Einführung in das Thema:
Problemstellung, Schwerpunkte, Auswahl der Dokumente
Zeittafel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1933 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. Januar | Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28.Februar | Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat («Reichstagsbrandverordnung») setzt Grundrechte außer Kraft (s. Ausstellung "Fall Hohenstein". | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24. März | Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) (s. Ausstellung "Fall Hohenstein"). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.April | Boykott aller jüdischen Geschäfte durch die SA Aktionen gegen jüdische Ärzte, Juristen und Studenten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. April | Gesetz «zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» Ausschaltung u. a. aller «nichtarischen» Beamten (Sonderregelungen für jüdische Frontkämpfer) (s. Ausstellung "Fall Hohenstein"). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. April | Zusammenschluß der jüdischen Organisationen zum «Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau». Vorläufer der «Reichsvertretung der Juden». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. April | Verordnung betreffend Schlachten von Tieren: Das Schlachten nach jüdischem Ritus wird verboten (Dokument 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22. April | Ausschluß der «nichtarischen» Lehrer aus den Lehrervereinen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22.April | Verordnung betreffend Erlischen der Zulassung von Kassenärzten «nichtarischer» Abstammung mit Ausnahme von Frontkämpfern (Dokument 2). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22. April | Einführung des «Arierparagraphen» im Deutschen Apothekerverein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
25.April | Gesetz betreffend Beschränkung des Anteils an "Nichtariern" in Schulen und Hochschulen (Dokument 3). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
25.April | Die deutschen Sport- und Turnvereine übernehmen den «Arierparagraphen». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. Mai | «Nichtarische» Steuerberater werden nicht mehr zugelassen (Dokument 4). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. Mai | Kündigung aller jüdischen Arbeiter und Angestellten der Wehrmacht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. Mai | Bücherverbrennungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Juni | Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen: Eine Inanspruchnahme der Krankenkassen für die Tätigkeit «nichtarischer» Zahnärzte und Zahntechniker ist nicht mehr möglich (Dokument 5). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. Juli | Gesetz über Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit (insbesondere auf Juden aus Osteuropa angewendet) (Dokument 6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Juli | Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ermöglicht Entlassung auch «nichtarischer» Frontkämpfer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23. Juli | Einführung des «Arierparagraphen» im Reichsverband Deutscher Schriftsteller. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. Juli | Runderlaß des Reichsfinanzministers: Die Auswanderung von Juden ist erwünscht und darf nicht unterbunden werden, aber die Reichsfluchtsteuer wird erhoben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. August | Vertretungsverbot «arischer» und «nichtarischer» Ärzte bei Kassenbehandlung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17.August | Runderlaß des Reichsarbeitsministers: «Arische» Abstammung des Ehegatten der Beamten erforderlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22. August | In zahlreichen Orten Badeverbote (an Badestränden, in öffentlichen Bädern usw.) für Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. September | Vererbungslehre und Rassenkunde wird pflichtmäßiges Prüfungsgebiet für alle Schüler. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
29. September | Reichserbhofgesetz: Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, "deutschen oder stammesgleichen Blutes" und "ehrbar" ist (Dokument 7). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. September | Der Kyffhäuser-Bund (Reichskriegerbund) schließt «Nichtarier» aus. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Oktober | Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund verbietet mit sofortiger Wirkung allen seinen Mitgliedern, jüdische Repetitoren zu besuchen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. Oktober | Sämtliche Rechtsanwälte und Juristen müssen dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen angehören, der nur «arische» Mitglieder aufnimmt. Die zugelassenen «nichtarischen» Rechtsanwälte bleiben in der Ausübung ihres Berufes unbehindert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. November | Änderung der Personalordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft: Wer «nichtarischer» Abstammung oder mit einer Frau »nichtarischer» Abstammung verheiratet ist, darf als Beamter bei der Reichsbahn nicht berufen werden. Beamte «arischer» Abstammung, die mit einer Frau «nichtarischer» Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. November | «Nichtarier» können weder als Schöffen noch als Geschworene berufen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27. November | Die Aufführung von jüdischen Fest- und Feiertagen in Behördenkalendern wird verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. Dezember | Rundschreiben des Reichswirtschaftsministeriums zur ungestörten Abwicklung des Weihnachtsgeschäfts (Schutz jüdischer Firmen). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1934 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28.Februar | Einführung des «Arierparagraphen» in der Wehrmacht (Ausnahmen für «Nichtarier» erlöschen mit dem Ausscheiden aus dem Dienst.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. März | Die Reichsschrifttumskammer verbietet den Vertrieb nationalsozialistischer Literatur durch Juden und Auslieferung an jüdische Firmen und Warenhäuser. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. März | Das Auftreten von «Nichtariern» als Schauspieler ist auf deutschen Bühnen nicht mehr gestattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. Mai | «Nichtarische» Ärzte oder Ärzte mit «nichtarischen» Ehepartnern verlieren die Zulassung zu den Krankenkassen, auch wenn sie Frontkämpfer sind (Dokument 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. Mai | Gesetz über die Reichsfluchtsteuer. Die Freigrenze wird von 200000 RM auf 50000 RM herabgesetzt (Dokument 2). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23. Juni | Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung: Die Zuteilung von ausländischer Währung an Auswanderer wird von t0000 RM auf 2000 RM herabgesetzt. Nur eine mittelbare Transferierung ist zulässig. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. Juni | Beamte, die «nichtarischer» Abstammung oder deren Ehepartner «nichtarisch» sind, sind nicht zu befördern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. Juli | Im Rahmen des «Haavara»-Abkommens ist es Juden erlaubt, durch Ankauf deutscher Waren Vermögen nach Palästina zu übertragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. August | Prüfungsordnung für Tierärzte: Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie Arbeitsdienst geleistet haben (zu dem Juden nicht zugelassen wurden). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. Dezember | Prüfungsordnung für Apotheker: «Nichtarier» werden zu der Prüfung nicht zugelassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. Dezember | Reichshabilitationsordnung: Die Habilitation ist von der «arischen» Abstammung abhängig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1935 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. Januar | Allgemeine Verfügung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und sonstige Angelegenheiten der Rechtsanwälte: Anträge auf Zulassung haben Angaben über die «arische» Abstammung des Antragstellers zu enthalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.Februar | Änderung der Prüfungsordnung für Ärzte und Zahnärzte: Nachweis der «arischen» Abstammung erforderlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. Februar | Jüdische Versammlungen, in denen für das Verbleiben in Deutschland Propaganda gemacht wird, sind verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
März | Allen jüdischen Schriftstellern wird vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer mitgeteilt, daß ihnen jede schriftstellerische und literarische Tätigkeit in Deutschland untersagt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. März | Das Handwerkszeichen wird an «nichtarische» Handwerker nicht mehr abgegeben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11. April | Parteimitgliedern wird der persönliche Verkehr mit Juden verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24. April | Anordnung der Reichspressekammer zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitungsverlagswesens: Zeitungsverleger werden aufgefordert, ihre «arische» Abstammung bis zum Jahr 1800 zu beweisen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. Mai | Wehrgesetz: «Arische» Abstammung Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst (Dokument 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11. Juni | Verfügung des preußischen Innenministers: Im Hinblick auf die Olympiade 1936 sind Tafeln «Juden unerwünscht» und dgl. von Hauptverkehrsstraßen unauffällig zu entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. Juni | Voraussetzung für die Diplomprüfung für Landwirte ist der Nachweis «arischer» Abstammung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. September | Der Verkauf von jüdischen Zeitungen auf den Straßen ist verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. September | Ankündigung der Rassentrennung in den Volksschulen ab 1936. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11. September | In Zukunft sind für Juden nur Pässe mit Geltung für das Inland auszustellen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. September | «Nürnberger Gesetze» Reichsbürgergesetz: Reichsbürger sind nur Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes (Dokument 2). Gesetz «zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre»: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. September | Gestapo verfügt Inschutzhaftnahme wegen «Rassenschande». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. September | Beurlaubung sämtlicher jüdischer Richter, Staatsanwälte und Beamten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. Oktober | Jüdische Kinobesitzer müssen ihre Kinos bis zum 10. 12. 1935 an «Arier» verkaufen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. Oktober | Juden wird das Führen von Künstlernamen verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. November | 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Aberkennung des Wahlrechts und der Zulassung zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie Entlassung aller jüdischen Beamten einschließlich der Frontkämpfer (Dokument 4). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. November | 1. Verordnung zum Gesetz «zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre»: Verbot von Eheschließungen zwischen Juden und «Mischlingen» 2. Grades (Dokument 5). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. November | Auflösung des Verbandes Nationaldeutscher Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dezember | Juden werden aus dem Reichsbund der Deutschen Kapital- und Kleinrentner e.V. ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. Dezember | 2. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Die Verordnung bestimmt, wer als Beamter (Hochschullehrer usw.) anzusehen ist und entlassen wird (Dokument 6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1936 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.Februar | Entziehung der Lehrbefugnis von jüdischen Honorarprofessoren, nicht beamteten außerordentlichen Professoren und Dozenten an wissenschaftlichen Hochschulen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. März | Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer: Die Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler sind verpflichtet, für die Berechtigten und deren Ehegatten den Nachweis der «arischen« Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück zu bringen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
19. Juni | Die Apothekerkonzession darf an Juden nicht mehr verliehen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. September | Die Aufhebung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen wird auf Mittelschulen ausgedehnt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Oktober | Runderlaß des Reichsinnenministeriums zur Taufe von Juden: Der Übertritt zum Christentum verändert den Status nicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. Oktober | Verbot der politischen Betätigung des Reichsbunds jüdischer Frontkämpfer (Beschränkung auf Betreuung der jüdischen Kriegsopfer). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21.Oktober | Der «Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens» muß seinen Namen in «Jüdischer Centralverein» ändern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. Dezember | Verbot jüdischer Versammlungen und Veranstaltungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1937 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. Januar | Deutsches Beamtengesetz: Beamter kann nur werden, der "deutschen oder artverwandten Blutes" ist und mit einer Person gleicher Abstammung (außer Mischling zweiten Grades) verheiratet ist. Beamte, die diese Bedingung nicht erfüllen, sind zu entlassen (Dokument 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.Februar | Reichsnotarverordnung: Verbot der Bestellung zum Notar für Juden (Dokument 2). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. März | Einrichtung jüdischer Sonderklassen in Berufsschulen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. März | Erneute Gestapo–Anweisung zur strengen Überwachung assimilatorisch eingestellter Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. April | Die Loge «B'nai B'rith» und andere jüdische Organisationen werden aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.April | Juden werden zur Doktorprüfung nicht mehr zugelassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. September | 3. Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen: Nicht zuzulassen sind Ärzte, die selbst oder deren Ehegatten "nicht deutschen oder artverwandten Blutes" sind (Dokument 3). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. September | Juden können aus der Schutzhaft entlassen werden, wenn eine Auswanderung nach Palästina oder nach Übersee gewährleistet ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Oktober | Jüdisch «versippte» Richter sind in Zukunft nur in Grundbuch-, Verwaltungssachen und ähnlichen Bereichen zu beschäftigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. Oktober | Bestallungsordnung für Apotheker: Die Bestallung ist zu versagen, wenn der Bewerber Jude ist (Dokument 4). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21. Oktober | Erlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei zur Rückkehr von Emigranten in das Reichsgebiet: Emigranten werden bei ihrer Rückkehr verhaftet und in «Schulungslager» eingewiesen. Als Emigrant gilt, wer das Reich nach dem 30.1. 1933 aus politischen Gründen verlassen hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. November | Im Verkehr mit den Justizbehörden wird Juden der «Deutsche Gruß» nicht mehr gestattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. November | Erlaß des Reichsinnenministeriums: Auslandspässe dürfen Juden nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, nämlich: 1. für die Auswanderung 2. für Reisen im volkswirtschaftlichen Interesse Deutschlands 3. bei schwerer Erkrankung oder bei Todesfällen von Angehörigen 4. bei eigener Erkrankung 5. zum Besuch von Kindern in ausländischen Erziehungsanstalten (s. Ausstellung "Reichspogromnacht 1938 in Hessen"). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. Dezember | Der Unterricht der hebräischen Sprache an höheren Schulen wird verboten, Prüfungen in diesem Fach finden nicht mehr statt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1938 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Januar | Juden können nicht Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Januar | Ausschluß der jüdischen Ärzte aus den Ersatzkassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Januar | Gesetz über die Änderung von Familien- und Vornamen: Grundsätzlich ist die Änderung jüdischer Familiennamen von Nichtjuden oder von Deutschen, in deren Familien der Anteil jüdischen Blutes gering ist, zu bestätigen. Änderungen jüdischer Familiennamen von Juden oder jüdischen «Mischlingen» sind nicht statthaft, da sie zur Verschleierung der Abstammung beitragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16.Februar | «Arierparagraph» in der Bestallungsordnung für Tierärzte. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. März | Juden wird die gewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schußwaffen oder Munition, gewerbsmäßiger Erwerb, Feilhalten oder Überlassen, sowie Vermittelung solcher Geschäfte verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. März | Gesetz betreffend jüdische Gemeinden und Verbände und deren Verlust des Status' als «Körperschaft des öffentlichen Rechts» sowie deren Eintragung als Vereine ab 1. April 1938 (Dokument 1). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. April | Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden über 5000 Reichsmark. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann Maßnahmen treffen, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens im Interesse der deutschen Wirtschaft sicherzustellen (Dokument 2). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. Mai | Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. Juni | Juden wird verboten, als Gasthörer an deutschen Universitäten Vorlesungen zu besuchen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14. Juni | 3. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe (Dokument 3). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. Juni | «Juni-Aktion». Verhaftung aller (auch wegen Bagatelldelikten) «vorbestraften» Juden und Einweisung in Konzentrationslager. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Juni | Ausschaltung der Juden aus dem Börsenhandel. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. Juli | Gesetz betreffend Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich: Juden wird die Ausübung des Bewachungsgewerbes, die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Vermögen und persönliche Angelegenheiten, das Handeln mit Grundstücken, die Vermittlung von Immobilienverträgen und Darlehen der Hausverwaltung, die gewerbsmäßige Heiratsvermittlung, das Fremdenführergewerbe sowie der Hausierhandel und die Ausübung eines Gewerbes außerhalb des Ortes der Niederlassung verboten (Die Verbote treten zu verschiedenen Zeitpunkten bis 31.12. 1938 in Kraft.) (Dokument 4). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23. Juli | 3. Bekanntmachung betreffend Einführung der Kennkarte für Juden ab 1.1.1939 (Dokument 5). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
