorsicht allgemeinen Betrachtungen unter und schuf auf diese Weise traurige Verhältnisse, die ein kluger Politiker voraussehen konnte. War doch selbst der sehr freisinnige Volkstribun Hecker ein Gegner der Judenemancipation, die er für ein Unding erklärte! Wir haben heute an dem Fehler der Judenemancipation schwer zu tragen. [...]

Im Parlament muß die Judenfrage immer und immer wieder diskutirt werden, bis das ganze deutsche Volk die Aufhebung der Emancipation nicht mehr als "Intoleranz", als "Verfolgungswahn", sondern als zwingende Nothwendigkeit zur eigenen Rettung ansehen lernt. Wir in Hessen werden vorangehen; bei der Reichstagswahl im Herbst 1887 werden wir in 7 Wahlkreisen reine und unverfälschte Antisemiten aufstellen. Gottlob, wir sind nicht ohne Aussicht. Wir müssen und werden in einigen Kreisen durchberchen. (Brausender Beifall) Unterstützen Sie in Berlin uns bei diesem schweren Kampf für's Vaterland. (Jubelnde allseitige Zustimmung) Wenn wir in Hessen gesiegt haben, dann kommt auch die Befreiung Berlins vom Judenjoche an die Reihe. (Allgemeiner Beifall) Lassen Sie mich zum Abschied Ihnen noch die Versicherung zurufen, daß wir in Hessen nicht wanken und die Fahne hochhalten werden. (Beifall) Stehen auch Sie in Berlin einig zusammen, unsere Sache ist noch nicht verloren, nur seien Sie einig, einig. (Minutenlang andauernder Beifall. Brausende Hochrufe)
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Am 13. März 1933 wurden rund 40 Gießener und Wiesecker Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschafter und Juden von SA und SS verhaftet und durch die Innenstadt getrieben. Ähnliche Szenen spielten sich im Frühjahr 1933 in vielen anderen hessischen Städten
Am 13. März 1933 wurden rund 40 Gießener und Wiesecker Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschafter und Juden von SA und SS verhaftet und durch die Innenstadt getrieben. Ähnliche Szenen spielten sich im Frühjahr 1933 in vielen anderen hessischen Städten
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Dokumente zur Geschichte der Juden von 1914-1945
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister. Antisemitismus und Ausgrenzung in Politischen Veranstaltungen, 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Bürgermeister, 1. September 1930. Enthält Forderung, politische Veranstaltungen mit antisemitischem Charakter aufzulösen. Jüdische Bürger dürfen nicht von politischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
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Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift der Stadtverordnetenvesammlung in Kassel vom 23. Juni 1930.
Stenographische Niederschrift (Auszug) der Stadtverordnetenversammlung, die beleidigende Äußerungen und persönliche Angriffe Freislers gegen den Polizeipräsidenten Dr. Adolf Hohenstein dokumentiert.
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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Neuengronau, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Neuengronau, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.

Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.

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Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der ortsansässigen Gendarmerie über einen Einbruch mit Sachbeschädigung in die Synagoge Hüttengesäss. Außerdem wurden mehrere Gegenstände aus der Synagoge gestohlen, so dass sich der Schaden auf insgesamt 600 Reichsmark beläuft. Die bisherigen Ermittlungen haben zu noch keinem Ergebnis geführt.
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Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Mitbrüger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht mit Aufzählung von Übergriffen auf jüdische Mitbürger. Pfeffer führt aus, dass die Häufung der Übergriffe auf das Wiedererstarken der jüdischen Bevölkerung zurückgeführt werden könne. Gleichzeitig bekräftigt er solche eigenmächtigen Übergriffe gerade von Parteigenossen strenger bestrafen zu wollen.
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Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Vermerk des Polizeipräsidenten über die Misshandlung jüdischer Mitbürger durch die SA am 24. und 25. März 1933, Kassel, den 28. März 1933.
Chronologischer Bericht über Verhöre und Misshandlungen an Mitbürgern jüdischer Konfession in den Bürgersälen in Kassel durch die SA, sowie Mitteilung der darauf folgenden Schritte der Behörden um solche Einzelaktionen der SA zu unterbinden, mit abschließender Zusammenfassung des Gesundheitszustandes der Misshandelten.
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Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.
Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.
Bericht der Polizei über die Erpressung eines jüdischen Mitbürgers durch einen SA-Mann, Ziegenhain, den 9. März 1933.

Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.

Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.

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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Vollmerz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Vollmerz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.

Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.

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Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.

Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.

Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.

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Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Frankfurt a.M., den 28. Februar 1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Frankfurt a.M., den 28. Februar 1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über drei Schilder in Felsberg mit der Aufschrift: "Kauft nicht beim Juden, die Juden sind unser Unglück!"
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Dokumente zur Geschichte der Juden nach 1945