
In der preußischen Provinz Hessen-Nassau erlebte der Nationalsozialismus ebenso wie in den anderen Gebieten des Deutschen Reiches zu Beginn der 1930er Jahre einen rasanten Aufstieg von einer kleinen Splitterpartei zu der Partei, die mit Adolf Hitler den Reichskanzler und schließlich den uneingeschränkten „Führer“ des Dritten Reiches stellte.
Der Regierungsbezirk Kassel sah von 1932 bis 1936 die ersten Schritte der NSDAP in lokalen und regionalen Parlamenten über die Erringung der Regierung auf Reichsebene bis hin zur Verfestigung des Führungsanspruches Adolf Hitlers und der Partei zur Diktatur.
Die Stimmenanteile der Nationalsozialisten in Hessen bei den Reichstagswahlen stiegen von 1928 bis zu der Wahl am 31. Juli 1932 kontinuierlich auf 43,4% an. Damit lagen die Wahlergebnisse der NSDAP im Wahlkreisverband X Hessen höher als der Reichsdurchschnitt. Dies sollte sich auch bei den nächsten beiden Wahlen am 6. November 1932 und 5. März 1933 nicht ändern. Jedoch mussten die Nationalsozialisten wie in Gesamtdeutschland auch in Hessen im November 1932 Verluste hinnehmen, nachdem das Ziel, die Beteiligung an der Regierung, nach wie vor nicht erreicht worden war. Auch im März 1933 verfehlte man die erhoffte absolute Mehrheit mit 48,7% der Stimmen in Hessen gegenüber 43,9% im Reich (vgl. Hennig, 1983, S. 56/57).
Ein ähnlicher Trend zeigte sich auch in dem Reichstagswahlkreis 19 Hessen-Nassau, der zusammen mit dem, Reichstagswahlkreis 33 Hessen-Darmstadt den Wahlkreisverband X Hessen bildete. Hier lag die Provinz Hessen-Nassau minimal über dem hessischen Stimmendurchschnitt für die NSDAP, so dass die absolute Mehrheit im März 1933 mit 49,4% der Stimmen nur ganz knapp verfehlt wurde (vgl. Hennig, 1983, S. 58/ 59).
Die Bevölkerung Hessens war überwiegend evangelisch mit einigen katholischen Hochburgen, in denen der Anteil der Katholiken häufig um 90% und mehr betrug, wie zum Beispiel in der Stadt und dem Landkreis Fulda (vgl. Hennig, 1983, S. 49 & Schön, 1972, S. 2/3). Weiterhin zeichnete sich Hessen durch eine relativ große Zahl jüdischer Einwohner aus, insgesamt 2,1% im Vergleich zu 0,9% in ganz Deutschland (vgl. Hennig, 1983, S. 49 & Schön, 1972, S. 2/3).
Die meisten Anhänger hatte der Nationalsozialismus in den überwiegend ländlichen Gebieten mit evangelischer Bevölkerung. Hier gewann die Partei einen Großteil ihrer Stimmen, und teilweise schon im Jahr 1932 die absolute Mehrheit, so zum Beispiel in der Stadt Marburg und dem Kreis Marburg Land. Auch entwickelten sich hier schon Ende der 1920er Jahre die ersten NSDAP-Ortsgruppen und SA-Einheiten. Zudem konnten die Nationalsozialisten viele Neuwähler und bisherige Nichtwähler für sich gewinnen (vgl. Seier, 1982, S. 559ff.).
In den Gebieten mit einer großen katholischen Einwohnerschaft konnte das Zentrum 1932, zum Teil auch im März 1933 die Mehrheit beziehungsweise sogar die absolute Mehrheit gegen die NSDAP verteidigen (vgl. Hennig, 1983, S. 127ff.). In den Zentren der (Industrie-) Arbeiterschaft behaupteten sich bis zum Schluss die KPD und die SPD, deren Stimmanteile in Hessen ebenfalls bei allen Reichstagswahlen von 1928 bis 1933 über dem Reichdurchschnitt lagen (vgl. Schön, 1972, S. 205ff.).
Die Zeit des Aufstiegs des Nationalsozialismus in Hessen, wie im gesamten Deutschen Reich soll in der Ausstellung „Der Aufstieg der Nationalsozialisten in Hessen 1932-1936“ an Hand ausgewählter Dokumente für den Regierungsbezirk Kassel in der Provinz Hessen-Nassau dargestellt werden.
Die Schriftstücke stammen aus General- und Sonderakten betreffend die Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung, auch „Gestapo-Akten“ genannt, von 1931 bis 1936 aus dem Bestand 165 des Hessischen Staatsarchivs in Marburg.
Es handelt sich um Briefe, Berichte, Meldungen und Anordnungen der preußischen Regierung, der nationalsozialistischen Führung, sowie regionalen und lokalen Behörden. Aber auch Schreiben von Parteien und Vereinen, sowie Privatpersonen sind in dem reichhaltigen Fundus enthalten. Weiterhin gibt es Musterformulare, Übersichten und Nachweisungen, sowie Zeitungsartikel.
Mit Hilfe dieser Akten lässt sich das Vorgehen der jeweiligen Machthaber auf allen Ebenen gut nachvollziehen. Aber auch die Stimmung in der Bevölkerung, pro und contra den Nationalsozialismus, spiegelt sich darin wieder, wodurch man einen recht umfassenden Überblick über die damalige Zeit mit ihren Besonderheiten und Problemen erlangen kann.
Bei der Gliederung der Ausstellung wurde sich an den Hauptaspekten der Akten betreffend die Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung, politische Zusammenstöße, Schutzhaft und Fälle von Diskriminierung jüdischer Mitbürger, orientiert, so dass folgende Räume entstanden:
1. Konflikte zwischen Nationalsozialisten und „Andersdenkenden“ vor der Machtübernahme
2. Konflikte zwischen Nationalsozialisten und „Andersdenkenden“ nach der Machtübernahme
3. Schutzhaft
4. Diskriminierung jüdischer Mitbürger vor den Nürnberger Gesetzen
5. Diskriminierung jüdischer Mitbürger nach den Nürnberger Gesetzen
6. Statistiken zum Aufstieg des Nationalsozialismus
Mit Ausnahme des Raumes zu den Statistiken, der Übersichten und Nachweisungen zu politischen Auseinandersetzungen, Beschlagnahmungen von Waffen und Schutzhaft enthält, ist neben der sachlichen Aufteilung, die sich allerdings manchmal überschneidet, auch eine gewisse Chronologie zu erkennen.
So sind politische Vorfälle zwischen Nationalsozialisten in den Akten sofort ab 1932 bis zum Mai/ Juni 1934 zu finden. Schutzhaftsachen sind ab Februar 1933 bis März 1934 vorhanden. Die Diskriminierung von jüdischen Mitbürgern zieht sich ab der Machtübernahme im Januar 1933 bis 1936 in steigendem Maße durch die Schriftstücke hindurch.
Abschließend ist noch auf die anderen Ausstellungen im Digitalen Archiv Marburg (DigAM) zu verweisen, die sich ebenfalls mit dem Nationalsozialismus und seinen Anfängen auseinandersetzen und eine gute Ergänzung darstellen.
Literatur:

Die Konflikte zwischen Nationalsozialisten und „Andersdenkenden“ begannen nicht erst mit der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933. Seit dem Ende der 1920er Jahre mit dem Erstarken der NSDAP und dem Aufbau der SA kam es zu Zusammenstößen. Vor allem die SA, die zur Mitgliederwerbung, zum Saal- und Veranstaltungsschutz, sowie im Wahlkampf eingesetzt wurde, war an solchen Zwischenfällen beteiligt. Dabei handelte es sich sowohl um Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen, als auch um Schlägereien zwischen ganzen Gruppen.