25. Juli | 4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Approbation jüdischer Ärzte ab 30.9.1938. Danach können jüdische Ärzte nur in Ausnahmefällen als «Krankenbehandler» für Juden tätig sein (Dokument 6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27. Juli | Runderlaß des Reichsinnenministeriums über jüdische Straßennamen: Sämtliche nach Juden und jüdischen «Mischlingen 1.Grades» benannten Straßen sind umzubenennen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. August | Ab 1.1. 1939 müssen Juden ihrem Vornamen den Zwangsnamen «Sara» bzw. «Israel» hinzufügen (Dokument 7). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27. September | 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Streichung der Zulassung aller jüdischen Rechtsanwälte ab 30.11.1938. Weitere Tätigkeit nur in Ausnahmefällen als «jüdische Konsulenten» für Juden (Dokument 8). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. September | 1. Verordnung betreffend Krankenpflegeberufe und -schulen: Juden dürfen Krankenpflege nur an Juden oder in jüdischen Anstalten ausüben. Ihre Ausbildung erfolgt nur in jüdischen Krankenpflegeschulen (Dokument 9). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Oktober | Vorträge für jüdische Veranstaltungen müssen zuvor vom Propagandaministerium genehmigt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Oktober | Verordnung betreffend Einziehung der Reisepässe von Juden und erschwerte Neuausgabe mit Gültigkeit für das Ausland mit Kennzeichen «J» (Dokument 10). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. Oktober | Ausweisung in Deutschland lebender Juden polnischer Nationalität. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. Oktober | 6. Verordnung zum Reichsbürgergesetz betreffend Ausscheiden jüdischer Patentanwälte bis 30.11.1938 (Dokument 11). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. November | Attentat Herschel Grünspans (Grynszpan), dessen Eltern von der «Polen-Aktion» betroffen sind, in Paris auf den deutschen Gesandtschaftsrat Ernst vom Rath. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9./10. November | «Reichskristallnacht»: Von der NSDAP organisierter Pogrom. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. November | Verordnung über eine Sühneleistung der deutschen Juden in Höhe von 1 Milliarde RM (Dokument 12). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. November | Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben": Schließung der jüdischen Geschäfte und Handwerksbetriebe (Dokument 13). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. November | Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben: Juden haben die Schäden des Pogroms auf eigene Kosten zu beseitigen (Dokument 14). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. November | Juden wird der Besuch von Theatern, Kinos, Konzerten, Ausstellungen usw. verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. November | Jüdischen Kindern ist der Besuch deutscher Schulen nicht mehr gestattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. November | Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit: Räumliche und zeitliche Einschränkungen (Dokument 15). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28. November | Erfassung der jüdischen Wohnungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
29. November | Verbot des Haltens von Brieftauben durch Juden (Dokument 16). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dezember | Anordnung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Jüdische Verlage und Buchhandlungen sind bis zum 31.12. 1938 aufzulösen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Dezember | Entziehung der Führerscheine und Zulassungspapiere für Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Dezember | Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens": Zwangsveräußerung jüdischer Gewerbebetriebe, von Grundeigentum, Wertpapieren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen (Dokument 17). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Dezember | 7. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Die Ruhegehälter ausgeschiedener jüdischer Beamter werden herabgesetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. Dezember | Erlaß des Reichswirtschaftsministers Nichtzulassung von Juden zu handwerklichen, kaufmännischen usw. Prüfungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1939 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anfang 1939 | Alle jüdischen politischen Organisationen werden aufgelöst (einschließlich der Zionistischen Vereinigung und des Centralvereins). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17. Januar | 8. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Erlöschen der Zulassung jüdischer Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24. Januar | Errichtung der Reichszentrale für die jüdische Auswanderung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. März | Erlaß des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei: Verhinderung illegaler Auswanderung von Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. April | Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden: Gesetzliche Vorbereitung zur Zusammenlegung jüdischer Familien in «Judenhäusern». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Juli | 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz: Errichtung der «Reichsvereinigung der Juden in Deutschland» (anstelle der Reichsvertretung der Juden in Deutschland) als Zwangsverband aller «Nichtarier» unter Gestapo-Kontrolle. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. September | Ausgangsbeschränkungen für Juden im Winter ab 20.00 Uhr, im Sommer ab. 21.00 Uhr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. September | Inschutzhaftnahme aller männlichen polnischen Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. September | Zuweisung von besonderen Lebensmittelgeschäften für Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. September | Juden wird der Besitz von Rundfunkempfängern verboten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. Oktober | Erste Deportationen aus Österreich und dem «Protektorat» ins «Generalgouvernement». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1940 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12./13. Februar | Deportation der Stettiner Juden ins «Generalgouvernement». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.April | Für alle in den Konzentrationslagern inhaftierten jüdischen Schutzhäftlinge wird für die Dauer des Krieges eine allgemeine Entlassungssperre angeordnet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13. April | Juden werden aus der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. April | Erstes bewachtes Ghetto in Lodz («Generalgouvernement») wird errichtet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Juni | Erlaß zur arbeitsrechtlichen Behandlung der Juden: keinerlei Vergünstigungen wie Lohnzahlungen für Feiertage oder Weihnachtsgratifikationen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Juli | Für den Einkauf von Lebensmitteln von und für Juden wird in Berlin die Stunde von 4.00 bis 5.00 nachmittags festgesetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
19. Juli | Ausschluß der Juden als Fernsprechteilnehmer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. Oktober | Bei Benutzung der Luftschutzräume durch Juden soll auf ihre Abtrennung von den übrigen Bewohnern geachtet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16. Oktober | Errichtung des Warschauer Ghettos. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22. Oktober | Deportation von Juden aus Elsaß-Lothringen, dem Saarland, der Pfalz und Baden nach Südfrankreich («Bürckel-Aktion»). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15. November | Alle Angehörigen der deutschen Polizei sollen im Laufe des Winters den Film «Jud Süß» sehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. Dezember | Verordnung über Kinderbeihilfen: Kinderbeihilfen werden nur für Kinder gewährt, die «deutschen» oder «artverwandten» Blutes sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12. Dezember | Sämtliche jüdische Geisteskranke sollen in der jüdischen Heil- und Pflegeanstalt Sayn-Bendorf konzentriert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1941 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26.April | Erlaß über jüdische Schulen: Die Reichsvereinigung wird angewiesen, ihre Schulen in großen Städten zu konzentrieren und die «Zwergschulen» aufzulösen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. Mai | Verfahrensordnung der Reichskammer der bildenden Künste als Ankaufsstelle für Kulturgut. Die Verordnung regelt das Verfahren der Reichskammer als Ankaufsstelle für jüdisches Kulturgut; u. a. kann der jüdische Eigentümer zum Verkauf gezwungen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Mai | Die Auswanderung von Juden in das unbesetzte Frankreich ist angesichts der bevorstehenden «Endlösung» zu verhindern. Die Auswanderung wird in Zukunft nur in Sonderfällen und mit spezieller Genehmigung des Reichssicherheitshauptamtes gestattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Juni/August | Pogrome in den besetzten russischen Gebieten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. Juni | Juden erhalten keine Zusatzscheine mehr für Seife und Rasierseife. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20. Juli | Juden erhalten keine Entschädigung für Kriegsschäden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31. Juli | Heydrich wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen in «sachlicher und materieller Art zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa». | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
August | Juden im wehrfähigen Alter (18 bis 45) wird die Auswanderung nicht mehr gestattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. August | Juden dürfen die allgemeinen Leihbüchereien nicht mehr benutzen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. August | Sperre des Inlandsvermögens der nach den Niederlanden ausgewanderten Juden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. September | Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden: Einführung des Judensterns im Reich ab 15.9. 1941 für alle Juden vom 6. Lebensjahr an. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. September | Erste «Versuchsvergasungen» in Auschwitz. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18. September | Erlaß des Reichsverkehrsministeriums über die Benutzung der Verkehrsmittel durch Juden: Verlassen des Wohnorts nur mit polizeilicher Erlaubnis, Verbot, Schlaf- und Speisewagen zu benutzen, Benutzung übriger Verkehrsmittel nur mit erheblichen Einschränkungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24. September | Juden wird der Gebrauch von Schecks verboten; ihre Scheckhefte werden eingezogen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24. September | Allgemeine Verfügung über die Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen, du
VORGESCHICHTE: Jüdische Bürger im Weimarer Staat
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1920-1932/33
Glückwunschschreiben d. Landrates an den Gemeindeältesten der jüdischen Gemeinde, Simon Höxter, zum 75, 01. September 1927
Der Landrat wünscht dem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde einen herzlichen 75.und wünscht ihm noch viele Jahre im Amt.
Dankesschreiben des Simon Höxter an den Landrat, 5. September 1927
Freundliches Antwortschreiben des Beglückwünschten Simon Höxter an den Landesherrlichen Kommisar Landrat Schwebel in Marburg.
Regierungspräsident in Kassel, Dr. Friedeburg, an die Landräte und Bürgermeister: Antisemitismus in NSDAP-Veranstaltungen und Sicherung der Rechte von "Staatsbürgern jüdischer Konfession", 1. September 1930.
Abschrift eines Schreibens des Regierungspräsidenten in Kassel, Dr. Friedeburg, an die Landräte und Bürgermeister, 1. September 1930. Sachverhalt: "In einer nationalsozialistisches Versammlung hat der Versammlungsleiter die anwesenden Staatsbürger jüdischer Konfession aufgefordert, den Saal zu verlassen und, als sie dies nicht freiwillig taten, den anwesenden überwachenden Polizisten aufgefordert, die Betreffenden aus dem Saal zu verweisen. Der Polizeibeamte ist dieser Aufforderung nachgekommen." Scharfe Kritik des RP an dem Verhalten des Polizisten und Androhung von Disziplinarstrafen gegen Polizeibeamte im Wiederholungsfalle. "Zweifellos dient in solchen Fällen das Ansinnen an die Polizei, die jüdischen Versammlungsteilnehmer aus dem Saale zu verweisen, gar nicht irgendwelchen sachlich oder sittlich berechtigten Interessen [...], sondern entspricht dem Wunsch, dem betreffenden Bevölkerungsteil Hass und Verachtung äusserlich zu bekunden. Es kann unter keinen Umständen geduldet werden, dass sich die Polizeibeamten für die Ausübung solcher unerwünschter und verbscheuungswürdiger Bestrebungen hergeben." Sollten künftig Versammlungsleiter derartige Forderungen enrstlich stellen, wären die Versammlungen ggf. aufzulösen. Schreiben enthält Weisung, die Staatsbürgerrechte jüdischer Mitbürger gegenüber nationalsozialistischen Ausgrenzungen zu sichern.
KAPITEL I: Diskriminierung und Ausschaltung der Juden 1933 - 1937/38
1933
Polizeibericht über antijüdische Unruhen in Oberaula sowie die Erpressung des Kaufmanns Julius Goldschmidt durch einen SA-Mann, Ziegenhain, 9. März 1933.
Nach vermehrten Übergriffen auf jüdische Bürger in Oberaula in Folge derer es zu Unruhen in der Bevölkerung gekomen war, wurde der Oberlandjägermeister Krämer dorhin geschickt, um einen Nachtdienst einzurichten. Krämer berichtet nun von einer Erpressung mit Waffengewalt des jüdischen Kaufmanns Julius Goldschmidt über 25 Reichsmark durch den SA-Mann Hans Riegelmann.
Schreiben an Reichsminister Hermann Goering, Berlin, mit der Bitte um Nachprüfung von „Fällen“ in Kassel [SA-Terror in Kassel am 24.03.1933] (12 Anlagen)
Nennung verschiedener Namen und Adressen aus Kassel und Umgebung mit der Bitte diese Fälle zu überprüfen. Betonung von Paul Röhle diese Bitte nur auf Veranlassung seiner Wähler zu formulieren. Anlage von Beschreibungen der Misshandlungen durch die genannten Personen.
Vermerk des Polizeipräsidenten Kassel, von Kottwitz, über die Misshandlungen von jüdischen Rechtsanwälten, Kaufleuten usw. am 24. und 25. März 1933, 28. Marz 1933
Vermerk gleichzeitig am 28. März 1933 an den Regierungspräsidenten in Kassel, mit Bezugnahme auf Besprechung vom Sonntag, den 26. März 1933 [Seite 8]
Vermerk des Regierungspräsidenten: Mittteilung des Polizeipräsidenten von Kottwitz, dass Rechtsanwalt Dr. Plaut an „Lungenentzündung“ verstorben sei und von der Staatsanwaltschaft eine Sektion der Leiche vorgenommen werde, 1. April 1933
Fall Dr. Max Plaut
Polizeilicher Vermerk über persönliche und finanzielle Verhältnisse von Dr .Max Plaut, 13. April 1933
Polizeiliche Ermittlungen unter Einschaltung des Finanzamts Kassel
Der komm. Regierungspräsident Kassel an den Preußischen Minister des Innern, Berlin: Verweigerung eines Ausreisesichtvermerks für die Witwe Else Plaut nach der Schweiz, 7. April 1933
Polizeifunkdienst Berlin, Preuß. Innenminister an den Regierungspräsidenten in Kassel mit dem Ersuchen, Frau Plaut den Ausreisesichtvermerk zu erteilen, 13. April 1933
Fall Dr. Max Plaut
Boykottaufruf der NSDAP(aus Nationalsozialistische Korrespondenz)
Umfassender Boykottaufruf in elf Punkten gegen die "jüdische Greuelhetze": Boykott jüdischer Händler und Kaufleute, Beschneidung der Rechte jüdischer Bürger, Gründung von Aktionskommitees usw..
Appell der deutschen Juden. Schreiben an den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und die Reichsminister, März 1933
Appell jüdischer Institutionen nicht dem Boykottaufruf der NSDAP zu folgen und Betonung der Unschuld der Juden im Falle der gegen sie vorgebrachten Vorwürfe. Beteuerung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk und der Unterstützung des deutschen Aufstiegs.
Mitteilung an die Polizeipräsidenten und Ortspolizeibehörden, betr. Boykottaufruf der NSDAP für Samstag, den 1. April 1933
Mitteilung über den Boykottaufruf der NSDAP für jüdische Geschäfte am 1. April 1933. Bitte um Sicherstellung eines ruhigen Ablaufs des Boykotts und des Schutzes der Juden in Person und Eigentum.
Gesetz "gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen": Beschränkung des Anteils an "Nichtariern", 25. April 1933.
Zeitungsartikel in der Hersfelder Zeitung über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann, das Adolf Metzger mitgehört hatte, Hersfeld, den 9. September 1933.
Abschrift eines Zeitungsartikels über das Gespräch zwischen Gustav Sauer und dem jüdischen Professor Großmann vom 8. September 1933, das Adolf Metzger mitgehört hatte. Es wird geschrieben, dass Großmann abfällige Äußerungen gegen den Staat gemacht hätte und deshalb angezeigt worden wäre.
Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft an das Auswärtige Amt für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann, Berlin, den 16. September 1933
Während sich der jüdische Firmeninhaber Kurt Kaufmann in einem vierwöchigen Kuraufenthalt befand, ist es in Kassel gegen den Mitinhaber seiner Firma Lieberg & Co, Walter Lieberg, zu Ausschreitungen gekommen. Lieberg wurde verhaftet und durch die Straßen getrieben, weshalb Kaufmann nun anfragen lässt, ob er nach seiner Kur sicher nach Kassel zurückkehren könne.
Antwort des Polizeipräsidenten auf die Anfrage der Schweizerischen Gesandtschaft für den Schweizer jüdischer Konfession Kurt Kaufmann, Kassel, den 1. Oktober 1933
Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden. Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.
1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Frankfurt a.M., den 28. Februar 1934
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über drei Schilder in Felsberg mit der Aufschrift: "Kauft nicht beim Juden, die Juden sind unser Unglück!"
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Vollmerz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz. Ein nationalsozialistischer Redner hatte am 5. März 1934 damit gedroht, die Namen aller christlichen Mitbürger zu veröffentlichen, die weiterhin bei jüdischen Mitbürgern einkaufen.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Weipertz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Weipertz. Am Ortseingang von Weipertz steht ein Schild, welches jüdischen Mitbürgern den Zutritt verbietet.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Sterbfritz, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Sterbfritz. Seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres 1933 finden wiederholt Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz statt, die in den vergangenen Tagen wieder zugenommen haben. Bei insgesamt 13 Familien kam es zu Sachbeschädigungen, in einzelnen Fällen sogar zu Misshandlungen. Der Verein bittet daher um ein schnelles Einschreiten der staatlichen Behörden, weil die jüdische Bevölkerung von Sterbfritz sehr verängstigt ist.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über die Diskriminierung jüdischer Mitbürger in Neuengronau, Frankfurt a.M., den 9. März 1934.
Eingabe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Neuengronau. Bauern wurden hier daran gehindert bei einem jüdischen Viehändler einzukaufen.
Die Rechtsanwälte Dellevie überreichen der Regierung in Kassel vier Eingaben des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Kassel, den 10. März 1934.
Weitergabe von vier Eingaben des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über Diskrimierungen von jüdischen Mitbrürgern in Vollmerz, Weipertz, Sterbfritz und Neuengronau (alle Kreis Schlüchtern) durch die Rechtsanwälte Dellevie an die Regierung in Kassel.
Bericht der Gendarmerie über einen Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Langenselbold, den 26. März 1934.
Bericht der ortsansässigen Gendarmerie über einen Einbruch mit Sachbeschädigung in die Synagoge Hüttengesäss. Außerdem wurden mehrere Gegenstände aus der Synagoge gestohlen, so dass sich der Schaden auf insgesamt 600 Reichsmark beläuft. Die bisherigen Ermittlungen haben zu noch keinem Ergebnis geführt.
Ereignismeldung des Regierungsassessors über die Zertrümmerung von Fensterscheiben bei jüdischen Einwohnern und der Synagoge in Felsberg, Kassel, den 27. März 1934.
Meldung, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1934 bei sechs jüdischen Familien Fensterscheiben und Schaufensterscheiben zertrümmert worden wären. Auch in der Synagoge seien sechs Scheiben zerstört worden. Verdächtigt werden zwei Angehörige der NSDAP. Die Bevölkerung unterstütze ein solches Vorgehen nicht.
Bericht des Polizeipräsidenten über die Zertrümmerung von Fensterscheiben bei jüdischen Einwohnern und der Synagoge in Felsberg, Kassel, den 9. April 1934.
Bericht, dass die Täter, die die Fensterscheiben in Felsberg zertrümmert haben, nicht ermittelt werden konnten. Felsberg habe sehr viele jüdische Einwohner mit hohem wirtschaftlichen Einfluss, weshalb selbst Nationalsozialisten hier "judenfreundlich" seien. Daher sei die Erregung in der Bevölkerung gegen das Wiedererstarken der jüdischen Mitbürger sehr groß. Es sei eine strenge Ermahnung ausgesprochen worden, weshalb mit weiteren Übergriffen nicht mehr zu rechnen sei.
Übersicht des Polizeipräsidenten über Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Corbach von Ende März bis Mitte April 1934, Kassel, den 19. April 1934.
Übersicht über Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Corbach in der Zeit vom 29. März bis zum 16. April 1934. Hierbei kam es in vier Fällen zu Sachbeschädigungen bei jüdischen Kaufleuten.
Schreiben des Vorsteheramtes der Israeliten zu Hanau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss am 23. März 1934, Hanau, den 5. April 1934.
Schreiben und Stellungnahme des Vorsteheramtes der Israeliten zu Haunau zu dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, sowie zu den bisherigen Ermittlungen und dem Verhalten der zuständigen Behörden.
Bericht des Geheimen Staatspolizeiamtes über den bisherigen Ermittlungstand betreffend den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Berlin, den 19. April 1934.
Bericht über den bisherigen Ermittlungsstand betreffen den Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss. Es handelt sich vermutlich um zwei Täter, die alles gestohlen haben, was nicht befestigt oder weggeschlossen war. Außerdem haben sie verschiedene Gegestände in der Synagoge beschädigt oder zerstört.
Stellungnahme des Landrates zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 25. April 1934.
Der Landrat teilt mit, dass er bisher von dem Vorfall noch nichts wusste und beauftragt den zuständigen Gendarmeriebeamten mit Ermittlungen.
Stellungnahme des Polizeidirektors zum dem Einbruch mit Diebstahl und Sachbeschädigung in die Synagoge in Hüttengesäss, Hanau, den 30. April 1934.
Der Polizeidirektor teilt mit, dass ihm bisher von dem Einbruch in die Synagoge in Hüttengesäss noch nichts bekannt war. Er beschreibt die bisherigen Ermittlungsergebnisse und erwähnt, dass auf Grund dieser in der Bevölkerung der Verdacht aufgekommen sei, der Einbruch sei von den jüdischen Mitbürgern fingiert worden, da ein Fenster offen gestanden habe und die gestohlenen Sachen wohl offen herumlagen.
Ereignismeldung des Regierungsrates zu einem Überfall auf einen SA-Mann in Sterbfritz und darauf folgende Unruhen gegen jüdische Mitbürger, Kassel, den 5. Mai 1934.
Meldung, dass der SA-Scharführer Weigand in der Nacht vom 2. auf den 3. März in Sterbfritz von einer unbekannten Person niedergeschlagen wurde. Verdächtigt wird der jüdische Mitbürger Rolf Schuster, gegen den aus Mangel an Beweisen jedoch noch kein Haftbefehl erlassen werden konnte. Die Bevölkerung sei auf Grund dieses Vorfalls sehr erregt, woraufhin bei verschiedenen jüdischen Mitbürgern Fensterscheiben zertrümmert wurden und Rolf Schuster in Schutzhaft genommen werden musste.
Mitteilung Heydrichs an alle Staatspolizeistellen mit der Anordnung, mitgeschicktes Mitteilungsblatt zum Thema der Versammlungen jüdischer Vereine, an alle Vorstände jüdischer Organisationen weiterzuleiten, 26. Juni 1934
Anweisung Heydrichs, mitgeschicktes Mitteilungsblatt an die Vorstände der lokalen jüdischen Organisationen weiterzuleiten, welches vorher schon an in Berlin ansässige Vereine geschickt wurde. Die Namen und Adressen der jeweiligen Organisationen sind angegeben. In der Mitteilung an die Vorstände jüdischer Vereine geht es um die Umgehung der Anmeldepflicht jüdischer Versammlung und der Aufforderung, ab sofort jeden Versammlungsort rechtzeitig der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. Aus Kassel wurde angeordnet, die Mitteilung an die Landräte des Bezirks weiterzuleiten und jeden Verstoß gegen die Verordnung umgehend mitzuteilen.
Heydrich informiert alle Staatspolizeistellen über geplante jüdische Haussammlung für die Opfer der polnischen Überschwemmungsgebiete und über die Unrechtmäßigkeit derselben, 10.08.1934.
Informationsschreiben von Heydrich, in dem er die Haussammlung zum Zwecke der Hilfe für Juden in polnischen Überschwemmungsgebieten verbietet. Diese Sammlungen verstoßen laut Heydrich gegen das Sammlungsverbot der Reichsregierung und stellen eine "Verschwendung" von Geldern dar, da sie ins Ausland verschickt werden, ohne dass deutschen Stellen etwas zukäme. Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.
1935
Bericht des Polizeipräsidenten von Übergriffen auf jüdische Bürger, die Entwicklung der Situation der jüdischen Bevölkerung, sowie mögliche Gründe für die zunehmenden Übergriffe mit dem Hinweis auf eine strengere Bestrafung, Kassel, den 16. April 1935.
Bericht mit Aufzählung von Übergriffen auf jüdische Mitbürger. Pfeffer führt aus, dass die Häufung der Übergriffe auf das Wiedererstarken der jüdischen Bevölkerung zurückgeführt werden könne. Gleichzeitig bekräftigt er solche eigenmächtigen Übergriffe gerade von Parteigenossen strenger bestrafen zu wollen.
Protokoll der Vernehmung des jüdischen Landgerichtsdirektors Dr. Hermann Ferse zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Willingen, den 18. August 1935.
Dr. Hermann Ferse sagt über die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1935 in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck aus, in der er selbst als Kurgast weilte. Gegen halb vier Uhr früh verlangten zwei Personen, davon eine in Uniform, Einlass in die Pension. Sie seien auf der Suche nach einem gewissen Stenzmann aus Medebach. Dabei wollten die beiden unbekannten Personen nicht erkannt werden, weshalb sie verboten Licht zu machen. Als sie merkten, dass der Gesuchte nicht anwesend war, verschwanden sie wieder. Ein Teil der jüdischen Kurgäste war nach diesem Vorgang, dem mehrere Schüsse vorausgegangen waren, so verängstlicht, dass sie sofort abreisten.
Meldung der Gendarmerie an den Landrat zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935, Rhena, den 18. August 1935.
Hauptwachtmeister Jentsch berichtet dem Landrat über die Vorfälle in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck. Er schreibt, dass Schüsse gefallen und zwei Fenster zertrümmert worden seien. Außerdem gibt er die Aussage des jüdischen Kurgastes Dr. Hermann Ferse über zwei unbekannte Eindringlinge wieder, die Einlass in die Pension verlangt und die Bewohner nach Waffen durchsucht haben. Diese Aussage wurde von fünf weiteren, aufgezählten Personen bestätigt .
Schreiben des Polizeipräsidenten zu der Ruhestörung und Sachbeschädigung in der jüdischen Pension Löhnberg in Stryck am 17./ 18. August 1935 mit ersten Ermittlungsergebnissen, Kassel, den 7. Oktober 1935.
Polizeipräsident Pfeffer schreibt zu den Vorfällen in der jüdischen Pension Löhnberg in Styrck, dass die Täter wahrscheinlich in Brilon zu suchen seien, da der von ihnen gesuchte jüdische Steesmann aus Medeberg bei Brilon käme und dort durch zahlreiche Beziehungen zu deutschen Mädchen unangenehm aufgefallen wäre. Die Ermittlungen seien den Behörden in Arnsberg übertragen worden. Pfeffer zweifelt an dem Bericht über die zertrümmerten Fensterscheiben, da die Besitzerin der Pension, die jüdische Witwe Löhnberg, diese nicht gehört habe und außerdem kein Gegenstand mit dem sie hätte eingeworfen werden können in dem dazgehörigen Zimmer gefunden wurde. Zudem seien alle Zeugen jüdische Mitbürger, was Pfeffers Meinung nach den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht gerade zu erhöhen scheint.
Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer, Postenbereich Calden, an den Regierungspräsidenten in Kassel. Bericht über SA-Übergriffe auf jüdische Bevölkerung in Meimbressen, am 01. September 1935. Calden, 03. September 1935
Abendliche Durchsuchung jüdischer Häuser in Meimbressen durch zivil gekleidete und evtl. angetrunkene SA-Männer. Diese Aktion - resultierend wegen angeblich abfälligen Äußerungen über die SA seitens der jüdischen Bewohner Meimbressens - stößt laut Gendarmeriehauptwachtmeister Pächer auf Missfallen der Einwohner, da die Durchsuchungen zuweilen gewaltsam und beleidigend abgelaufen wären.
Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern im September 1935.
Statuten des "Vereins zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.". Der Verein wendet sich vor allem gegen Menschen, die noch bei jüdischen Kaufleuten einkaufen. Diese sollen ebenso, wie die jüdischen Mitbürger diskriminiert werden.
Stellungnahme des Landrates zu dem "Verein zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V.", Schlüchtern. 1. November 1935.
Mitteilung des Landrates, dass der "Verein zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten Kreis Schlüchtern e.V." schon vor zwei Monaten durch den Kreisleiter der NSDAP auf Anordnung der Gauleitung aufgelöst und seit dem nicht mehr in Erscheinung getreten sei. Insgesamt habe es sich bei dem Verein nur um einen losen Zusammenschluss gehandelt.
Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum", Kassel, den 5. September 1935.
Der Zeitungsartikel in der Kurhessischen Landeszeitung "Judenordnung in Felsberg. Mit sofortiger Wirkung in Kraft/ Schutz dem Ariertum" vom 5. September 1935 weist darauf hin, dass in der Stadt Felsberg 7 % jüdische Mitbürger leben. In seinem weiteren Verlauf sind die neun Punkte der "Judenordnung" von Felsberg abgedruckt, die den Zuzug von weiteren jüdischen Bürgern verbieten und die jüdischen Einwohner diskriminieren.
Stellungnahme des Landrates zu der "Judenordnung" von Felsberg, Melsungen, den 30. Oktober 1935.
Der Landrat teilt mit, dass die "Judenordnung" der Stadt Felsberg als Ortssatzung keine Rechtswirksamkeit hat und der Entwurf zurückgezogen worden ist.
"Judenordnung" der Stadt Jesberg, Jesberg, den 20. September 1935.
"Judenordnung" der Stadt Jesberg, die den weiteren Zuzug von jüdischen Mitbürgern verbietet und die jüdischen Einwohner, sowie andere Einwohner, die Kontakt mit ihnen haben, diskriminiert. Die "Judenordnung" von Jesberg weist eine starke Ähnlichkeit zu der "Judenordnung" von Felsberg auf (Dokument 2).
Gesetz "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", 15. September 1935.
Dieses Gesetz bildet einen Teil der "Nürnberger Gesetze". Laut § 1 seien Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen "deutschen oder artverwandten Blutes" verboten. Trotzdem geschlossene Ehen seien nichtig. Laut § 2 sei der außereheliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen "deutschen oder artverwandten Blutes" verboten. Laut § 3 dürften Juden weibliche Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen. Laut § 4 sei Juden das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
Bericht des Gendarmerie Polizeihauptwachtmeisters Schade über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, den 17. September 1935.
Der Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Schade berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen". Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen. Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.
Bericht des Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters Fenner über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, den 18. September 1935.
Der Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner berichtet über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg, sowie den dort erlassenen "Rassegesetzen". Er habe den Fackelzug und die Kundgebung, sowie die Unterrichtung der Dienstmädchen veranlasst, da er von den neuen Gesetzen so begeistert gewesen sei. Dabei habe er aber nicht mit gewaltsamen Übergriffen gerechnet und solche auch nicht angeordnet. Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen. Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste für kurze Zeit in Schutzhaft genommen werden.
Bericht des Regierungsrates Schütz über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935, Spangenberg, den 21. September 1935.
Der Regierungsrat Schütz berichtet kurz über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen. Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen.
Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Spangenberg in der Nacht vom 15. auf den 16. September 1935 mit Ermittlungsergebnissen, Spangenberg, den 30. September 1935.
Ausführlicher Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner in Spangenberg in der Nacht vom 15. zum 16. September 1935 im Rahmen eines Fackelzuges und einer Kundgebung zu dem Reichsparteitag in Nürnberg und den dort erlassenen "Rassegesetzen", sowie den bisherigen Stand der Ermittlungen. Um bei jüdischen Familien angestellte christliche Dienstmädchen über die neuen Gesetze zu unterrichten, verschafften sich einige Angehörige nationalsozialistischer Organisationen gewaltsam Zutritt zu einzelnen Häusern der jüdischen Einwohner. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Sachbeschädigungen. Weiterhin wurde ein jüdischer Angestellter leicht misshandelt und musste zu seiner eigenen Sicherheit für wenige Stunden in Schutzhaft genommen werden. Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter nicht immer eindeutig zu benennen sind. Dem Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Fenner, sowie dem Gendarmerie Polizeihauptwachtmeister Huber wird eine beträchliche Mitverantung zugeschrieben, da sie die Übergriffe billigend in Kauf genommen und nichts unternommen haben, um sie zu unterbinden.