Anfang der 1930er Jahre häuften sich die gewaltsamen Übergriffe [Dokument 1, 2, 3, 5, 10], die sich zunächst vor allem gegen die linken parteipolitischen Gegner der NSDAP, die Kommunisten und Sozialdemokraten wandten [Dokument 7]. Oft folgte ein Vorfall dem anderen [Dokument 7.0], wobei Angreifer und Angegriffene wechselten [Dokument 7.1] und es zu Opfern auf beiden Seiten kam.Die Polizei war mit der Zahl der Konflikte, bei denen auch zunehmend Waffen eingesetzt wurden [Dokument 4], bald überfordert, weshalb so genannte „Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors“ gebildet wurden [Dokument 6].
Diese Maßnahme war zudem notwendig, da die Bevölkerung durch die Zwischenfälle in Angst versetzt wurde [Dokument 8] und immer mehr Beschwerden wegen der Schlägereien und das passive Verhalten der Polizei eingereicht wurden [Dokument 11, 12].
Aber auch in der Presse blieben die Vorfälle nicht unberücksichtigt. Hierbei war die Darstellung je nach der politischen Richtung der Zeitung allerdings sehr unterschiedlich. So verurteilten sie mal die Rechten [Dokument 9.0] und mal die Linken [Dokument 9.2, 9.3]. In ganz seltenen Fällen wandte sich die Presse auch ganz allgemein gegen die gewaltsamen Übergriffe [Dokument 9.1].
Anordnung des Innenministers, dass die Polizeikräfte in Zukunft schärfer gegen unerlaubten Waffenbeseitz vorgehen sollen, da sich die politischen Übergriffe mit Einsatz von Waffengewalt häufen.
Zur Verhinderungen solcher Zusammenstöße sollen Hausdurchsuchungen in Parteiräumlichkeiten, sowie Durchsuchungen von Personen bei politischen Versammlungen und Lastwagenfahrten durchgeführt werden.
Anlagen zu der Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Mit einem Vordruck für eine Ereignismeldung und einer genauen Erläuterung, wie dieser auszufüllen ist, sowie einem Vorduck über die Nachweisung der Festnahmen im Berichtszeitraum.
Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes, welche politischen Ereignisse wie zu melden sind, sowie über die weiterführende Berichterstattung.
Gemeldet werden sollen alle politischen Ereignisse bei denen es Verletzte oder Tote gab, Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen oder staatlicher Institutionen von Linksradikalen angegriffen wurden oder Anschläge mit Sprengstoffen oder auf Gebäude erfolgten.
Auffällig ist hier, dass grundsätzlich Linke als Angreifer und Rechte als Angegriffene gesehen werden.
Meldung, dass die Bildung einer Hilfsmordkommission zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg erfolgt und in der Presse bekannt gegeben worden ist, mit Auflistung der der Kommission angehörenden Polizisten mit Name, Adresse und Telefonnummer.
Bericht über die Bildung von Hilfsmordkommissionen zur Bekämpfung des politischen Terrors in Marburg, Fulda, Hanau, Kassel, Erfurt, Rinteln und Hannover, mit der Bitte um deren Bekanntgabe in der örtlichen Presse.
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.
Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte, sowie die darauf folgenden Zusammenstöße zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten.
Zeitungsartikel über die Vorkommnisse in der Nacht zum 24. April 1932 als der Nationalsozialist Ludwig Füllgraf auf vor seinem Haus versammelte Kommunisten schoss und dabei Erich Scharf schwer verletzte.
In der Nacht zum 24. April 1932 versammelten sich mehrere Kommunisten vor dem Haus des Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf. Dieser will gehört haben, wie einige von ihnen in das Haus und den Hof gegangen sind. Als sich zwei Kommunisten dem Fenster an dem er stand näherten, schoss er einmal auf diese und verletzte Erich Scharf schwer. Füllgraf wurde daraufhin von der Polizei festgenommen.
Kurze Zeit später wurde der Nationalsozialist Ernst Hünlein in der selben Straße von mehreren Kommunisten, wahrscheinlich aus Rache, angegriffen und geschlagen.
Auf dem Marktplatz des Ortes kam es in Folge der Ereignisse ebenfalls zu Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten.
Anforderung von zusätzlich Schutzpolizisten nach Roth, da sich die Bevölkerung nach mehrern schweren Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten nicht mehr sicher fühlt.
Roth liegt genau wie zwei andere Orte an der Verbindungsstraße zwischen dem überwiegend kommunistischen Langenselbold und der überwiegend nationalsozialistischen Kreisstadt, weshalb es dort häufig zu Ausschreitungen kommt.
Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern der Eisernen Front, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Eiserne Frontleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral mit leichter Tendenz zur Eisernen Front.
Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel steht, wie die Überschrift schon andeutet, eindeutig auf Seiten der Nationalsozialisten, da der Vorfall allein aus ihrer Sicht geschildert wird.
Zeitungsartikel über einen gewaltsamen Zusammenstoß zwischen 13 Nationalsozialisten und 14 Mitgliedern des Reichsbanner, bei dem zwei Nationalsozialisten und vier Reichsbannerleute verletzt wurden.
Dieser Zeitungsartikel verhält sich relativ neutral gegenüber beiden Parteien. So wirft die Zeitung beiden Seiten vor, an den sich häufenden Vorfällen, die sie besonders anprangert, beteiligt zu sein.
Die Überprüfung der in dem Zeitungsartikel "Wann wird Schluß gemacht? Rote Strolche terrorisieren die Einwohnerschaft von Rothenditmold" aus der Hessischen Volkswacht vom 22. August 1932 geschilderten Vorfälle hat ergeben, dass es sich bei diesen um harmlose Reibereien zwischen Jugendlichen handelt. Ein Großteil der geschilderten Auseinandersetzungen liegt zudem schon längere Zeit zurück oder fand gar nicht in Rothenditmold statt. Die Vorwürfe gegen die Polizei sind unbegründet. In dem Artikel wurde also übertrieben und falsche Tatsachen dargestellt, was vom Verfasser schließlich auch eingeräumt wurde.
Zeitungsartikel aus der Hessischen Volkswacht, der sich über mehrere Übergriffe von Kommunisten auf Nationalsozialisten beschwert. Dabei wird der Polizei vorgeworfen nicht streng genug gegen die Übeltäter vorzugehen. Als Beispiel wird ein Überfall von Kommunisten auf Hitlerjungen beschrieben und sogar die Namen der vermeintlichen Täter benannt.
Insgesamt zeigt der Artikel deutlich die Parteinahme der Zeitung für die NSDAP.
Zeitungsartikel aus dem Kasseler Volksblatt, in dem die zunehmenden Übergriffe von Nationalsozialisten auf politisch Andersdenkende angeprangert werden. Dabei wird den "Nazis" Feigheit vorgeworfen, weil sie nur in Überzahl und in dunklen Gassen in unmittelbarer Nähe zu ihren Parteilokalen ihre politischen Gegner überfallen. Als Beispiel wird ein Überfall auf vier jüdische Reisende genannt.
Außerdem wird das zu passive Verhalten der örtlichen Polizei kritisiert, da zum Beispiel nationalsozialistische Täter erstaunlich schnell wieder frei gelassen würden. Dies wird mit der Mitgliedschaft von einigen Polizisten in der NSDAP begründet.
Wie deutlich zu erkennen ist, ist das Kasseler Volksblatt sehr deutlich gegen die NSDAP eingestellt.
Mitteilung des Landrates, dass es tatsächlich in letzter Zeit in Hersfeld zu vermehrten Übegriffen von Nationalsozialisten auf politisch Andersdenkende und vor allem auf jüdische Einwohner gekommen ist. Weiterhin wird eingestanden, dass die örtliche Polizei hätte härter durchgreifen müssen, was in Zukunft auch geschehen soll.