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über zunehmende Misshandlungen von jüdischen Mitbürgern in Gudensberg durch den Ortsgruppenleiter Herbener, Kassel, den 10. Oktober 1935.
Beschwerde der Staatspolizeistelle Kassel über sich mehrende Fälle von Misshandlungen jüdischer Mitbürger in Gudensberg durch den dortigen Ortsgruppenleiter Herbener, wobei verschiedene Fälle geschildert werden. Dieses Verhalten schade dem Ansehen der Regierung und der Partei, da sich die Gundenberger Bürger schon auf Grund der Vorkommnisse vom Nationalsozialismus abwenden würden. Daher wird geraten, Herbener als Ortsgruppenleiter abzusetzen.
Beschwerde der Staatspolizeistelle über den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern, Kassel, den 10. Oktober 1935.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist.
Stellungnahme des Bürgermeisters Adam Brede auf die Beschwerde gegen ihn wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern, Gudensberg, den 18. Oktober 1935.
Stellungnahme Adam Bredes auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen ihn, da er jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist. Brede weist die Beschwerde zurück. Er habe zwar höhere Strafen als eigentlich vorgesehen verhängt, sei aber weit unter dem von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafmaß geblieben. Außerdem hätte das Gericht die Straferhöhung in gewisser Weise bestätigt.
Verteidigung und Rechtfertigung der Beschwerde gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, wegen Amtsmissbrauch und Diskriminierung von jüdischen Einwohnern durch die Staatspolizeistelle, Kassel, den 28. November 1935.
Rechtfertigung des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister von Gudensberg, Adam Brede, da dieser jüdische Mitbürger nach Aufforderung durch den Ortsgruppenleiter Herbener mehrfach strenger bestraft haben soll, als eigentlich üblich ist. Brede sei zwar unter der von Ortsgruppenleiter Herbener geforderten Strafe geblieben, habe die Strafe aber dennoch erhöht nachdem Herbener bei ihm gewesen sei, weshalb er sich nach wie vor verdächtig mache, da nicht nachgewiesen werden könne, dass er wirklich nur aus "eigenem Antrieb" so gehandelt habe.
Beschwerde des Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach, München, den 28. Oktober 1935.
Beschwerde des alten Soldaten und Nationalsozialisten Freiherr von Köckritz, dass die jüdische Familie Tannenbaum in Mansbach mehrfach Übergriffen ausgesetzt wurde, obwohl sie drei Söhne im Weltkrieg verloren und damit ihre Pflicht für das deutsche Vaterland mehr als erfüllt habe. Zum Anlass für sein Schreiben nimmt er, dass in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935 zum wiederholten Male Fensterscheiben bei der Familie eingeworfen worden waren.
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach, Kassel, den 20. Dezember 1935.
Bericht der Staatspolizeistelle Kassel über den Einwurf von Fensterscheiben bei der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1935. Mitteilung, dass in jener Nacht in Mansbach mehrere Fensterscheiben eingeworfen wurden, es einen Verdächtigen gebe und das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hanau liege. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.
Antwort des Regierungspräsidenten an den Freiherrn von Köckritz über die Diskriminierung der jüdischen Familie Tannenbaum in Mansbach, Kassel, den 30. Dezember 1935.
Antwort des Regierungspräsidenten an den Freiherrn von Köckritz, dass ihm die Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger in Mansbach bekannt seien und gegen die Täter Strafantrag gestellt worden sei. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass die Familie Tannenbaum nur einen Sohn hatte, den sie im Weltkrieg verlor.
Schreiben der Kasseler Staatspolizei, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Kassel 27.08.1935
Schreiben der Kasseler Staatspolizei, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Kassel 27.08.1935 Im August 1935 ersucht die Staatspolizeistelle Kassel die Landräte des Regierungsbezirkes Mitgliedslisten aller jüdischer Vereine und Organisationen zu erstellen und sie bis zum 15. Oktober zu übersenden. Diese Listen sollen zur Einrichtung einer zentralen Judenkartei verwendet werden.
Schreiben der Kasseler Staatspolizei, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Kassel 7.10.1935
Schreiben der Kasseler Staatspolizei, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Kassel 7.10.1935 Im Fall der "Vereinigung für das religös-liberale Judentum e.V." sollte die politische Orientierung als religiös-liberal angegeben werden
Schreiben des Marburger Landrates an die Gendarmeriebeamten und Bürgermeister des Kreises, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Marburg 10.10.1935
Schreiben des Marburger Landrates an die Gendarmeriebeamten und Bürgermeister des Kreises, bezüglich der Erstellung einer zentralen Judenkartei, Marburg 10.10.1935 Weiterleitung des Auftrages Mitgliedslisten anzufertigen, an die Gendarmerieposten und Bürgermeisterämter des Landkreises.
Schreiben des Kirchhainer Bürgermeisters an den Marburger Landrat, bezüglich der Übergabe der Mitgliedslisten für die zentrale Judenkartei, Kirchhain 15.10.1935
Schreiben des Kirchhainer Bürgermeisters an den Marburger Landrat, bezüglich der Übergabe der Mitgliedslisten für die zentrale Judenkartei, Kirchhain 15.10.1935
Mitgliedsliste des Kirchhainer Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Kirchhain 1.10.1935
Mitgliedsliste des Kirchhainer Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Kirchhain 1.10.1935
Mitgliedsliste der Rother Israelitischen Kultusgemeinde, Niederwalgern 1.10.1935
Mitgliedsliste der Rother Israelitischen Kultusgemeinde, Niederwalgern 1.10.1935
Rundschrift der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Abschrift einer Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei die jüdischen Jugendverbände betreffend, 1935
Vertrauliches Rundschreiben der Staatspolizeistelle Wiesbaden mit Anordnung der Preußischen Geheimen Staatspolzei aus Berlin, worin festgehalten wird, dass die Tätigkeit der zionistisch eingestellten jüdischen Jugendorganisationen mit der Umschichtung zu Landwirten und Handwerkern mit dem Ziel der Auswanderung nach Palästina ganz im Sinne des nationalsozialistischen Staates seien. Daher seien die nach dem Erlaß vom 2.8.1934 übersandten Arbeitsrichtlinien auf diesen Verband nicht so streng anzuwenden, wie zum Beispiel auf deutsch-jüdische Organisationen, den "Assimilanten". Das Schreiben aus Berlin wurde in Vertretung durch Heydrich aufgestellt.
1936
Streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel betreffend Vermeidung von Einzelaktionen aufgrund der Ermordung des NS-Landesleiters Gustloff, 5. Februar 1936.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marbug und die Aussenstelle in Hanau.
Schreiben des Gendarmeriehauptwachtmeisters Kreis Hünfeld an die Amtsanwaltschaft in Hanau betreffend die Anzeige des jüdischen Kaufmannes Sally Nussbaum gegen den Lehrer Otto Deisenroth, Neukirchen, 04. Oktober 1935
Der jüdische Kaufmann Sally Nussbaum erstattet Strafantrag gegen den Lehrer Otto Deisenroth. Dieser habe den Kaufmann bei dessen Arbeit in Eitra, Kreis Hersfeld, mit einem Brecheisen bedroht, auf dass dieser sich nicht mehr in Eitra blicken ließe. Deisenroth nimmt Bezug auf die Nürnberger Gesetze.
Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Kassel,. gez. Ludwig an den Landrat in Hünfeld betreffend die Einstellung des Verfahrens gegen Lehrer Deisenroth. Kassel, 08. Februar 1936
Das Verfahren gegen den Lehrer Deisenroth wird eingestellt. Es wäre nicht ersichtlich, ob das Verhalten des Lehrers gegenüber dem jüdischen Kaufmann Nussbaum eine Bedrohung dargestellt habe.
Geschäftsführer Nationalsozialistische Volkswohlfahrt der Ortsgruppe Schmalkalden an den Landrat und Parteigenossen Recknagel, betreffend angemahnter polizeilicher Einschreitung und Boykottbeendigung für jüdische Geschäfte. Schmalkalden, 02. Januar 1936
Der Geschäftsführer der N.S.V. bezieht sich auf das Schreiben der Rechtsanwälte Dellevie. Kunden der jüdischen Geschäfte gehörten "an den Pranger". Der "Kampf um die Aufklärung des Volkes in der Judenfrage" sei "durchaus legal". Jedoch werde niemanden direkt verboten in jüdischen Geschäften zu kaufen. "Die Zeiten sind Gott sei Dank entgültig vorbei und die Juden sind selbst daran schuld, wenn das deutsche Volk nichts mehr mit ihnen zu tun haben will." Anbei ein Schreiben des Stürmers bezüglich "Aufklärung des Volkes in der Judenfrage".
Der Landrat Wolfhagens unterrichtet dem Regierungspräsidenten in Kassel von vermehrten Einbrüchen und Diebstählen in jüdischen Synagogen und bittet um Bestrafung der Täter als Abschreckungsmaßnahme. Wolfhagen, 28. Januar 1936
Vermehrte Zerstörungen und Einbrüche in Synagogen in kurzer Zeit und mit hohem finanziellen Schaden. Bisherige Ermittlungen ohne Erfolg. Der Zierenberger Bürgermeister und der Kreisleister der NSDAP missbilligen die Tat aufs Schärfste und vermuten Auswärtige als Täter. Sollte es sich bei den Tätern um NSDAP Mitglieder handeln, stellt letzterer strenge Strafen in Aussicht. Eine Bestrafung der Täter wird als wünschenswert erachtet. Sie solle Symbolcharakter haben und vor weiteren "unbesonnen Taten" abschrecken. Im weiteren Verlauf wird das Verfahren eingestellt, da die Täter nicht zu ermitteln seien.
Beschwerde Heinrich Staafs beim Reichskanzler in Berlin wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, Wallroth, den 21. Februar 1936.
Beschwerde Heinrich Staafs, da er nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden war. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden. Staaf beteuert zudem den Stoff nur bei einem jüdischen Händler gekauft zu haben, weil dieser wesentlich günstiger sei.
Beschwerde Heinrich Staafs an Reichskanzler in Berlin betreffend Denunziation und anschließender öffentlicher Demütigung. Wallroth, 21. Februar 1936
Beschwerde Heinrich Staafs, da er, nachdem er bei einem jüdischen Händler Isaak Goldschmidt Stoff gekauft hatte, von Nationalsozialisten festgenommen und mit einem Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Judenknecht" um den Hals durch die Straßen getrieben und verhöhnt worden wäre. Außerdem sei er noch für wenige Stunden inhaftiert worden. Sein Einkauf wurde der Kreisleitung gemeldet, die die beschriebenen Maßnahmen dann eingeleitet hätten.
Mitteilung des Regierungspräsidenten in Kassel an den Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren in Berlin betreffend der verbotenen Einzelaktion gegen den deutschen Heinrich Staaf. Kassel, 30. April 1936
Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.
Mitteilung des Regierungspräsidenten zu der Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, Kassel, den 30. April 1936.
Mitteilung des Regierungspräsidenten, dass die Beschwerde Heinrich Staafs wegen Demütigung und Misshandlungen, nachdem er bei einem jüdischen Händler Stoff gekauft hatte, der Wahrheit entspricht und zur strafrechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Hanau weitergegeben wurde.
Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird, Hanau, den 26. Mai 1936.
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Beschuldigten, sowie der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung erhielt, angeführt.
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau betreffend das Verfahren wegen Nötigung im Fall Staaf. Hanau, 26. Mai 1936
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren wegen Nötigung des Heinrich Staaf eingestellt wird, obwohl sich der Beschuldigte Staaf strafbar gemacht habe. Als Begründung werden das zu geringe Strafmaß bei den jugendlichen Mitbeschuldigten genannt. Hinzu käme der verständliche Ärger des erwachsenen Beschuldigten Teichmanns über Staafs Einkauf bei einem jüdischen Händler, obwohl er schon finanzielle Unterstützung seitens der NSDAP erhielt und den Parteizielen mit seinem Kauf bei jüdischen Händlern zuwider handele.
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, Frankfurt a.M., den 3. März 1936.
Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, dass den jüdischen Einwohnern in Heubach bei einer Holversteigerung des Forstamtes durch ein Schild der Zutritt verboten worden sei. Auch sei ihnen nach schriftlicher Anfrage beim zuständigen Förster kein Holz außerhalb der Versteigerung verkauft worden.
Regierungspräsident in Kassel an den Reichs- und Preußischen Minister des Inneren in Berlin, betreffend Aufklärungsverhalten der Bevölkerung in puncto "Juden-Boykott" durch Gendarmeriehauptwachtmeister Hopf. Kassel, 06. März 1936
Gendarmeriehauptwachtmeister Höpf habe die Beschlüsse des Reichsparteitages übereifrig ausgeführt und es kam zur Anzeige gegen ihn. Der Beschluss forderte, eine "freundschaftliche Aufklärung" gegenüber der deutschen Bevölkerung. Diese sollten über die "Tätigkeit des Judentums" aufgeklärt werden in Form von gelegentlichen informellen Gesprächen. Der Vorwurf, Hopf sein von Haus zu Haus gegangen, wird zurückgewiesen, wobei "keine Bedenken" gegen Hopfs angebliche "Art und Weise" bestehen würden". Die Anzeige solle abgewiesen werden, so Berichterstatter Regierungsrat Dr. Doerksen.
1937
Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten, 13. Januar 1937
Schreiben des Vertreters des Reichsführers SS als Chef der deutschen Polizei Heydrich an die Regierungspräsidenten. Hinweis auf genaue Auslegung der Verfügung zur Beschäftigung von weibl. Hausangestellten ohne deutsche Staatsbürgerschaft, 13. Januar 1937. Heydrich weist auf mögliche zwischenstaatliche Beziehungen zwischen den Herkunfsländern hin, welche vor geplanten Festnahmen zu beachten seien.
1938, 1-10
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Mardorf. Kaiser wurde inhaftiert und soll entlassen werden, 21. September 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Mardorf, Abschrift und Weiterleitung durch den Landrat in Marburg: Kaiser wurde am 18.06.1938 im Rahmen einer "Sonderaktion gegen Asoziale" inhaftiert und soll jetzt zur Auswanderung entlassen werden.
Abschrift eines streng vertraulichen Schnellbriefes des Reichskriminalpolizeiamtes Berlin an die Kriminalpolizeileitstellen zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei", 1. Juni 1938
Abschrift eines streng vertraulichen Schnellbriefes des Reichskriminalpolizeiamtes Berlin an die Kriminalpolizeileitstellen, hier Kriminalpolizeistelle Frankfurt" zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei", 1. Juni 1938 Mit der Aktion "Arbeits Scheu Reich" sollte u. a. dem drohenden Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft entgegengetreten werden. "die straffe Durchführung des Vierjahresplanes erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte und läßt es nicht zu, daß asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren." Festgenommen werden sollten mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen". Deshalb begann am 13. Juni 1938 eine Polizeiaktion gegen diejenigen, die nicht den nationalsozialistischen Arbeits- und Sozialnormen entsprachen. Gleichzeitig war dies eine Aktion zur Einschüchterung wegen realen oder zugeschriebenes abweichendes Verhalten. Betroffen waren Obdachlose, Sinti und Roma ohne feste Anstellung (Zigeuner und Zigeunerart umherziehende Personen, wenn sie keinen Willen zur geregelten Arbeit gezeigt haben oder straffällig geworden sind") oder Juden mit selbst geringsten Vorstrafen. "Die Festgenommenen sind sofort dem Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar ohne Bestätigung zu überführen." Der Schnellbrief knüpfte an den Erlass des Reichs- und preuß. Ministers des Innern vom 14. Dezember 1937 zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" an.
Abschrift einer Verfügung des Reichskriminalamts an die Staatliche Kriminalpolizeistelle in Kassel, bzgl. Vorbeugender Verbrechensbekämpfung, 1. Juni 1938
In der Anordnung von Heydrich wird asoziales Verhalten definiert, und festgestellt, daß "Verbrechertum in diesem nicht nur seine Wurzeln hat, sondern sich fortlaufend aus ihm ergänzt." Damit einher geht die Anordnung, im dortigen Polizeibezirk "200 arbeitsfähige Asoziale" in Vorbeugehaft zu nehmen. Hierunter fallen "Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Zuhälter, Arbeitsunwillige sowie männliche Juden, falls sie jemals zu einer über 1 Monatigen Haftstrafe verurteilt worden sind.
Streng vertraulicher Schnellbrief des Reichskriminalpolizeiamts Berlin an die Kriminalpolizeileitstellen zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", 1. Juni 1938
Mit der Aktion "Arbeits Scheu Reich" sollte u. a. dem drohenden Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft entgegengetreten werden. "die straffe Durchführung des Vierjahresplanes erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte und läßt es nicht zu, daß asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren." Festgenommen werden sollten mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen". Deshalb begann am 13. Juni 1938 eine Polizeiaktion gegen diejenigen, die nicht den nationalsozialistischen Arbeits- und Sozialnormen entsprachen. Gleichzeitig war dies eine Aktion zur Einschüchterung wegen realen oder zugeschriebenes abweichendes Verhalten. Betroffen waren Obdachlose, Sinti und Roma ohne feste Anstellung (Zigeuner und Zigeunerart umherziehende Personen, wenn sie keinen Willen zur geregelten Arbeit gezeigt haben oder straffällig geworden sind") oder Juden mit selbst geringsten Vorstrafen. "Die Festgenommenen sind sofort dem Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar ohne Bestätigung zu überführen." Der Schnellbrief knüpfte an den Erlass des Reichs- und preuß. Ministers des Innern vom 14. Dezember 1937 zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" an.
Vermerk an den Polizeipräsidenten von Kassel, 8. Juni 1938, mit der Ersuch um Berichterstattung über den Erfolg der Aktin
1. Berichterstattung der Kurhessischen Landeszeitung (NSDAP) vom 8.-17.11.1938
Kurhessische Landeszeitung: „Judenüberfall auf deutsche Botschaft. Legationssekretär wurde in Paris durch Schüsse schwer verletzt ... " „Spontane Kurhessen-Demonstration“, 8. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Dienstag 8. November 1938
Schlagzeile: „Judenüberfall auf deutsche Botschaft. Legationssekretär wurde in Paris durch Schüsse schwer verletzt / Mordbandit durch Polizei verhaftet“ „Spontane Kurhessen-Demonstration“ Kundgebungen des Volkes gegen die Schüsse von Paris - Zertrümmerte Fenster (Titelseite)
Kurhessische Landeszeitung: „Hersfelder Synagoge in Flammen“, 9. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Mittwoch 9. November 1938 Titelseite: keine Artikel zu den Synagogenschändungen, Artikel des Gaupropagandaleiters Gernand und ein Bericht von den Feierlichkeiten in München. S. 2 „Zweite Blutübertragung vorgenommen“ – Artikel zum Befinden vom Raths und zur Festnahme Grynszpans S. 3 „Hersfelder Synagoge in Flammen. Die spontane Quittung für das Pariser Attentat ..."
Kurhessische Landeszeitung: „Opfergang wurde zum Siegeszug“ – zu den Feiern in München. „Gesandtschaftsrat vom Rath für sein Volk gefallen“ , 10. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Donnerstag 10. November 1938 Titelseite Schlagzeile: „Opfergang wurde zum Siegeszug“ – zu den Feiern in München Unterer Teil: „Gesandtschaftsrat vom Rath für sein Volk gefallen“ S. 2 Fortsetzung der Artikel S. 3 "Opfer des Glaubens - Mahner der Pflicht" Abendliche Feierstunden in allen Orten des Gaues Kurhessen
Kurhessische Landeszeitung: "Dr. Goebbels an die Bevölkerung. Keine weiteren Aktionen gegen die Juden / Antwort auf dem Wege der Gesetzgebung" - „Spontane Aktionen im ganzen Reich“, 11. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Freitag 11. November 1938 Titelseite:
S. 2 „Spontane Aktionen im ganzen Reich“ Im Gau Kurhessen werden namentlich erwähnt: „ ... Fulda und in der Rhön, in Bad Wildungen, Frielendorf, Wolfhagen und Witzenhausen wie auch in vielen kleinen Gemeinden.“ Und weiter: „Auf dem Wege der Gesetzgebung wird das Judentum, wie Dr. Goebbels ankündigte, die endgültige Antwort auf die feige Mordtat in Paris erhalten.“
Kurhessische Landeszeitung: „Juda mobilisiert neue Greuelhetze“ - Goebbels, „Der Fall Grünspan“, 12./13. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Sonnabend/Sonntag 12./13. November 1938 Titelseite: Schlagzeile: „Juda mobilisiert neue Greuelhetze“ – Antwort auf den Umgang des Auslandes mit den Pogromen Artikel Goebbels: „Der Fall Grünspan“ – Parallele zum Fall Gustloff gezogen
Kurhessische Landeszeitung: " Volkswille entscheidet Judenfrage“ – Goebbels vor dem Winterhilfswerk, 14. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Montag 14. November 1938
Kurhessische Landeszeitung: „Deutsche Schulen von Juden restlos befreit“, 15./16. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Dienstag/Mittwoch 15./16 November 1938 S. 2 „Deutsche Schulen von Juden restlos befreit“ Anordnung von Reichserziehungsminister Rust, dass Juden keine deutschen Schulen mehr besuchen dürfen. „Die neue Maßnahme des Reichserziehungsministers stellt ein weiteres Glied in der Kette der systematisch durchgeführten Säuberung des Wirtschafts- und Geisteslebens Deutschlands vom jüdischen Einfluß dar.“ – Eingehen Goebbels auf die Gerüchte über Ghettoisierungen: Es seien Maßnahmen zu erwarten, durch die es unmöglich werde, dass Judenfamilien mit wenigen Familienmitgliedern 20-30 Zimmer bewohnten.
Kurhessische Landeszeitung: Ernst vom Rath heimgekehrt", 17. November 1938
Kurhessische Landeszeitung, Donnerstag 17. November 1938 Titelseite: "Ernst vom Rath heimgekehrt" Überführung des Sarges aus Paris und Trauerzug durch Düsseldorf
KAPITEL II: Auftakt in Hessen - NOVEMBERPOGROM 1938
2. Der inszenierte Pogrom: Goebbels, die Gestapo und die Rolle staatlicher Organe (Beispiel LA Marburg)
Schreiben des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall Göring an die obersten Reichsbehörden.Selbstständige Aktionen gegen Juden sollen unterlassen werden, 14. Dezember 1938
Schreiben des Ministerpräsidents Generalfeldmarschall Göring an die obersten Reichsbehörden. Selbstständige Aktionen gegen Juden sollen unterlassen werden, Anordnungen sind mit höheren Dienststellen zu koordinieren, 14. Dezember 1938. Weiterleitung durch die Minister an die Regierungspräsidenten, Weiterleitung an Landräte, Bürgermeister und Polizei eines Bezirks.
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. In "Aktionen" soll nur eingeschritten werden, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg: in die Aktionen soll nur eingeschritten werden, wenn deutsches Leben und Eigentum gefährdet sind, Mißhandlungen sind zu vermeiden.
Funkspruch der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg. Die während der Ausschreitungen festgenommenen Personen sollen nach Kassel überstellt werden, 10. November 1938 gegen 21:00h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an den Landrat in Marburg: die während der Ausschreitungen festgenommenen Personen sollen nach Kassel überstellt werden.
Abschrift eines Funkspruchs der GeStaPo Berlin, weitergeleitet an den Landrat in Marburg. Richtlinien zu Umgang mit den Juden während und nach den Ausschreitungen, 10. November 1938
Abschrift eines Funkspruchs der GeStaPo Berlin an die Dienststelle Kassel, den Regierungspräsidenten und den Landrat in Marburg: Richtlinien zum Umgang mit den Ausschreitungen mit den Juden. Die Polizei soll im Hintergrund agieren und lediglich Plünderungen verhindern. Die Landräte sollen sich mit den "Parteidienststellen" in Verbindung setzen, um Brandstiftung zu verhindern.
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien nach den Ausschreitungen gegen Juden, 14. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien nach den Auschreitungen gegen Juden.
Telegramm des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg. Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden, 9. November 1938
Der Regierungspräsident in Kassel schickt ein Telegramm an den Landrat in Marburg: Ausschreitungen gegen Juden sollen mit Hilfe der Polizei verhindert werden.
Nachricht des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat in Marburg. Inschutzhaftnahme männlicher Juden aufgrund erwarteter Ausschreitungen, 10. November 1938
Nachricht des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an den Landrat in Marburg: aufgrund der für den Abend zu "erwarten[den]" Ausschreitungen gegen Juden hat der Bürgermeister sämtliche männliche Juden in Schutzhaft genommen und den anderen empfohlen, ihre Wohnungen nicht zu verlassen.
Funkspruch des Regierungspräsidenten an den OB der Stadt Marburg sowie die Landräte in Frankenberg und Ziegenhain. Information des Regierungspräsidentenüber Ausschreitungen, 10. November 1938
Funkspruch des Regierungspräsidenten an den OB der Stadt Marburg sowie die Landräte in Frankenberg und Ziegenhain: über alle Vorfälle soll berichtet werden. Information des Regierungspräsidenten, dass die Partei die Aktion "als erledigt" ansehe.
Funkspruch der GeStaPo Kassel an alle Landräte des Bezirks. Ausschreitungen sind nur dann zu verhindern, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind, 10. November 1938 um 05:03h
Funkspruch der GeStaPo Kassel an alle Landräte des Bezirks: Ausschreitungen sind nur dann zu verhindern, wenn "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind. Die Behörden sollen eventuelle Synagogenbrände und Festnahmen von Juden melden.
Telegramm des Regierungspräsidents in Kassel an den Landrat in Marburg. Massnahmen der Partei sind durch die Polizei zu unterstützen, weitere Akionen untersagt, 10. November 1938
Telegramm des Regierungspräsidents in Kassel an den Landrat in Marburg: die Massnahmen der Partei sind durch die Polizei zu unterstützen.
Notiz des Landrats in Marburg zu einem Gespräch mit Krim. A.. Herrmann. Anfrage zu möglichen Ausschreitungen in Marburg, 8. November 1938
Notiz zu einem Gespräch mit Krim. A. Herrmann. Aufgrund des Attentats in Paris soll überprüft werden, ob es in Marburg Ausschreitungen gegen Juden gibt.
3. Auftakt in Hessen am 7.11.1938: Pogrome in Hersfeld, Bebra, Fulda u.a.
Haftbefehl gegen Georg Eisel wegen Verdachts des Vergehens nach § 125 Abs. 2 StGB am 7./8. November 1938 in Bebra, 11. März 1946
Haftbefehl für Georg Eisel wegen Verdachts des Vergehens nach § 125 Abs. 2 StGB am 7./8. November 1938 in Bebra, 11. März 1938. Es wurde Verdunklungsgefahr angenommen. E. wurde als Rädelsführer angesehen.
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung zur Zerstörung der Synagoge in Hersfeld, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung vom 9. November 1938 "Hersfelder Synagoge in Flammen", anlässlich der Zerstörung der Synagoge.
Ausschnitt aus der Kurhessischen Landeszeitung mit der Anordnung zur Untersagung des "wilden Ankaufs von jüdischem Vermögens" durch Gauleiter Weinrich, vom 23. November 1938
Anordnung zur Untersagung des "wilden Ankaufs von jüdischem Vermögens" durch Gauleiter Weinrich, vom 23. November 1938. Es müsse vor weiteren Käufen die Genehmigung des Beauftragten des Vierjahresplans eingeholt werden. Bisherige Käufe seien nicht rechtsgültig und müssten rückgängig gemacht werden.
Polizeibuch der Stadt Fulda mit Eintragung der polizeilichen Tätigkeiten in den Tagen des Novemberpogroms 1938, vom 7. - 12. November 1938
Polizeibuch der Stadt Fulda mit Eintragung der polizeilichen Tätigkeiten in den Tagen des Novemberpogroms 1938, vom 7. - 12. November 1938 Nr. 691-694 7.-8.11.1938 keine relevanten Eintragungen Nr. 695: 9.11.1938 02.45 Uhr Einschlagen einer Schaufensterscheibe bei der Fa. Wertheim, Mittelstr. Nr. 696: 9.11.1938, 13:20 Uhr Im Stockhaus werden Fensterscheiben von jüdischen Wohnungen zertrümmert Nr. 697: 9.11.1938 14:50 / 15:00 Uhr Kinder sind in die Judenschule eingedrungen und zerstrümmern alles darin Nr. 698: 9.11.1938 15:15 Uhr Alarmierung der Beamten auf Befehl des Polizei-Komm. Bereichs [ohne Angabe des Grundes / Zusammenhangs] Nr. 699: 9.11.1939 17:30 Uhr Bauunternehmer Berujus teilt mit, dass in der Heinrichstr. die Wohnungen der Juden von Kindern zerstört würden Nr. 700: 9.11.1938 18:30 / 19:45 Uhr Jugendliche haben Fensterscheiben im Hause Löhnerstr. 28 eingeworfen, und zwar durch "2 Jungens und 2 Mädels" im Alter von 15-17 Jahren, die aber nicht erkannt worden seien. Nr. 701: 9.11.1938 19:45 Uhr: Beschädigungen auf dem jüdischen Friedhof: Demolierung des Leichenhauses einschl. Dach, Umstürzen sämtlicher Grabsteine. "Beim Eintreffen der Polizei sei niemand auf dem Friedhof gewesen." Nr. 702: 10.11.1938 01:15 Uhr Schwerer Verkehrsunfall mit Todesfolge: SS-Mann Helmer aus Giesel stößt mit seinem Motorrad mit einem PKW in Fulda bei der Gastwirtschaft "Zum Rädchen" zusammen und verstirbt auf dem Weg ins Krankenhaus. Nr. 703: 10.11.1938 05:20 / 05:25 Uhr Brand der Synagoge wird fernmündlich mitgeteilt Nr. 704: 10.11.1938 06:00 Uhr Auf Veranlassung des Pol.Komm. Bereichs wird der Filialleiter Scheuermann in Schutzhaft genommen und dem Amtsgericht überstellt. Nr. 705: 11.11.1938 19:00 Uhr: In der Wohnung der Minna Katzenstein erscheint ein uniformierter Mann und verlangt 20 RM Verpflegungsgeld für ihren Mann, mit Quittung ohne Unterschrift. Nach Anruf der Frau auf der Polizeiwache entfernte sich der Mann. Nr. 707: 11.11.1938 23.35 Uhr: Fernmündliche Meldung, "dass sich an der Brandstelle der Synagoge Unbefugte zu schaffen machten, wodurch die Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört würden." noch Nr. 707: 12.11.1938 00.15 Uhr: In betrunkenem Zustande eingeliefert wird der Vermessungsinspektor Paul Bartel, nach Ausnüchterung wieder entlassen um 05:50 Uhr. B. "hatte Teile eines Bretterzaunes beseitigt u. sich als Führer von einigen Volksgenossen auf die Brandstelle begeben um dieselbe zu besichtigen". Der beschadigte Bretterzaun wurde soweit möglich wieder befestigt.