Zeitungsartikel aus dem Hersfelder Tageblatt über einen Überfall von zwei Männern auf auswärtige Reisende, bei dem einer der Reisenden misshandelt wurde. Der Grund für die Auseinandersetzung sollen politische Meinungsverschiedenheiten gewesen sein.

Auch nach der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 ließen die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und „Andersdenkenden“ nicht nach. Im Gegenteil, sie nahmen noch zu [Dokument 1], was wahrscheinlich unter anderem mit dem Einsatz von SA- und SS-Angehörigen als Hilfspolizisten und ihrer Deckung durch staatlich Institutionen zusammenhing [Dokument 2, 3].
Vor allem willkürliche Festnahmen und Hausdurchsuchungen durch einzelne kleine Gruppen traten verstärkt auf. Hierbei verlangten SA-Mitglieder, ohne sich auszuweisen oder eine Legitimation für ihr Handeln vorzuweisen, Eintritt in die Häuser von politischen Gegnern. Diese wurden dann in Schutzhaft genommen und ihre Häuser nach belastendem Material durchsucht.Diese so genannten Einzelaktionen führten zu zahlreichen Beschwerden [Dokument 10, 12], woraufhin die Regierung und die NSDAP versuchten solche zu unterbinden, um Schaden für das Ansehen der Regierung und der Partei zu vermeiden [Dokument 7, 11].
Ebenfalls beschwerten sich Mitbürger öfter über das zu passive Verhalten der Polizei gegenüber nationalsozialistischen Straftätern. So wurden diese entweder erst gar nicht an ihrer Tat gehindert oder danach nicht strafrechtlich belangt [Dokument 4].Neben gewaltsamen Übergriffen auf Kommunisten und Sozialdemokraten, bei denen diese misshandelt und teilweise schwer verletzt wurden [Dokument 8, 9], gerieten nun auch zunehmend jüdische Mitbürger und Katholiken [Dokument 13, 16, 17], die dem Nationalsozialismus weiterhin kritisch gegenüberstanden, in das Visier der SA.
Im Mai/ Juni 1934 verringerten sich die gewaltsamen Vorfälle und endeten schließlich, was wohl unter anderem damit zusammenhängt, dass die Zahl der Gegner immer mehr abnahm, da die meisten von ihnen schon inhaftiert oder geflohen waren. Zudem ließ der Röhm-Putsch die SA langsam in der Bedeutungslosigkeit versinken.
Weitergabe der Anordnung an die Polizeidienstellen, Bürgermeister und Landräte:
Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Zudem enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei schwerwiegenderen Vorfällen verständigt werden können, mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.
Da sich Vorfälle mit Angehörigen der SA und SS in der letzten Zeit häuften, wird auf Bitten der bisher zuständigen Behörde angeordnet die meist geringfügigen Fälle direkt mit den SA- bzw. SS-Führern des jeweiligen Dienstbereiches zu klären.
Weiterhin enthält das Schreiben eine Auflistung der Personen, die bei verschwiegenderen Vorfällen verständigt werden können mit der Bitte um Auflistung solcher Fälle.
Mitteilung, dass das Verhältnis zwischen Behörden und SA bzw. SS gut sei, so dass kleinere Vorkommnisse schnell untereinander geklärt werden könnten.
Schilderung eines größeren Vorfalls zwischen einer SA-Abteilung aus dem Kreis Hochgeismar und dem Lehrer Schuchhardt, der von den SA-Angehörigen festgenommen, misshandelt und verletzt wurde.
Der Landrat berichtet über Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und politisch Andersdenkenden auf dem Marktplatz von Bad Wildungen im Rahmen eines Fackelzuges von NSDAP und Stahlhelm anlässlich der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler.
In Folge politischer Beleidigungen kam es zu Schlägereien, bei denen mehrere Peronen verletzt wurden. Zudem drangen Nationalsozialisten in ein von Kommunisten und Sozialdemokraten besuchtes Lokal ein und verprügelten den Wirt und einige Gäste.
Gegen die Täter wurde Strafanzeige wegen Landfriedensbruch gestellt.
Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.
Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand deshalb festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.
Bericht über die Inschutzhaftnahme des Arbeiters und Sozialdemokraten Karl Thiel, weil sich vor seinem Haus eine große Menschenmenge versammelt hatte und diesen bedrohte. Karl Thiel ist im Ort als Schläger auf Seiten der SPD bekannt und daher nicht gerade beliebt.
Bei seinem Abtransport nach Witzenhausen kam es in Folge dessen zu Tumulten, bei denen sowohl Karl Thiel als auch die ihn begleitenden Polizeibeamten von der aufgebrachten Bevölkerung geschlagen wurden.
Der Polizeioberwachtmeister Zink bestreitet die Vorwürfe des Sozialdemokraten Karl Thiel. Die genannten Sozialdemokraten seien nicht willkürlich festgenommen worden. Außerdem habe die Polizei am Wahltag ihr Revier in ein Lokal verlegen müssen, da der übliche Raum durch die Wahl belegt war. Weiterhin sei es in seinem Beisein zu keinerlei Misshandlungen gekommen, so dass die Anschuldigungen des Karl Thiel erlogen seien.
Bericht des Sozialdemokraten und Arbeiters Karl Thiel über mehrere Übergriffe von SA-Mitgliedern auf politisch Andersdenkende in Großalmerode.
Dabei wurden die politisch Anderdenkenden, laut Thiel, meist von der Polizei verhaftet und statt zum Polizeirevier in ein Lokal gebracht, in dem schon SA-Angehörige warteten. Hier wurden die Opfer nun mit Gummiknüppeln verprügelt und danach wieder freigelassen.
Der Regierungspräsident wird daher gebeten, solche Übergriffe zu unterbinden.
Bericht des SPD-Mitgliedes und Bauarbeiters Wilhelm Schultheis, dass bei ihm durch unbekannte Personen, die sich als Kriminalpolizisten ausgaben, aber nicht auswiesen, eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten zu mehreren Verhören abgeholt worden, in denen er zu Waffen des Reichsbanner befragt worden sei.
Bericht des SPD-Mitgliedes Joseph Biesenkamp, dass bei ihm eine Haudurchsuchung stattgefunden habe. Später sei er durch Hilfspolizisten abgeholt worden. In einem Verhör sei er nach der Fahne des Reichsbanners gefragt worden und als er nicht sagen konnte, wo sich diese befindet von SA-Männern mit Gummiknüppeln geschlagen worden.
Außer ihm seien zudem noch mindestens drei weitere Sozialdemokraten misshandelt worden, der eine, Schreiter, sogar so sehr, dass ein Arzt geholt werden musste und dieser immer noch bettlägerig sei.
Bericht des SPD-Funktionärs Karl Herrmann an den Regierungspräsidenten über Misshandlungen von Sozialdemokraten durch Nationalsozialisten mit der Bitte um Unterbindung solcher rechtwidrigen Übergriffe.
Beschwerde des Bürgermeisters von Ihringhausen über SA-Angehörige, die in seinem Ort willkürlich einen gewissen Pfeffermann festgenommen und das Haus der Familie Ullrich, wo dieser aufgefunden wurde, durchsucht haben.
Die SA-Männer hätten sich weder ausgewiesen noch eine Legitimation für ihr Vorgehen vorlegen können. Zudem hätten sie jegliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden verweigert.
Diese Vorgehensweise sorge im Ort für eine gewisse Unruhe und Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, da die SA deutlich den Anweisungen der Regierung zuwider handele.