Pogrome vor dem 9./10.11. 1938 in Nordhessen, 7.-8./9. November 1938
Pogrome vor dem 9./10.11.38 in Nordhessen (nach Kropat, Reichskristallnacht, S. 58-64)
Karikaturen zum Jahresverlauf in der Fuldaer Zeitung vom 30. u. 31. Dezember 1938
Karikaturen zum Jahresverlauf der Fuldaer Zeitung vom 30./31. Dezember 1938, u.a. auch zur Zerstörung der Synagoge in Fulda
Ausschnitt aus der Fuldaer Zeitung zu den antijüdischen Ausschreitungen in Nordhessen, 9. November 1938
Ausschnitt aus der Fuldaer Zeitung vom 9. November 1938 mit dem Artikel "Die Empörung macht sich Luft" zu den antijüdischen Ausschreitungen in Nordhessen am 8. November 1938, wie in Bebra, Kassel oder Rotenburg.
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, 17. Dezember 1946
Urteil im Prozess gegen Eisel u.a. wegen der Ausschreitungen am 7./8./9. November 1938 in Bebra, der von der I. Strafkammer beim Landgericht Kassel in Rotenburg (Fulda) am 17. Dezember 1946
Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Staatsanwalt in Hünfeld wegen Ermittlungen anlässlich der Zerstörung der Synagoge in Eiterfeld, 7. Mai 1947
Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwalts in Kassel an den Staatsanwalt in Hünfeld wegen Ermittlungen anlässlich der Zerstörung der Synagoge in Eiterfeld, 7. Mai 1947: die Zerstörung der Synagoge sei wegen der Baufälligkeit nicht strafverfolgungswürdig.
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache gegen Emil Kunkel, Otto Merten und Wilhelm te Lake wegen Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938. Die Verhandlungen fanden unter Leitung von Landgerichtgsrat Uhse am 14. und 15. Juni 1950 statt. Gegenstand war die Brandstiftung an der Synagoge in Fulda in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938. Angeklagt waren ehemalige Stadtbaurat Emil Kunkel, der frühere Kriminalobersekretär Merten und der ehemalige Kriminalsekretär te Lake. Als Haupttäter waren der frühere Bürgermeister und NSDAP-Kreisleiter Karl Ehser und der frühere SS-Sturmbannführer Grüner durch die Strafkammer bereits rechtskräftig verurteilt worden. Der Angeklagte Kunkel wurde zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten wegen Volltrunkenheit verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Im Detail wird der Verlauf der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 beschrieben, wie nach einem ersten Brand in der späten nach ein zweiter Brand gelegt, durch SS-Leute "in auffallend abgetragenen Zivilkleidern ("Räuber-Zivil")". (Bl. 142) Nach Ausbruch des Brands wurde die Feuerwehr zurückgehalten. "Das Übergreifen des Brandes auf die angrenzenden Häuser - ... - wurde verhindert." (Bl.145)
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938
Vernehmigungsprotokolle von fünf Beschuldigten im Fall der Ausschreitungen gegen Juden am 7./8. November 1938 in Bebra beim Amtsgericht in Rotenburg, 11. März 1938. Zum Teil werden die Beschuldigungen zurückgewiesen, zum Teil zugegeben, wie die Zerstörung von Fensterscheiben und das Eindringen in Wohnungen.
Vernehmungsniederschrift des Zeugen Johannes Heerdt im Verfahren wegen Landfriedensbruchs am 7./8. November 1938 in Bebra, 13. März 1946
Vernehmungsniederschrift des Zeugen Johannes Heerdt im Verfahren wegen Landfriedensbruchs am 7./8. November 1938 in Bebra, 13. März 1946 H. bestätigt die Anreise von SS-Männern aus Kassel und die Zerstörungen an der Wohnung eines jüdischen Bürgers. Ein Teil der Aussagen beruhen auf "Hörensagen". Der Polizeimitarbeiter bewertet, dass die "Angaben der Wahrheit entsprechen" dürften.
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Peter Guenther im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsprotokoll mit der Aussage von Peter Guenther im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, im März 1946. Der Zeuge berichtet über das Eindringen von SA-Männern in die Wohnungen von Juden in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 wie vom Verbrennen von geraubten Inventar auf dem damaligen Adolf-Hitler-Platz in der Nach vom 9. auf den 10. November 1938. G. hatte die Beteiligten erkannt und mit Namen benannt. Der Polizeimitarbeiter schrieb, dass die Angaben "der Wahrheit entsprechen" dürften.
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Berthold Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Berthold Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946) Der Zeuge beschreibt das Eindringen von Männern in die Privatwohnungen von Juden und die Demolierung von Wohnungseinrichtungen. Einzelne Beteiligte benannte er mit Namen, darunter den NSDAP-Kreisleiter Erich Braun.
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Merte Neubelt im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946) Die Zeugin beschreibt das Eindringen von Männern in der Wohnung der Familie Oppenheim und die anschließende Zerstörung der Wohnungseinrichtung wie auch das Abholen der restlichen Möbel am nächsten Morgen. Sie benannte einige der Eindringlinge mit Namen. Nach Einschätzung des Polizeimitarbeiters "scheinen" die Angaben "der Wahrheit zu entsprechen".
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Paul Zilch im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Paul Zilch im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, o. D. (März 1946) Der Zeuge, seinerzeit Nachtwächter, beschreibt die Zusammenrottung von etwa 15 Personen und das Zerschlagen von Fensterscheiben von Wohnungen, in denen Juden wohnten. Daneben berichtet er über den vergeblichen Versuch, die Polizei zu aktivieren. "Die Angaben dürften der Wahrheit entsprechen" schreibt der Polizeimitarbeiter.
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Otto Gast im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 3. Januar 1946
Vernehmungsprotokoll mit der Aussage von Otto Gast im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 3. Januar 1946, mit der Aussage, dass in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 bei Fam. Rothfels Fensterscheiben eingeworfen worden seien. (Bl.39)
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945
Vernehmungsniederschrift mit der Aussage von Käthe Schreiber im Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch am 7./8. November 1938 in Bebra, 29. Dezember 1945 Die Zeugin beschreibt das Eindringen und Plündern in einer Wohnung in der Nacht vom 7. auf den 8. November 1938 wie auch die schweren Mißhandlungen von Siegfried Abraham in dessen Wohnung und das Eindringen in die Kellerräume in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1938. "Die abziehende Menge war betrunken." Entwendete Möbel seien auf dem damaligen Adolf-Hitler-Platz zusammengebracht und anschließend abgebrannt worden. Einige der Täter nennt die Zeugin namentlich.
4. Brandstiftung und Zerstörung der Synagogen in Marburg und Kirchhain [>]
Bericht der Gendarmerie an den Landrat in Marburg. Informationen über die Ausschreitungen, Sachschäden und Festnahmen, 21. November 1938
Bericht der Gendarmerie an den Landrat in Marburg: Informationen über die Ausschreitungen, Sachschäden und Festnahmen
Bericht des Bez. Hauptmanns der Gendarmerie Mai in Kirchhain über die Exzesse gegen die Juden in Kirchhain 1938.
Der Bericht erstreckt sich über 10 Seiten, und wurde auf ersuchen des Bürgermeisters von Kirchhain verfasst, der nach Aussage von Hauptmann Mai am 4. Juni 1945 an ihn herantrat, da er mit den Ermittlungen 1938 beauftragt war. Der Bericht listet Misshandlungen jüdischer Einwohner, Plünderung ihrer Geschäfte und Zerstörungen von Wohnungseinrichtungen auf. Mai gibt an, den Bericht aus dem Gedächnis, sowie aus vorgefundenen Akten der Stadt Kirchhain und des Landratsamts angefertigt zu haben. Mai erklärt zudem, die Staatsanwaltschaft habe den Dienst noch nicht wieder aufgenommen, (siehe Datum: Juni ´45) weshalb noch nicht alle Akten zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur Verfügung ständen. Besonders Interessant sind neben dem grundsätzlichen Bericht des Hauptmanns Mai seine Aussagen zu den Haupttätern, dem SS Obersturmführer Ernst Teichmann aus Kirchhain und dem SS Obertruppführer Fridolin Gruss aus Niederklein, die Mai als Haupttäter charakterisiert. Er gibt weiterhin an, wegen eines Fernschreibens des Landrats vom 10. November sei ihm die SS und damit auch Teichmann unterstellt worden, und danach seien die Aktionen jeden Juden in Kirchhain unterlassen worden. Teichmann habe mit seiner SS sogar persönlich die Sicherung des Geschäftes Plaut übernommen. Mai gibt ausserdem an, die Ermittlungen hätten sich als sehr schwer herausgestellt, die die misshandelten jüdischen Bürger aus Angst vor weiteren Repressalien entweder die Aussage verweigerten, oder angaben, die Täter nicht erkannt zu haben. Dies sei z.B. im Fall des verprügelten Meier Wertheim geschehen. Zum Fall Ernst Teichmann finden sich auf der vorletzen u. letzten Seite weitere belastende Aussagen, so wurde dessen Verwicklung in den Fall "besonders behandelt". Jedenfalls befindet er sich nicht unter den 32 festgenommenen und dem Amtsrichter vorgeführten Personen. Auf der letzten Seite wird nocheinmal die Aussage des Bäckergesellen Georg Bäcker zitiert, der angibt, mit einigen SS Männern auf Befehl des Bruders von Ernst Teichmann, Hauptscharführer Otto Teichmann, den jüdischen Bürger Wertheim mit Besenstielen und Schrubbern angegriffen, geschlagen und anschliessend schreiend liegengelassen zu haben, um die Synagoge zu zerstören. Danach wurde zu Abend gegessen und dann das Haus des Juden Plaut angegriffen.
Der Bürgermeister in Kirchhain an den Landrat in Marburg, wegen der Ausschreitungen gegen Juden, 9. November 1938
Der Bürgermeister in Kirchhain schreibt an den Landrat in Marburg, betreffend die Ausschreitungen gegen Juden von der Nacht des 8. November, in seiner Stadt aufgrund eines Berichtes in der Kurhessischen Landeszeitung und der Oberhessischen Zeitung zu Unruhe und Empörung gekommen sei, wegen des "feigen Mordanschlags in Paris". [gemeint ist der Fall des Diplomaten Ernst Eduard vom Rath, der am 7.November von Herschel Grynszpan angeschossen wurde und am 9. November verstarb] Der Bürgermeister schreibt, man habe ihm um 19.00 Uhr auf dem Nachhauseweg mitgeteilt, dass sich ein Verkehrsunfall ereignet habe und er sich deshalb zum Rathaus begab, dort jedoch feststellte dass die Polizei schon vor Ort sei um diesen aufzunehmen. Dort hörte er nach eigenen Angaben bereits das klirren von Fensterscheiben, was er mit dem Anschlag vom 7. November in Verbindung brachte. Um 21.30 wurde ihm mitgeteilt, dass neben der Synagoge auch das jüdische Gemeindehaus, sowie die Häuser der jüdischen Bürger Plaut, Steinhauer, Stern sowie die Villa des Leopold Jakob verwüstet wurden. Es folgt eine genaue Beschreibung der einzelnen Schauplätze, sowie der Handlungen des beteiligten Gendarmerieobermeisters Mai, dem vom Kreisoberinspektor Seufzer um 21.45 Uhr die Anweisung gegeben wurde, die Polizei und Gendarmerie in Zivil einzusetzen, um die betroffenen Grundstücke zu sichern. Dies habe er zusammen mit dem Bürgermeister direkt und vor Ort veranlasst. Der letzte Satz des Briefes lautet: "abgefasst um 4 Uhr morgens."
5. Staatsanwaltschaft LG Marburg 1938/39 „Weglegen – Täter war nicht zu ermitteln“ [>]
6. Ruinen der Synagogen: „Von einem Wiederaufbau ist bis auf weiteres abzusehen“ - Das Beispiel Roth
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat Marburg vom 10. Januar 1939
Kaufvertrag zwischen Paul Hormel und Konrad Eidam betr. das jüdische Grundstück der Synagoge und Badehaus vom 6. Jan. sowie Kaufantrag an den Landrat Marburg vom 10. Januar 1939
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
Der Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Roth zum Verfahren beim Verkauf jüdischer Grundstücke unter Bezug auf den Kaufvertrag Paul Hormel - Konrad Eidam, 2. Februar 1939
Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951
Vergleich zwischen Paul Hormel und Hermann Höchster betr. Kaufvertrag vom 8.2.1939 Grundstück der Synagoge Roth, Wiesbaden, 3. Oktober 1951
1. Buchenwaldaktion im November 1938
Protokoll eines Gesprächs zwischem dem Landrat in Marburg und der Ehefrau Irma Nathan. Entlassung ihres Mannes Sally Nathans aus der Haft aufgrund geplanter Auswanderung, 18. November 1938
Protokoll eines Gesprächs zwischem dem Landrat in Marburg und der Ehefrau Irma Nathan. Inhalt des Gespächs war die Entlassung ihres Mannes Sally Nathans aus der Haft aufgrund ihrer geplanten Auswanderung.
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel. Hermann Fain aus Josbach soll aus Buchenwald entlassen werden, 21. November 1938
Schreiben des Landrats in Marburg an die GeStaPo in Kassel: Hermann Fain aus Josbach soll aus Buchenwald entlassen werden steht vor der Auswanderung. Er soll kontrolliert werden, ob diese auch wirklich stattfindet.
Bericht des Landrats in Marburg. Goldstein soll aus der Lagerhaft entlassen werden, 12. November 1938
Bericht des Landrats in Marburg. Der Erdarbeiter Goldstein soll aufgrund seiner besonderen Position als Katholik, welcher "der Rasse nach Jude ist", und seiner gesundheitlichen Probleme aus der Lagerhaft entlassen werden
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg. Bitte um Entlassung der Eltern zur Ausreise nach Frankreich, 13. November 1938
Brief von Käthe Grégrine geb. Spier an den Bürgermeister in Homberg vom 13. November 1938: Frau Grégrine bittet darum, ihre Eltern aus der Haft zu entlassen, damit diese zu ihr nach Frankreich auswandern können.
Landrat Marburg an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde und den Herrn Gendarmeriebeamten des Kreises betreffend Informationen über arbeits- und lagerfähige Juden in Gewahrsam, sowie in Haft zu nehmende Juden. Marburg, 15. November 1938
Order zur Übermittlung der genauen Anzahl der lager- und arbeitsfähigen Juden in Gewahrsam. Sofern in den einzelnen Gemeinden noch in Haft zu nehmende Juden ermittelt werden, sollen die in das Sammellager Kirchhain transportiert werden.
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei. Kriterienkatalog für eine Entlassung von Juden aus der "Schutzhaft", 17. November 1938
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Oberbürgermeister und Polizei: Kriterienkatalog für eine Entlassung von Juden aus der Schutzhaft.
Meldung der arbeits- und transportfähigen Juden aus Niederwalgern, Gendarmeriehauptwachtmeister Kessler, Niederwalgern. 11. November 1938
Meldunge der arbeits- und lagerfähigen Juden aus Niederwalgern, namentlich: Josef Bergenstein, Heinz Bergenstein, Hermann Höxter
Militärische Karriere im Ersten Weltkrieg des Juden Josef Bergenstein
Kurzer Abriss der militärischen Karriere Josef Bergensteins im Ersten Weltkrieg
"Judenaktion vom 10.11.1938" Häftlingspersonalkarte von Julius Stern, Marburg, 12. November 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Häftlingspersonalkarte von Julius Stern, Marburg, 12. November - 8. Dezember 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Häftlingspersonalkarte von Hugo Stern, Rodheim v.d.Höhe, 12. November 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Häftlingspersonalkarte von Hugo Stern, Rodheim v.d.Höhe, 12. November - 15. Dezember 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Effektenkarte KL Buchenwald von Gottfried Goldschmidt, Frohnhausen Krs. Marburg, 12. November 1938
""Judenaktion vom 10.11.1938" Effektenkarte KL Buchenwald von Gottfried Goldschmidt, Frohnhausen Krs. Marburg, 12. November 1938 - 12. April 1939
"Judenaktion vom 10.11.1938" Todesfall Gerson Isenberg aus Marburg am 14.11.1938 im KL Buchenwald, Mitteilung des Standesamts Marburg an das Sonderstandesamt Arolsen, 10. November 1948
"Judenaktion vom 10.11.1938" Todesfall Gerson Isenberg aus Marburg am 14.11.1938 im KL Buchenwald, Mitteilung des Standesamts Marburg an das Sonderstandesamt Arolsen, 10. November 1948
"Judenaktion vom 10.11.1938" Zahlenmäßige Aufstellung der im KL Buchenwald inhaftierten "Aktionsjuden" 10. 11.1938- 3. 1.1939 mit Verzeichnis der Zu- und Abgänge
Zahlenmäßige Aufstellung der im das KL Buchenwald inhaftierten "Aktionsjuden" 10. November 1938- 3. Januar 1939 mit Verzeichnis der Zu- und Abgänge. Die Gesamtzahl der in Buchenwald im Rahmen "Judenaktion vom 10.11.1938" inhafteirten Juden betrrug 9845 Personen, am 03. 01.1939 waren noch 1534 Personen in Haft.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Stadtkreis Hanau, 11. 11.1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Namentliche Auflistung der inhaftierten "Aktionsjuden" im Stadtkreis Hanau, 11. 11.1938, Nr. 1-23. Aus dieser Liste wurden 4 Personen vom Polizeiarzt Hanau für arbeitsuntauglich erkärt und aus der Haft entlassen.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Antrag auf Anordnung der polizeilichen Vorbeugungshaft für Karl Kessler, Wetzlar, 11. November 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Antrag auf Anordnung der polizeilichen Vorbeugungshaft für Karl Kessler, Wetzlar, 11. November 1938. Begründung des Antrags der Ortspolzei Wetzlar: "Ist Jude"
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in der Stadt Kassel und Umgebung (11 Seiten), 10. 11.1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Namentliche Auflistung (11 Seiten und Zusatzblatt) der inhaftierten "Aktionsjuden" in der Stadt Kassel und Umgebung, 10. 11.1938. Aufgeführt sind insgesamt 307 Personen.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in der Stadt Marburg a.d. Lahn, 10. 11.1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in der Stadt Marburg, 10. 11.1938, Nr. 1-31.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Stadtkreis Fulda, 10. November 1938
""Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Stadtkreis Fulda, 10.11.1938 Aufgeführt sind insgesamt 89 Personen.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Landkreis Fulda, 10. 11.1938
""Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Landkreis Fulda, 10. 11.1938 Aufgeführt sind insgesamt 32 Personen, davon sind 9 Personen vom Polizeiarzt in Hanau für arbeitsunfähig erklärt und deshalb aus der Haft entlassen worden.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in Eschwege, 10. 11.1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in Eschwege, 10. 11.1938. Aufgeführt sind in 2 Listen jeweils 33 Personen.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Kreis Eschwege (Herleshausen, Reichensachsen, Abterode, Nentershausen, Eschwege u.a.) , 10. November 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Kreis Eschwege (Herleshausen, Reichensachsen, Abterode, Nentershausen, Eschwege u.a.) , 10. 11.1938.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Gendamerieamtsbereich Jesberg, Kreis Fritzlar/Homberg, 11. 11.1938
""Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Gendamerieamtsbereich Jesberg, Kreis Fritzlar/Homberg, 11. 11.1938 Aufgeführt sind insgesamt 12 Personen aus Jesberg, Bischhausen, Niederurff, Waltersbrück, Zimmersrode, Zwesten.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Zahlenmäßige Aufstellung der im KL Buchenwald inhaftierten Häftlinge einschließlich der "Aktionsjuden" mit Verzeichnis der Zu- und Abgänge (u.a. Gerson Isenberg), 14. November 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Zahlenmäßige Aufstellung der im KL Buchenwald inhaftierten Häftlinge einschließlich der "Aktionsjuden" mit Verzeichnis der Zu- und Abgänge (u.a. Gerson Isenberg), 14. November 1938. Gesamtstärke am 14.11. abends 19.670 Personen. Die Gesamtzahl der in Buchenwald im Rahmen "Judenaktion vom 10.11.1938" inhaftierten Juden betrrug 9.845 Personen, am 03. 01.1939 waren noch 1.534 Personen in Haft.
"Judenaktion vom 10.11.1938" Namentliche Listen der aus dem KL Buchenwald entlassenden "Aktionsjuden" vom 21. November und 15. Dezember 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Namentliche Listen der aus dem KL Buchenwald entlassenden "Aktionsjuden" vom 21. November und 15. Dezember 1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Kreis Worbis mit Bezugnahme auf "Fernmündliche Anordnung der Geheimen Staatspolizeistelle Erfurt", 10. 11.1938
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" im Kreis Worbis mit Bezugnahme auf "Fernmündliche Anordnung der Geheimen Staatspolizeistelle Erfurt" vom 10. 11.1938, alle männlichen Juden bis zum 60. Lebensjahr sofort in das Konzentrationslager Buchenwald zu "überführen".
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in Bad Salzungen, und zwar auf Anordnung des Kreisleiters, "sämtliche Juden" in "Schutzhaft" zu nehmen, 10. November 1938 .
"Judenaktion vom 10.11.1938" Verzeichnis der inhaftierten "Aktionsjuden" in Bad Salzungen, und zwar auf Anordnung des Kreisleiters, "sämtliche Juden" in "Schutzhaft" zu nehmen. Festgenommen wurden 7 Männer und 11 Frauen, 2 Frauen mit einem 2 und 9 jährigen Kind wurden "vorläufig zu Hause gelassen"´ebenso wie ein Kriegsblinder. Weitere Anweisungen des Kreisleiters im Vorlaufe des Vormittags des 10. November 1938, mit der um 11:05 eingegangenen telefonischen Weisung, alle männlichen Inhaftierten "sofort nach Buchenwald zu bringen". Zur Überführung der Inhaftierten werden zwei Polizeihauptwachtmeister abgestellt.
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
Rechnungen für die Überführung der Juden Höchster und Bergenstein mit dem PKW von Roth nach Kirchhain [Buchenwaldaktion] usw. am 11.11.1938, 15. November 1938
GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Roth, betr. die Entlassung des Schutzhäftlings Heinz Birkenstein aus dem KZ Buchenwald, 13. Dezember 1938
GeStaPo Kassel an den Bürgermeister in Roth, betr. die Entlassung des Schutzhäftlings Heinz Birkenstein aus dem KZ Buchenwald, 13. Dezember 1938. Birkenstein wird wg. Minderjährigkeit entlassen. Die Angehörigen sind beschleunigt zu veranlassen, das Rückreisegeld von Weimar/Th. nach dem Wohnsitz telegraphisch an die Kommandantur des Konzentrationslagers Buchenwald abzusenden.
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Rechnung für "Aufräumungskosten" der Synagoge Roth sowie Judenüberführungen nach Kirchhain vom 6. und 13. Januar 1939
Kapitel III: BUCHENWALDAKTION vom 10.11.1938
2. „Jedenfalls wird jetzt tabula rasa gemacht“. Besprechung über die Judenfrage unter der Leitung von Hermann Göring am 12.11.1938 in Berlin
"Streng vertrauliche" Aufzeichnung von Unterstaatssekretär Woermann über die Besprechung zur Judenfrage unter der Leitung von Hermann Göring am 12.11.1938 in Berlin, 12. November 1938
"Streng vertrauliche" Aufzeichnung von Unterstaatssekretär Woermann für Reichsaußenminister Ribbentrop über die Besprechung zur Judenfrage im Reichsluftfahrtministerium unter der Leitung von Hermann Göring am 12.11.1938 in Berlin, 12. November 1938 Der Besprechung über die Judenfrage vom 12.11.1938 bei H. Göring kommt eine historische Schlüsselrolle zu: Die Konferenz hatte den Zweck, die "entscheidenden Schritte" auf dem Weg zur existentiellen Vernichtung des Judentums in Deutschland zentral zusammenzufassen. An der Sitzung nahmen die Minister bzw. die Staatssekretäre aller relevanten Ressorts sowie der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, teil. Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" und die weiteren Verordnungen zur Judenfrage vom 12.11.1938 wurden auf dieser zentralen Besprechung gebilligt. In der zweiseitigen Aufzeichnung von Unterstaatssekretär Woermann sind die Ergebnisse der Konferenz in 9 Punkten zusammengefasst, und zwar: 1. Arisierung der Wirtschaft soll beschleunigt durchgeführt werden ...
DigAM dankt dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes für die Genehmigung zur Publikation des vorliegenden Dokumentes.
KAPITEL IV: 1939-1941: Enteignung, Vertreibung, Gettoisierung
1. Arisierung
Schreiben des Landrats in Marburg an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Erfassung von Gegenständen aus jüdischem Besitz, 2. November 1942.
Bezugnahme auf eine Verfügung vom 9. Oktober 1942. Das Schreiben enthält eine Liste der "sichergestellten" Fahrräder und Schreibmaschinen im Landkreis Marburg.
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an die Landräte, Bürgermeister und Polizei. Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate und Ferngläser sollen sichergestellt und erfasst werden, 9. Oktober 1942
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 17. Dezember 1941.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Marburg und Fulda, den Polizeidirektor in Hanau, die Stapo-Aussendienststelle in Fulda und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel. In dem Schreiben wird das anliegende Rundschreiben (siehe folgendes Dokument) erläutert.
Verfügung der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend Eigentum in jüdischem Besitz, 10. März 1942.
Schreiben an den Landrat in Marburg und Weiterleitung durch den Landrat an die Bürgermeister. Aufstellung betreffend Juden, deren Grundstücke in den Grundbüchern bei den Amtsgerichten Marburg, Wetter, Kirchhain, Neustadt, Gladenbach, Fronhausen und Gemünden eingetragen sind. In Bezugnahme auf die 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes vom 25. November 1941 sollen Angaben zu den Personen nachgeprüft werden, um ggf. die zwangsweise Übernahme durch das Deutsche Reich zu ermöglichen.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben an die Jüdischen Kultusvereinigungen und die Bezirksstellen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zur Weitergabe an betroffene Juden. Juden wird verboten über ihr "bewegliches Vermögen" zu verfügen.
2. Jüdische Auswanderung - Vertreibung
Rundschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, mit einer Verordnung Herman Görings, die Reichszentrale für die jüdische Auswanderung betreffend, 11.02.1939
Mitteilung Heydrichs, welches die Abschrift eines Schreibens Görings vom 24.01.1939 enthält. Das Schreiben Görings bestimmt die Bildung einer Reichszentrale für die jüdische Auswanderung. Heydrich weist darauf hin, dass diese Zentrale mitlerweile gegründet worden sei und ihm die Leitung übertragen worden ist. Ferner führt er die neu eingesetzten Mitarbeiter der Zentrale auf und bittet darum, ihn und die Zentrale in alle Schritte, die die Auswanderung der Juden betreffen, mit einzubeziehen.
Schreiben Herman Görings als Beauftragter für den Vierjahrsplan an den Reichsminister des Innern betr. die
Einrichtung einer "Reichszentrale für die jüdische Auswanderung" unter der Leitung von Reinhard Heydrich, 24. Januar 1939
"Die Auswanderung der Juden aus Deutschland ist mit allen Mitteln zu fördern" (H. Göring, 24.1.1939) Das Schreiben Görings betrifft die Einrichtung einer "Reichszentrale für die jüdische Auswanderung", mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, beauftragt wird. Die Reichszentrale hat die Aufgabe, "alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden" zu treffen. (Schreiben Görings als Anlage/Abschrift eines Rundschreibens von Heydrich vom 11. Febr. 1939 an die Pr. Regierungspräsidenten pp. , siehe Dok. ...) Mit Erlaß Görings vom 31. Juli 1941 (IMT Bd. XXVI, S. 266/67) wird der Auftrag Heydrichs erweitert auf die Vorbereitung "für eine Gesamtlölsung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa." Heydrich wird beauftragt, "in Bälde ... einen Gesamtentwurf zur .. Endlösung der Judenfrage" vorzulegen. (> Wannsee-Konferenz, Jan. 1942)
3. Gettoisierung: Kennzeichnung jüdischer Wohnungen / aussereheliche Beziehungen / Jüdische Totenhöfe
Polizeibuch der Stadt Fulda mit Eintragung der polizeilichen Tätigkeiten in den Tagen des Novemberpogroms 1938, vom 7. - 12. November 1938
Polizeibuch der Stadt Fulda mit Eintragung der polizeilichen Tätigkeiten in den Tagen des Novemberpogroms 1938, vom 7. - 12. November 1938 Nr. 691-694 7.-8.11.1938 keine relevanten Eintragungen Nr. 695: 9.11.1938 02.45 Uhr Einschlagen einer Schaufensterscheibe bei der Fa. Wertheim, Mittelstr. Nr. 696: 9.11.1938, 13:20 Uhr Im Stockhaus werden Fensterscheiben von jüdischen Wohnungen zertrümmert Nr. 697: 9.11.1938 14:50 / 15:00 Uhr Kinder sind in die Judenschule eingedrungen und zerstrümmern alles darin Nr. 698: 9.11.1938 15:15 Uhr Alarmierung der Beamten auf Befehl des Polizei-Komm. Bereichs [ohne Angabe des Grundes / Zusammenhangs] Nr. 699: 9.11.1939 17:30 Uhr Bauunternehmer Berujus teilt mit, dass in der Heinrichstr. die Wohnungen der Juden von Kindern zerstört würden Nr. 700: 9.11.1938 18:30 / 19:45 Uhr Jugendliche haben Fensterscheiben im Hause Löhnerstr. 28 eingeworfen, und zwar durch "2 Jungens und 2 Mädels" im Alter von 15-17 Jahren, die aber nicht erkannt worden seien. Nr. 701: 9.11.1938 19:45 Uhr: Beschädigungen auf dem jüdischen Friedhof: Demolierung des Leichenhauses einschl. Dach, Umstürzen sämtlicher Grabsteine. "Beim Eintreffen der Polizei sei niemand auf dem Friedhof gewesen." Nr. 702: 10.11.1938 01:15 Uhr Schwerer Verkehrsunfall mit Todesfolge: SS-Mann Helmer aus Giesel stößt mit seinem Motorrad mit einem PKW in Fulda bei der Gastwirtschaft "Zum Rädchen" zusammen und verstirbt auf dem Weg ins Krankenhaus. Nr. 703: 10.11.1938 05:20 / 05:25 Uhr Brand der Synagoge wird fernmündlich mitgeteilt Nr. 704: 10.11.1938 06:00 Uhr Auf Veranlassung des Pol.Komm. Bereichs wird der Filialleiter Scheuermann in Schutzhaft genommen und dem Amtsgericht überstellt. Nr. 705: 11.11.1938 19:00 Uhr: In der Wohnung der Minna Katzenstein erscheint ein uniformierter Mann und verlangt 20 RM Verpflegungsgeld für ihren Mann, mit Quittung ohne Unterschrift. Nach Anruf der Frau auf der Polizeiwache entfernte sich der Mann. Nr. 707: 11.11.1938 23.35 Uhr: Fernmündliche Meldung, "dass sich an der Brandstelle der Synagoge Unbefugte zu schaffen machten, wodurch die Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört würden." noch Nr. 707: 12.11.1938 00.15 Uhr: In betrunkenem Zustande eingeliefert wird der Vermessungsinspektor Paul Bartel, nach Ausnüchterung wieder entlassen um 05:50 Uhr. B. "hatte Teile eines Bretterzaunes beseitigt u. sich als Führer von einigen Volksgenossen auf die Brandstelle begeben um dieselbe zu besichtigen". Der beschadigte Bretterzaun wurde soweit möglich wieder befestigt.