Der Regierungspräsident unterrichtet die Gauleitung der NSDAP Hessen-Nassau-Nord über die Durchführung und den Verlauf der Durchsuchung nach Waffen in der Rhön.
Da es in letzter Zeit keine Meldungen und Anzeigen mehr gegeben hat, schlägt er vor, den Sondereinsatz zu beenden und mögliche weiteren Fälle der örtlichen Polizeibehörde zu überlassen.
Bericht des Oberlandjägermeister Schmidt über die Durchsuchung nach Waffen in der Rhön. Schmidt berichtet, dass nur eine größere Suchaktion durchgeführt werden konnte, da SS-Sturmbannführer Gunst die meiste Zeit verhindert gewesen sei.
Bei den meisten Durchsuchungen sei nichts gefunden worden. Schmidt vermutet, dass den angezeigten Leuten wohl nur Unannehmlichkeiten bereitet werden sollten.
Weiterhin berichtet er, dass die Waffen häufig freiwillig herausgegeben wurden und eine Durchsuchung nur in einem Fall notwendig war. Die sichergestellten Waffen seien alle dem SS-Sturmbannführer Gunst übergeben worden.
Bei einem späteren Einsatz wurden nochmals einige Waffen gefunden. Weitere Durchsuchungen wurden unterlassen, da SS-Sturmbannführer Gunst sich nicht mehr gemeldet habe und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden hätte (12. Juli 1933).
Auf die Beschwerde und auf Vorschlag der NSDAP hin, ordnet der Regierungspräsident die Durchsuchung der Rhön nach Waffen an.
Hiermit beauftragt er den Oberlandjägermeister Schmidt in Gersfeld, der sich Unterstützung von SS-Sturmbannführer Gunst aus Buchenau, Kreis Hünfeld, holen soll.
Beschwerde über die Landräte von Hünfeld und Fulda, die dem Zentrum angehören, weil sie die nationalsozialistische Regierung nicht genügend unterstützen würden. Ihnen wird vorgeworfen Waffen zu verstecken und diese möglicherweise den Marxisten zur Verfügung zu stellen. Die dortige Bevölkerung sei empört und fühle sich bedroht.
Der Landrat schreibt, dass Dr. Gante Mitglied des Tannenbergbundes ist und damit auch seinen Kirchenaustritt begründet. Der Major a.D. Ruth sei ebenfalls Mitglied des Tannenbergbundes, was seine Stellungnahme für Gante erkläre. Gante sei am 18. August 1933 zu seiner eigenen Sicherheit in Schutzhaft genommen und am 21. August 1933 wieder freigelassen worden.
Der Regierungspräsident teilt dem Major a.D. Ruth mit, dass Dr. Gante am 21. August 1933 mit der Auflage sich vorläufig nicht nach Willingen zurückzubegeben entlassen worden sei. Am 24. August 1933 sei ihm auch die Rückkehr nach Willingen gestattet worden.
Bericht des Landrates über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Schon seit längerer Zeit würde besonders bei den Nationalsozialisten Unmut über den Doppelverdienst des Hahn sowie seine weiterhin enge familiäre und räumliche Verbindung zum Katasteramt bestehen.
Dieser Unmut äußere sich darin, dass Hahn wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über die Regierung angezeigt wurde. Hahn selbst bestreitet dies.
Weiterhin wird Hahn vorgeworfen nie den "Hitler-Gruß" zu erwiedern und seine Faru soll bei den Wahlen mit "nein" gestimmt haben.
Der Landrat rät dazu, dass Hahn seine privaten Vermessungstätigkeiten einstellen und das Katatseramt aus seinem Haus ausziehen sollte.
Berichte der Polizei über Ausschreitungen vor dem Haus des Katatsredirketors i.R. Hahn in Witzenhausen. Hierbei äußerten die anwesenden Personen ihren Unmut über den Doppelverdienst des Hahn, der auch im Ruhestand noch weiter Messungen vornimmt. Zudem grüße Hahn nie mit dem "deutschen Gruß". Im Verlauf der Unruhen wurde eine Fensterscheibe eingeworfen. Hahn musste schließlich von der Polizei in Schutzhaft genommen werden. Weiterhin wurde bei Hahn eine Hausdruchsuchung vorgenommen.
Der Regierungspräsident berichtet über die Tätigkeiten des Katasterdirektors im Ruhestand Hahn aus Witzenhausen. Dieser nimmt auch nach seinem Ruhestand noch Messungen vor. Zudem ist das Katasteramt in seinem Privathaus unterggebracht, da bisher keine anderen geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden konnten.
Mitteilung des Landrates an den Regierungspräsidenten, dass die Zentrumspartei und die katholische Kirche, besonders Pfarrer Dunkel und die Marienpfandfinder, in Gross-Auheim der nationalsozialistischen Bewegung in letzter Zeit vermehrt Ärger bereiten.
So hätten die Pfadfinder versucht HJ-Mitglieder aus dieser herauszuziehen, was aber mittlerweile geklärt worden wäre.
Der Landrat schätzt weiterhin, dass das Zentrum in Gross Auheim dem Nationalsozialismus gegenüber feindlicher eingestellt sei als SPD und KPD.
Anweisung des Landrates an den Pfarrer von Gross-Auheim jegliche staatsfeinldiche Aktivitäten der katholischen Jugendorganisation, wie die Versuche Mitglieder der HJ aus dieser herauszuziehen, zu unterbinden.
Er weist darauf hin, dass die Arbeit der HJ schon schwer genug wäre und der Pfarrer es unterlassen solle, sie daran zu hindern, da dies sonst schwerwiegendere Folgen für ihn haben könnte. Die Religion habe mit der Politik nichts zu tun und das Ziel beider solle es sein dem Vaterland zu dienen, so der Landrat.
Einspruch des Pfarrers gegen das Verbot sämtlicher Aufmärsche und Demonstrationen der katholischen Jugendorganisation in Gross-Auheim. Er wirft dem Landrat vor, die Angelegenheit zu einseitig zu betrachten und bittet auch die Seite der katholischen Kirche zu hören.
Weiterhin verweist er ebenfalls auf zahlreiche Beschwerden von Gross-Auheimer Bürger über das Vorgehen der NSDAP und des Landrates gegen die katholische Jugendorganisation. Zudem sei nie bestimmt worden, dass der "Hitler-Gruß" von katholischen Verbänden zu benutzen sei und die Marienpfadfinder hätten auch noch nie Demonstrationen veranstaltet.
Der Landrat teilt Pfarrer Dunkel mit, dass er zahlreiche Beschwerden von Bürgern aus Gross-Auheim über die katholische Jugendorganisation erhalten habe. So würden die Marienpfadfinder zum Beispiel bei ihren Aufmärschen nicht mit dem "Hitler-Gruß" grüßen.
Er kündigt eine Untersuchung des Falles an und verbietet der katholischen Jugendorganisation sämtlich Formen von Aufmärschen und Demontsrationen, um Ausschreitungen zu verhindern.

Die Schutzhaft zu Beginn der Herrschaft des Nationalsozialismus diente weniger dem Schutz der Inhaftierten, auch wenn dies häufig als Begründung angegeben wurde, als viel mehr dem Schutz und Ausbau der nationalsozialistischen Vormachtstellung. So sollten vor allem Funktionäre, Rückfällige und Personen die sich noch nach dem 21. März staatsfeindlich betätigt hatten, also Regimekritiker und -Gegner, inhaftiert werden [Dokument 7, 9]. Von den insgesamt ungefähr 470 politischen Gefangenen im Konzentrationslager des Regierungsbezirks Kassel, bei denen es sich überwiegend um Männer jüngeren und mittleren Alters handelte, waren drei Viertel Kommunisten. Aber auch Sozialdemokraten und jüdische Mitbürger wurden in Schutzhaft genommen und in das Konzentrationslager gebracht.
Vollstreckt wurde die Schutzhaft im Regierungsbezirk Kassel in dem Konzentrationslager Breitenau (15. Juni 1933 – 17. März 1934) in der Gemeinde Guxhagen, ungefähr 15 Kilometer südlich von Kassel. Bei nur kurzer Schutzhaft oder wenn der Häftling der Polizei noch für weitere Ermittlungen zur Verfügung stehen musste, verblieb er im örtlichen Polizeigefängnis. Spätere und besonders schwere Fälle kamen in das Großkonzentrationslager Börgermoor im Regierungsbezirk Osnabrück [Dokument 1, 2, 3]. Diese ersten KZs sind jedoch noch nicht mit den späteren KZs, wie zum Beispiel Dachau in den 1940er Jahren, und vor allem nicht mit den Vernichtungslagern, wie zum Beispiel Auschwitz, zu vergleichen.Da die Einweisung in das KZ nicht auf richterlichen Haftbefehl, sondern auf Anordnung der Polizei hin geschah, kam es häufig zu Missbrauch, indem unliebsame Mitbürger wegen Kleinigkeiten denunziert wurden oder Gemeinden Personen, die der Wohlfahrt zur Last fielen, in das KZ abschoben [Dokument 4, 5, 6, 7].
Anfang Dezember 1933 kündigte der preußische Innenminister Herrmann Göring die Entlassung von 5000 Schutzhäftlingen anlässlich der guten Reichstagswahlergebnisse in den KZs und des Weihnachtsfestes an [Dokument 10]. Daraufhin stiegen die Zahlen der Gesuche von Häftlingen, deren Ehefrauen und Müttern um die Entlassung aus der Schutzhaft nochmals an, wobei sie verschiedenartig begründet wurden [Dokument 8, 11, 12, 14]. Neben diesen Entlassungsgesuchen gab es aber auch Beschwerden über (willkürliche) Inhaftierungen [Dokument 12, 13].
In diesem Schreiben des preußischen Innenministers werden Anweisungen zur Vollstreckung und Dauer der Polizeihaft, sowie zur Unterbringung der Häftlinge gegeben.
Ist eine längere Polizeihaft vorgesehen, sollen die Häftlinge aus den Polizeigefängnissen in Konzentrationslager überführt werden. Mit der Durchführung der Polizeihaft sind die Kreispolizeibehörden betraut.
Weiterhin sollen jeweils Anfang und Mitte des Monats Berichte an das Ministerium über die Zahl der festgenommenen Personen, sowie die Anzahl der sich in Polizeigewahrsam und in Konzentrationslagern befindlichen Häftlinge, gesendet werden.
Zweite Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Entlassung eines Schutzhäftlings aus einem staatlichen Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings. Der Antrag wurde von der Leitung des Konzentrationslagers und dem Innenministerium zur Kenntnis genommen.
Die Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums enthalten Anweisungen zur Unterbringung von Häftlingen in Konzentrationslagern, eine Auflistung der anerkannten Konzentrationslager, Informationen über die Zuständigkeit der Behörden und die Kosten.
Schutzhäftlinge sind grundsätzlich in Konzentrationslagern unterzubringen, außer sie müssen den Polizeibehörden noch für Ermittlungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium, welches auch die Kosten für die Häftlinge in den Konzentrationslagern trägt.
Erste Anlage zu den Bestimmungen zur Vollstreckung der Schutzhaft des Preußischen Innenministeriums:
Antrag auf Überführung eines Häftlings in ein staatliches Konzentrationslager, mit Angaben zur Person des Schutzhäftlings und seiner Arbeitsfähigkeit. Auf der Rückseite bestätigte das jeweilige staatliche Konzentrationslager die Übernahme des Gefangenen.
Funkspruch das Innenministers, dass auf Beschwerde des Arbeitsministers hin eigenmächtige Besetzungen von Stahlhelmarbeitsdienstlagern in Zukunft zu unterbleiben haben.
Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.
Reaktion des Regierungspräsidenten auf den Gesuch der Elisabeth Wettig, ihren Mann Oskar Wettig aus der Schutzhaft zu entlassen.
Da Oskar Wettig schon am 13. Juni 1933 aus der Schutzhaft entlassen wurde, sieht er den Fall als erledigt an.
Gesuch der Elisabeth Wettig ihren Ehemann Oskar Wettig, der sich seit dem 4. April 1933 in Schutzhaft befindet, aus dieser zu entlassen.
In ihrem Schreiben führt sie die Gründe auf, die zur Schutzhaft geführt haben sollen und bestreitet diese. Sie vermutet, dass ihr Mann einer Denunziation zum Opfer gefallen ist. Weiterhin weist sie darufhin, dass ihr Ehemann Kriegsinvalide ist.
Brief der Maria Wettig an den Landgrafen Friedrich Karl von Hessen über die Situation ihres Sohnes Oskar Wettig, der sich in Schutzhaft befindet. In ihrem Schreiben stellt sie besonders das Verhalten ihres Sohnes im Kaiserreich und im Ersten Weltkrieg heraus. Weitehin betont sie, dass er Kriegsinvalide ist.
In einem Arbeitslager im Kreis Marburg mussten vier Männer in Schutzhaft genommen werden, nachdem sie zugegeben hatten am 12. November 1933 beim Volksentscheid und den Reichstagswahlen mit "nein" gestimmt zu haben und dadurch im Lager eine aufgeheizte Stimmung entstand.
Zwei der vier Männer waren schon einmal in Schutzhaft gewesen, wegen guter Führung aber zum Arbeitsdienst entlassen worden. Diese beiden sind Anhänger des Marxismus und sollen die anderen beiden angestiftet haben.
Nachweisung der insgesamt 80 für die zweite Entlassungsaktion zu Weihnachten vorgeschlagenen Schutzhäftlinge aus den staatlichen Konzentrationslagern und Polizeigefängnissen des Regierungsbezirks Kassel.
Die tabellarische Liste enthält Angaben zur Person des Häftlings und seinem Familienstand, die Haftdauer und den Haftgrund und Informationen, ob er Jude ist.
Weitergabe der Mitteilung zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten durch den Polizeipräsidenten. Anforderung von Listen mit Kadidaten, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen.
Funksprüche des Geheimen Staatspolizeiamtes: Mitteilung, dass der Innenminister anlässlich der Reichstagswahlen und des Weihnachtsfestes Schutzhäftlinge in großer Zahl entlassen will, sowie die Aufforderung, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.
Mitteilung, dass auf Grund der guten Reichstagswahlergebnisse in den Konzentrationslagern und des bevorstehenden Weihnachtsfestes bis zu diesem in zwei Etappen rund 5000 Schutzhäftlinge entlassen werden sollen.
Dafür sollen die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Den Schutzhäftlingen sei mitzuteilen, dass mit dieser Aktion angestrebt werde, sie wieder in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einzugliedern, Wiederholungstaten allerdings hart bestraft würden. Die Maßnahme soll in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Weiterhin sollen die Schutzhaftmaßnahmen nachlassen und vergleichbare Fälle der normalen Gerichtsbarkeit überlassen werden.
Mitteilung des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Durchführung der geplanten Entlassung von Schutzhäftlingen zu Weihnachten. Anforderung von Listen mit Kadidaten für die erste und zweite Entlassungsetappe, sowie Angaben, welche Häftlinge für die Entlassung in Betracht kommen. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der Aktion für das Ansehen der Regierung hingewiesen.
Gesuch der Anna Hofmann ihren Sohn August Schreiber zu Weihnachten aus der Schutzhaft zu entlassen.
In ihrem Brief an den Regierungspräsidenten schildert sie, dass ihr Sohn mit zwei Kollegen verhaftet wurde, nachdem sie um eine Lohnerhöhung gebeten hatten und dass die zwei Kollegen schon entlassen worden sind. Sie verweist, darauf, dass ihr Sohn im Krieg gewesen sei und sie sich über nichts mehr freuen würde, als ihren Sohn zu Weihnachten wieder bei sich zu haben.
Gesuch der Grete Pehlke, in dem sie um die Entlassung ihres Mannes Ernst Pehlke zu Weihnachten aus der Schutzhaft bittet. Sie verweist auf die von Innenminister Göring angeordnete Entlassungsaktion zu Weihnachten und bittet hier auch ihren Ehemann zu berücksichtigen. Als Grund führt sie den gemeinsamen dreijährigen Sohn an, der seinen Vater vermisst.
Schreiben des Regierungspräsidenten an Grete Pehlke, in dem er Ernst Pehlkes Kontakte zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK) und das Auffinden kommunistischer und marxistischer Literatur als Grund für die Inschutzhaftnahme aufführt. Weiterhin lehnt er den Entlassungsgesuch aus den genannten Gründen ab.
Der Grund für die Hausdruchsuchung und Inschutzhaftnahme Ernst Pehlkes am 13. Oktober 1933 liegt laut Polizeipräsident und Landrat in seiner Verbindung zum Internationalen sozialistischen Kampfbund (ISK), sowie dem wiederholten Auffinden von kommunistischer und marxistischer Literatur in seiner Wohnung.
Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.
Beschwerde des SA-Sturmmannes Willi Breidenbach über seine willkürliche Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933.
In seinem Schreiben rekonstruiert Breidenbach die Vorfälle des Abends von seiner Abholung zum Verhör um 17 Uhr bis zu seiner Entlassung aus der Haft um 20 Uhr, sowie seine Beschwerde beim Amtsrichter über das Vorgehen des Ortsgruppenleiters Kreuter am 18. Dezember 1933.

Mit der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 setzte auch langsam die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung ein. Schon vorher hatte es einzelne Zwischenfälle gegeben, doch nun deckte die nationalsozialistische Regierung diese Übergriffe.
Vor allem in Hessen, das mit 2,1% einen überdurchschnittlich hohen jüdischen Bevölkerungsanteil hatte (Reichsdurchschnitt: 0,9%), griff man die antisemitischen Hetzkampagnen der Nationalsozialisten schnell auf.Die Diskriminierungen erstreckten sich über Erpressungen von Geld und Waren von jüdischen Kaufleuten [Dokument 1], über Denunziationen und Verleumdungen [Dokument 3], die zu Schutzhaft für den betroffenen jüdischen Mitbürger führen konnten bis hin zu öffentlichen Demütigungen [Dokument 4], Sachbeschädigungen und körperlichen Misshandlungen [Dokument 5, 6].
Häufig bekundeten einzelne oder Gruppen, manchmal sogar ganze Ortschaften ihren Unmut gegenüber den jüdischen Einwohnern, indem sie in deren Privathäusern und Geschäften, hin und wieder auch in den Synagogen, die Fensterscheiben einwarfen. Zäune wurden beschädigt und Hauswände beschmiert [Dokument 7,11].Weiterhin wurde in Synagogen eingebrochen und Gegenstände daraus gestohlen, wobei man den jüdischen Gläubigen noch selbst die Schuld an solchen Vorfällen gab [Dokument 8, 12].
Auch wurden oft Schilder an den Ortseingängen aufgestellt, dass Personen jüdischen Glaubens unerwünscht seien oder, dass man nicht in jüdischen Geschäften einkaufen solle [Dokument 7].Immer wieder kam es auch zu tätlichen Übergriffen, bei denen die jüdischen Mitbürger auf der Straße angegriffen oder gewaltsam in ihre Häuser eingedrungen wurde. Die Misshandlungen durch die Nationalsozialisten führten dabei zuweilen zu schweren Verletzungen [Dokument 2, 6].
Täter waren häufig Angehörige der SA oder der HJ. Auffällig ist das oft noch sehr jugendliche Alter der Täter, besonders bei den Sachbeschädigungen. Die Gesamtsituation verschärfte sich zusätzlich durch die allgemein recht ablehnende Stimmung gegenüber den jüdischen Einwohnern in den Gemeinden, sowie das Misstrauen der Polizei gegenüber Aussagen der jüdischen Geschädigten [Dokument 12, 13]. Nur vereinzelt wandten sich Bevölkerung und Behörden gegen die Diskriminierungen [Dokument 7.2].
Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Mitbürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten.
Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.
Der Landrat stellt fest, dass die Anschuldigungen des Adolf Metzger bezüglich regierungsfeindlicher Aussagen des Gustav Sauer unberechtigt sind. Adolf Metzger wird vom Landrat als Denunziant und Schnüffler bezeichnet, sowie dafür kritisiert, dass er mit seiner Anzeige zum SS-Sturmbannführer und nicht zur Polizei ging.
Weiterhin wird das Verhalten der einzelnen Behörden in diesem Fall bemängelt, da es in der Stadt zu erheblicher Unruhe gekommen ist, nachdem SS, Polizei und sonstige Behörden nicht gut zusammengearbeitet haben und so zahlreiche Gerüchte nach außen gedrungen sind.
Abschrift eines Zeitungsartikels über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann vom 8. September 1933, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Es wird geschrieben, dass Großmann abfällige Äußerungen gegen den Staat gemacht hätte und deshalb angezeigt worden wäre.
In seiner Stellungnahme zu der Anzeige Adolf Metzgers stellt Gustav Sauer den jüdischen Professor Großmann näher vor.
Danach beschreibt er den Verlauf des Gesprächs: Zunächst habe man über die aktuelle Situation Großmanns als Professor jüdischer Konfessionen in Deutschland gesprochen. Dann habe man kurz das Thema Reichsparteitag in Nürnberg gestreift, um sich weiter über eine Tagung des Vereins deutscher Chemiker in Würzburg zu unterhalten.
Die abfälligen Bemerkungen seien über die Tagung der Chemiker in Würzburg gefallen. Adolf Metzger müsse diese mit dem Reichsparteitag verwechselt haben.
Frau Odrich, die ebenfalls bei dem Gespräch anwesend war, bestätigt die Aussage Gustav Sauers.
Aussage Adolf Metzgers bei der Polizei über ein Gespräch zwischen Gustav Sauer, dem jüdischen Professor Großmann und Frau Odrich, das er am 8. September 1933 im Kurhotel mitangehört hatte.
In diesem Gespräch sollen abfällige Bermerkungen über die Regierung und den Reichsparteitag in Nürnberg gefallen sein. Außerdem habe sich Großmann nach der Situation der jüdischen Mitbürger in Hersfeld erkundigt.
Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau.
Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz.
Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz.
Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz.
Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.
Bericht, dass die Täter, die die Fensterscheiben in Felsberg zertrümmert haben, nicht ermittelt werden konnten.
Felsberg habe sehr viele jüdische Einwohner mit hohem wirtschaftlichen Einfluss, weshalb selbst Nationalsozialisten hier "judenfreundlich" seien. Daher sei die Erregung in der Bevölkerung gegen das Wiedererstarken der jüdischen Mitbürger sehr groß. Es sei eine strenge Ermahnung ausgesprochen worden, weshalb mit weiteren Übergriffen nicht mehr zu rechnen sei.
Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.
Der Landrat verweist darauf, dass die Schilder der allgemeinen Einstellung der NSDAP entsprächen und es keinen Anlass für eine polizeiliche Verfügung zur zwangsweisen Entfernung der Schilder gäbe, da sie zu keiner Unruhe in der Bevölkerung führen. Die NSDAP sei jedoch aufgefordert worden, die Schilder freiwillig zu entfernen.
Weiterhin berichtet der Landrat, dass wenige Tage zuvor Fensterscheiben in jüdischen Geschäften und Wohnhäusern, sowie der Synagoge zertrümmert worden seien.
Der Landrat teilt mit, dass laut dem Oberstaatsanwalt das Verfahren wegen des Einbruchs in die Synagoge in Hüttengesäss wohl wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden wird.
Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war.
Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.
Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.
Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.
Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss.
Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.
Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte.
Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.
Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden.
Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.
Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .
Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte.
Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder.
Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.

Nach den Nürnberger Gesetzen (auch „Nürnberger Rassegesetze“) vom 15. September 1935 verschärfte sich die Situation für die jüdischen Bürger im nationalsozialistischen Deutschland zunehmend.
Im Zuge eines Fackelzuges mit Kundgebung zu den Nürnberger Gesetzen kam es in Spangenberg zu Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner, bei denen gewaltsam in deren Häuser eingedrungen und ihre Bewohner teilweise misshandelt wurden [Dokument 4].Nun wurden vereinzelt richtige Vereine „zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten“ gegründet, die sich nicht nur gegen die jüdischen Mitbürger, sondern auch gegen Christen, die mit ihnen in Kontakt standen, richteten [Dokument 1]. Ähnliches enthielten auch so genannte „Judenordnungen“, welche einzelne Gemeinden einführten [Dokument 2, 3]. Die Behörden kritisierten jedoch die Vereine ebenso wie die Ordnungen und forderten ihre Aufhebung.
Auch die körperlichen Misshandlungen [Dokument 5] und sonstigen Diskriminierungen gegen die jüdische Bevölkerung setzten sich fort. Jüdische Personen wurden zum Beispiel härter bestraft als ihre christlichen Mitbürger [Dokument 6] oder von öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Versteigerung von Brennholz, ganz ausgeschlossen [Dokument 8].Aber es gab auch Widerstände gegen die Diskriminierung der jüdischen Mitbürger. So intervenierten die regionalen Behörden des Öfteren [Dokument 1.1, 2.1, 5, 6] und auch Privatpersonen beschwerten sich über das Vorgehen der Nationalsozialisten gegen die jüdische Bevölkerung [Dokument 7].
Gleichzeitig nahmen allerdings auch die Vorfälle gegen christliche Bürger, die in jüdischen Geschäften einkauften oder anderweitig den Kontakt zu ihren jüdischen Mitmenschen aufrechterhielten, zu [Dokument 9].
Der Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/Schutz dem Ariertum" vom 5. September 1935 weist darauf hin, dass in der Stadt Felsberg 7 % jüdische Mitbürger leben.
Es sind die neun Punkte der "Judenordnung" von Felsberg abgedruckt, die den Zuzug von weiteren jüdischen Bürgern verbieten und die jüdischen Einwohner diskriminieren.
Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.
"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert.
Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).
Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.
Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen.
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.
Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen".
Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden.
Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.
Rechtfertigung des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht nachdem Herbener bei ihm gewesen sei, weshalb er sich nach wie vor verdächtig mache, da nicht nachgewiesen werden könne, dass er wirklich nur aus "eigenem Antrieb" so gehandelt habe.
Stellungnahme Adam Bredes auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen ihn, da er jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Brede weist die Beschwerde zurück. Er habe zwar höhere Strafen als eigentlich vorgesehen verhängt, sei aber weit unter dem von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafmaß geblieben. Außerdem hätte das Gericht die Straferhöhung in gewisser Weise bestätigt.
Reaktion des Landrates auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Der Landrat weist die Beschwerde scharf zurück, da die Vorkommnisse entweder schon ein Jahr zurücklägen oder niemals stattgefunden hätten. Außerdem habe Adam Brede zwar härtere Strafen gegen jüdische Mitbürger verhängt, sei aber nie den Forderungen des Ortsgruppenleiters gefolgt. Die härtere Bestrafung sei auf Grund der Situation in der Gemeinde notwendig gewesen.
Weiterhin betont der Landrat, dass Brede ein treuer Mitarbeiter der Stadt sei und sich schon mehrfach um sie verdient gemacht habe.
Antwort des Regierungspräsidenten an den Freiherrn von Köckritz, dass ihm die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Mansbach bekannt seien und gegen die Täter Strafantrag gestellt worden sei.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935.
Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege.
Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.
Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe.
Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.
Der Förster teilt zu der Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis genommen habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.
Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.
Zudem weist er daraufhin, dass die Bevölkerung in Heubach sehr antisemitsich eingestellt sei und es bei einer früheren Holzversteigerung, nachdem ein jüdischer Einwohner den Zuschlag erhalten hatte, zu Ausschreitungen gekommen sei.
Der Landesforstmeister teilt dazu noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu Verkaufen (Kassel, den 9. April 1936).
Der Landrat teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass der Förster das Schild, welches den jüdischen Einwohnern den Zutritt zu der Holzversteigerung verbot, angebracht hat.
Er begründet dies mit der sehr antisemitisch eingestellten Bevölkerung von Heubach, die schon im März 1932 mit 85 % für die NSDAP gestimmt hat, weshalb der Förster nur im Sinne der Gemeinde gehandelt habe.
Der Bürgermeister teilt auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hin mit, dass sich bei ihm die jüdische Einwohnerin Jettchen Kahn persönlich beklagt habe, dass ihr kein Holz verkauft und der Zutritt zur Holzversteigerung untersagt wurde.
Er habe ihre Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass er nichts für sie tun könne, da das Forstamt das Hausrecht habe und es diesem überlassen sei, an wen es das Holz verkaufe.
Weiterhin weist der Landrat daraufhin, dass der Förster nicht anders handeln konnte, da Heubach sehr antisemitisch eingestellt sei und es zu Ausschreitungen hätte kommen können.
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Beschuldigten, sowie der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung erhielt, angeführt.
Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.
Beschwerde Heinrich Staafs, da er nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden war. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden.
Staaf beteuert zudem den Stoff nur bei einem jüdischen Händler gekauft zu haben, weil dieser wesentlich günstiger sei.

Zu Beginn der 1930er Jahre verfassten Regierungen in Preußen und Kassel Listen und Übersichten zu verschiedenen Themen. Diese wurden auch nach der Machtübernahme Hitlers teilweise fortgeführt oder neu erstellt.
So wurden 1931/32 Listen über die sich mehrenden politischen Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und Andersdenkenden [Dokument 1, 2], sowie allgemein politische Ausschreitungen geführt [Dokument 3]. In Verbindung hiermit wurde auch eine Übersicht über von Mitgliedern politischer Organisationen verletzte oder gar getötete Polizisten im Zeitraum zwischen 1928 und 1932 erstellt [Dokument 4]. Hieran ist gut zu erkennen, wer an solchen Ausschreitungen teilnahm und wer der Angreifer oder der Angegriffene war, sowie, wann die Zwischenfälle sich gegen den Staat richteten.Ein weiterer bedeutsamer Aspekt für die Regierung waren Waffen, da in politisch motivierten Auseinandersetzungen zunehmend Waffen benutzt wurden. So führte man 1932 Listen über Waffenfunde bei Nationalsozialisten und Kommunisten [Dokument 5]. Ab Juli 1933 wurde für ein halbes Jahr eine monatliche Übersicht über alle beschlagnahmten und gefundenen Waffen und Sprengstoffe in der Provinz Hessen-Nassau verfasst [Dokument 6].
Schließlich existierten unter der nationalsozialistischen Herrschaft Nachweisungen über die Zahl der Festnahmen [Dokument 7] und der Schutzhäftlinge zu verschiedenen Zeitpunkten in den einzelnen Kreisen des Regierungsbezirkes Kassel [Dokument 8, 9], sowie Listen über rückfällig gewordene Schutzhäftlinge [Dokument 10, 11]. Dadurch lässt sich einiges über die Anzahl der Schutzhäftlinge im Verlauf der Zeit, die Gründe für ihre Verhaftung, sowie die Dauer der Haft erfahren.
Zusammenstellung der im Landeskriminalpolizeibezirk Kassel in der Zeit vom 1. Juli 1931 bis zum 30. September 1931 vorgekommenen Fälle, in denen Nationalsozialisten aus politischen Gründen Andersdenkende verletzt haben, mit kurzer Schilderung des Tathergangs, sowie Angaben zur Persönlichkeit des Täters und dem Strafverfahren.
Die Vorfälle richteten sich gegen einen Invaliden, der Mitglied der KPD war, jüdische Mitbürger und Reichsbannerleute.
Tabellarische Übersicht über Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und Andersdenkenden in Witzenhausen, mit Angaben zur Persönlichkeit des Täters, dem Tatbestand, der Strafe und der Anzahl der Verletzten.
Am 4. August 1931 ereignete sich in Wendershausen ein Überfall von Nationalsozialisten auf eine jüdische Wandervogelgruppe, bei dem zehn Mitglieder der Wandervogelgruppe schwer verletzt wurden.
Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowieder Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Auffällig ist, dass es sich bei den Ausschreitungen vermehrt um Übergriffe von Erwerbslosen auf staatliche Einrichtungen, so genannte Erwerbslosenunruhen, handelt. Auch die NSDAP ist weiterhin an vielen Konflikten beteiligt, nun sowohl auf Seiten der Angreifer, als auch auf Seiten der Angegriffenen.
Übersicht über die im Monat November 1932 vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Hofgeismar mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, sowie Verletzten.
Am 4. November 1932 haben Mitglieder der NSDAP Mitglieder der Eisernen Front angegriffen. Drei Eiserne Frontleute wurden dabei verletzt.
Übersicht über die im Monat September vorgekommenen politischen Ausschreitungen in Kassel, mit Angaben zu den Angreifern und Angegriffenen, die Art des Eingreifens der Polizei und Verletzten.
Die meisten Zusammenstöße fanden zwischen KPD und NSDAP statt. Auffällig ist, dass die KPD meist zu den Angreifern zählt, während die NSDAP immer nur zu den Angegriffenen gehört. Weitere Ausschreitungen fanden zwischen der KPD (Angreifer) und der Polizei (Angegriffene) statt.
Anforderung einer Übersicht über die seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöten oder verletzten, staatlichen und kommunalen Polizeibeamten, mit Angaben zum Tathergang, der Person des Geschädigten und der Organisation, der der Täter angehört, Berlin, den 10. Oktober 1932.
Übersicht des Polizeipräsidenten an den Regierungspräsidenten über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 26. Oktober 1932.
Übersicht des Regierungspräsidenten an den Preußischen Minister des Innern über die im Regierungsbezirk Kassel seit dem 1. Januar 1928 durch Angehörige politischer Organisationen getöteten oder verletzten Polizeibeamten, Kassel, den 27. Oktober 1932.
Auffällig ist, dass die meisten Polizisten durch KPD-Mitglieder verletzt wurden, aber auch Mitglieder der NSDAP, des Reichsbanner und der Eisernen Front werden als Täter genannt.
Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Kommunisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
In diesem Zeitraum wurde bei Kommunisten drei Mal jeweils eine Waffe sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit von Beschlagnahmungen, als auch die Anzahl der beschlagnahmten Waffen ist also deutlich geringer als bei den Nationalsozialisten im gleichen Zeitraum (vergleiche Dokument 5.0).
Zwei Verzeichnisse der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten und Kommunisten in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 31. Dezember 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
Bei Nationalsozialisten wurden bei fünf Beschlagnahmungen insgesamt fünf Waffen mit Munition sichergestellt. Sowohl die Häufigkeit der Beschlagnahmung als auch vor allem die Anzahl der beschlagnahmten Gegenstände hat sich also im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten verringert (vergleiche Dokument 5.0).
Bei Kommunisten wurden bei zwei Beschlagnahmungen insgesamt zehn Waffen sichergestellt. Die Häufigkeit der Beschlagnahmungen im Vergleich zu den vorherigen drei Monaten ist also gesunken, während die Zahl der beschlagnahmten Gegenstände gestiegen ist (vergleiche Dokument 5.1).
Im Vergleich zu den Nationalsozialisten haben bei den Kommunisten zwar weiterhin weniger Beschlagnahmungen stattgefunden, bei den Kommunisten wurden jedoch mehr Waffen gefunden.
Verzeichnis der wichtigsten Waffenfunde bei Nationalsozialisten in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 30. September 1932, mit Angaben zum Zeitpunkt, dem Beschlagnahmeanlass, sowie der Anzahl und Art der beschlagnahmten Gegenstände.
In diesem Zeitraum wurden bei Nationalsozialisten sieben Mal Beschlagnahmungen vorgenommen, bei denen insgesamt 44 Waffen mit Munition sichergestellt wurden.
Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Dezember 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 91 Personen festgenommen. 157 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.
Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Januar 1934 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen. 146 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.
Übersicht über die Festnahmen wegen politischer Straftaten im Oktober 1933 sortiert nach den Gründen für die Festnahme und Angaben über die Zahl der Schutzhäftlinge in der Provinz Hessen-Nassau, Staatspolizeistelle Kassel.
Insgesamt wurden 89 Personen festgenommen. 198 Personen befanden sich Ende des Monats in Schutzhaft.
Liste aller in Schutzhaft befindlicher Personen des Kreises Hanau Land, mit Angaben zur Person des Häftlings, dem Grund und der Dauer der Haft, dem Konzentrationslager, sowie der weiteren Verfahrensweise.
Die Liste umfasst insgesamt 15 Personen, die sich überwiegend wegen "kommunistischer Umtriebe" in Haft befinden.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Corbach.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Eder.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Melsungen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Herrschaft Schmalkalden.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hofgeismar.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Marburg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fulda.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Gelnhausen.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Fritzlar-Homberg.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Hanau.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Kreis Eschwege.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Nachweisung der am 13. März 1934 in Haft befindlich gewesenen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Haftbefehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht, im Regierungsbezirk Kassel.
Die Liste ist nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen, sowie den einzelnen Kreisen sortiert und enthält Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, sowie Vorschläge für das weitere Verfahren.
Anforderung von kreisweise geordneten Listen über alle zur Zeit in Haft befindlichen Personen, deren Freiheitsbeschränkung nicht auf richterlichem Befehl, sondern auf polizeilicher Anordnung beruht.
Die Listen sollen nach den drei Unterpunkten, politische Häftlinge, Berufsverbrecher und aus sonstigen polizeilichen Gründen festgenommene Personen sortiert sein und Angaben über den Namen und Beruf des Inhaftierten, den Anlass der Maßnahme, den Tag der Festnahme, sowie den Namen desjenigen, der die Maßnahme angeordnet hat, enthalten.
Nachweisung über die im Staatspolizeistellen-Bezirk Kassel rückfällig gewordenen Schutzhäftlinge, inklusive der Schutzhäftlingen, die im Polizeigefängnis bzw. dem dem Polizeigefängnis angeschlossenen Lager Breitenau untergebracht sind. Die Nachweisung enthält Angaben zur Person des Häftlings, der früheren (politischen) Funktion, der bisherigen Zeit in Haft und dem vorgeworfenen Vergehen.
Dem Großteil der Häftlinge wird Engagement für die KPD bzw. sonstige kommunistische Vereinigungen oder Hochverrat vorgeworfen.