Schreiben des Reichsministers des Inneren, Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941
Schreiben des Reichsministers des Inneren Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941 Die genaueren Bestimmungen zur Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden sind den Dokumenten zu entnehmen. Es werden die Ausnahmen die zur Genehmigung der Ausreise aus der Wohngemeinde führen erwähnt, sowie diejenigen, die das Benutzen von Verkehrsmitteln Außerhalb erlauben. Antragsmuster für die Genehmigung sind angeführt.
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel, betreffend der Kennzeichnungspflicht von Judenwohnungen, 21.04.1942
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel, betreffend der Kennzeichnungspflicht von Judenwohnungen, 21.04.1942 Judenwohnungen sind mit dem Judenstern kenntlich zu machen. Mietswohnungen in Häusern die auch von Ariern bewohnt werden soll der Judenstern neben dem Namensschild angebracht werden.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und diverse Oberbürgermeister des Bezirks Kassels betreffend die Schließung und Säkularisation jüdischer Totenhöfe, 15. Juni 1940.
Das Schreiben ist an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks Kassel sowie die Oberbürgermeister der Städte Kassel, Hanau, Fulda und Marburg gerichtet. Der Regierungspräsident sieht aufgrund der starken Abwanderung der Juden einen jüdischen Totenhof für den Landkreis Kassel als ausreichend an. Die überflüssigen Totenhöfe sollen sobald als möglich einer Säkularisation / Verweltlichung zugeführt und wirtschaftlich wieder nutzbar gemacht werden.
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Handlungsanweisungen zur "Kennzeichnung" der Wohnungen von Juden, 21. April 1942
Schreiben des Marburger Landrates an die Bürgermeister des Kreises, betreffend der Kennzeichnungspflicht von Judenwohnungen, Marburg 25.04.1942
Schreiben des Marburger Landrates an die Bürgermeister des Kreises, betreffend der Kennzeichnungspflicht von Judenwohnungen, Marburg 25.04.1942 Damit der Judenstern an der Haustür auffällt ist Papier in weißer Farbe zu benutzen.
Liste der im Kreis Marburg wohnhaften Juden, 1939
Liste der im Kreis Marburg wohnhaften Juden, 1939
Antwortschreiben des Marburger Landrates an die Geheime Staatspolizei Kassel, bezüglich der Aufforderung sämtliche im Kreis wohnhafte Juden in Listen zu erfassen, Marburg 04.11.1939
Antwortschreiben des Marburger Landrates an die Geheime Staatspolizei Kassel, bezüglich der Aufforderung sämtliche im Kreis wohnhafte Juden in Listen zu erfassen, Marburg 04.11.1939
Schreiben des Landrates des Kreises Marburg an den Regierungspräsidenten in Kassel mit der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes zur wirtschaftlichen Verwendung des Totenhofes in Roth, 16. Januar 1941.
Antrag des Landrates an den Regierungspräsidenten zur Freigabe des Totenhofes in Roth für die Verwendung als Ackerland unter Verweis auf die positive Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Freigabe des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke, 17. Januar 1941.
Der Regierungspräsident ordnet die Freigabe des nicht belegten Teils des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke an. Die Juden in Roth sind davon in Kenntnis zu setzen. Weitergabe der Verodnung über den Landrat an den Bürgermeister in der Gemeinde Roth (s. Blatt 46 v).
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Marburg betreffend der Verwahrung jüdischer Grabsteine, 13. Juli 1942.
Der Regierungspräsident in Kassel ordnet die vorläufige Sicherstellung charakteristischer Grabsteine von jüdischen Friedhöfen an, die ein geschichtliches oder wissenschaftliches Interesse begründen könnten. Diese Anordnung steht im Einvernhemen mit der Gauleitung Kurhessen.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks Marburg betreffend der Verwahrung jüdischer Grabsteine, 13. Juli 1942.
Der Regierungspräsident in Kassel ordnet die vorläufige Sicherstellung charakteristischer Grabsteine von jüdischen Friedhöfen an, die ein geschichtliches oder wissenschaftliches Interesse begründen könnten. Diese Anordnung steht im Einvernhemen mit der Gauleitung Kurhessen.
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betreffend die endgültige Schließung und Säkularisation der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth, 12. Dezember 1940.
Der Regierungspräsident veranlasst die Schließung der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth unter ausdrücklicher Betonung, dass die Verwendung der Totenhöfe für wirtschaftliche Zwecke erst nach einer positiven schriftlichen Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes in dieser Angelegenheit erfolgen kann. Weiterleitung der Veranlassung an die Bürgermeister über den Landrat in Marburg (s. Blatt 43).
Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940.
Dem Landrat ist über die Existenz jüdischer Totenhöfe in den Ortschaften, deren Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung Bericht zu erstatten. Weiterhin lässt der Landrat beim Oberbürgermeister in Marburg anfragen, ob der jüdische Totenhof in Marburg als Sammelfriedhof zur Verfügung gestellt werden kann (s. Bl. 5v). Anbei ein Verteilerverzeichnis über die angeschriebenen Bürgermeister und Gendarmerieposten (s. Bl. 4)
Antwortschreiben des Oberbürgermeister der Stadt Marburg an den Landrat des Kreises Marburg zur Einrichtung des jüdischen Totenhofes in Marburg als Sammelfriedhof, 11. Juli 1940.
Der Oberbürgermeisters von Marburg teilt mit, dass der jüdische Totenhof in Marburg als Sammelfriedhof für die im Landkreis Marburg verstorbenen Juden zur Verfügung steht.
Antwortschreiben des Bürgermeister der Stadt Wetter an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Wetter, 28. Juni 1940.
Das Antwortschreiben zu http://www.digam.net/?dok=7906 Blatt 5 weist auf die Stadt Wetter als Eigentümer des jüdischen Totenhofes hin. Von den geforderten Angaben wird nur die Größe des Totenhofes angegeben. Ausführliche Beschreibung warum die Zuführung des Totenhofes für wirtschaftliche Zwecke gegeben ist.
Antwortschreiben des Gendarmerie - Einzelposten Allendorf ll an den Landrat des LK Marburg betr. die Existenz und Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf ll, 15. Juli 1940.
Das Antwortschreiben zu http://www.digam.net/?dok=7906 Blatt 5 macht die geforderten Angaben über Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung des jüdischen Totenhofes in Allendorf ll. Ausführliche Beschreibung warum die Zuführung des Totenhofes für wirtschaftlichen Zwecke gegeben ist. Betonung der Notwendigkeit des Entfernens der Grabsteine wegen der von diesen ausgehenden "Sicherheitsgefährdung" für die Öffentlichkeit. Es wird der Vorschlag gemacht, die Grabsteine des Totenhofes zu Schleifsteinen umzuarbeiten.
Der Landrat des Kreises Marburg an die Bürgermeister der Städte und die Gendarmeriebeamten des Kreises Marburg betr. die Erfassung und Verwendung jüdischer Totenhöfe, 21. Juni 1940.
Dem Landrat ist über die Existenz jüdischer Totenhöfe in den Ortschaften, deren Größe, Frequentierung in den vorangegangenen 30 Jahren und aktueller Verwendung Bericht zu erstatten. Weiterhin lässt der Landrat beim Oberbürgermeister in Marburg anfragen, ob der jüdische Totenhof in Marburg als Sammelfriedhof zur Verfügung gestellt werden kann (s. Bl. 5v). Anbei ein Verteilerverzeichnis über die angeschriebenen Bürgermeister und Gendarmerieposten (s. Bl. 4)
KAPITEL V. Deportationen 1941-1942 und Weg in den Holocaust
1. Chef des SD, Heydrich, und die Wannseekonferenz
Protokoll der Wannsee-Konferenz unter Vorsitz des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich, 20. Januar 1942 [Originaldokument]
Das Digitale Archiv Marburg dankt dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin, für die freundliche Genehmigung zur Online-Publikation des Wannsee-Protokolls bei DigAM
Einladungsschreiben des Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Heydrich, an Unterstaatssekretär Martin Luther, Auswärtiges Amt, Einladung zur "Wannsee-Konferenz", 29. November 1941 [+ 8.1.1942]
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD; Berlin, den 29. November 1941 Geheime Reichssache Herrn Unterstaatssekretär Luther im Auswärtigen Amt, Berlin
Lieber Parteigenosse Luther!
Am 31.7.1941 beauftragte mich der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches, unter Beteiligung der in Frage kommenden anderen Zentralinstanzen alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht für eine Gesamtlösung der Judenfrage in Europa zu treffen und ihm in Bälde einen Gesamtentwurf hierüber vorzulegen. Eine Fotokopie dieser Bestellung lege ich meinem Schreiben bei. An Anbetracht der außerordentlichen Bedeutung, die diesen Fragen zuzumessen ist und im Interesse der Erreichung einer gleichen
[Seite 2]
Auffassung bei den in Betracht kommenden Zentralinstanzen an den übrigen mit dieser Endlösung zusammenhängenden Arbeiten rege ich an, diese Probleme zum Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache zu machen, zumal seit dem 15.10.1941 bereits in laufenden Transporten Juden aus dem Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren nach dem Osten evakuiert werden. Ich lade Sie daher zu einer solchen Besprechung mit anschließendem Frühstück zum 9. Dezember 1941, 12.00 Uhr, in die Dienststelle der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission, Berlin, Am Kleinen Wannsee Nr. 16 [handschriftlich geändert in: Großen Wannsee 56-58] ein. Ähnliche Schreiben habe ich an Herrn Generalgouverneur Dr. Frank, Herrn Gauleiter Dr. Meyer, die Herren Staatssekretäre Stuckart, Dr. Schlegelberger, Gutterer und Neumann, sowie an Herrn Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt, SS-Obergruppenführer Krüger, SS-Gruppenführer Hoffmann, SS-Gruppenführer Greifelt, SS-Oberführer Klopfer und an Herrn Ministerialdirektor Kritzinger gerichtet.
Heil Hitler. Ihr [Unterschrift] Heydrich
1 Anlage [siehe Dokument 31.7.1941 Göring an Heydrich http://www.digam.net/?dok=7723]
2. DOKUMENT
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD; Prag , den 8.1.1942 Terminverschiebung der "Wannsee-Konferenz" auf 20.1.1942
Das Digitale Archiv Marburg dankt dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin, für die freundliche Genehmigung zur Online-Publikation der "Wannsee"-Dokumente bei DigAM
Organisationsstruktur der Schutzstaffel (SS) und der Polizei im Deutschen Reich - Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Reichsführer SS. Organigramm 1941
Ermächtigung Hermann Görings für den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich, zur Vorbereitung einer „Gesamtlösung der Judenfrage" vom 31. Juli 1941
Berlin, den 31. Juli 1941 An den Chef der Sicherheitspolizei und des SD SS-Gruppenführer Heydrich, Berlin.
In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlass vom 24.1.19391 übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigsten Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa. Soferne hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen. Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.
[Unterschrift] Göring. IMT, Bd. XXVI, S. 266/267. Hier zit. nach ghwk. 1 24.1.1939 Göring an den Reichsminister des Inneren Das Schreiben Görings bezieht sich auf die Einrichtung einer "Reichszentrale für die jüdische Auswanderung", mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, beauftragt wird. Die Reichszentrale hat die Aufgabe, "alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden" zu treffen.
Schreiben des Reichsministers des Inneren, Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941
Schreiben des Reichsministers des Inneren Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941 Die genaueren Bestimmungen zur Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden sind den Dokumenten zu entnehmen. Es werden die Ausnahmen die zur Genehmigung der Ausreise aus der Wohngemeinde führen erwähnt, sowie diejenigen, die das Benutzen von Verkehrsmitteln Außerhalb erlauben. Antragsmuster für die Genehmigung sind angeführt. ![]()
2. Deportation Riga am 9. Dezember 1941
09. 12. - 12. 12. 1941 Deportation von Kassel nach Riga (1034 Personen) Der Zug "Da 36" von Kassel Hauptbahnhof nach Riga wurde zunächst bereits Anfang 1941 als "Gesellschafts-Sonderzug, Reichssicherheitshauptamt" für den 9. November 1941 in den Fahrplan eingelegt, die Angabe aber bald auf den 9. Dezember 1941 abgeändert.1 Der Transport aus dem Regierungsbezirk Kassel umfasste insgesamt 1034 Personen, und zwar aus den städten Kassel (475), Fulda (135) und Marburg (43) sowie aus den Landkreisen Eschwege (103), Fulda (23), Frankenberg (31), Fritzlar-Homberg (21), Hünfeld (26), Marburg (85), Melsungen (49) und Witzenhausen (43). Ihr Durchschnittsalter lag bei 39 Jahren. Die Zuleitungszüge aus diesen Städten kamen zum größten Teil am 8. Dezemberg 1941 in Kassel an. Zentraler Sammelpunkt war ein Turnhallenkomplex der Bürgerschulen in der Schillerstraße. Am folgenden Morgen begann die mehr als tausendköpfige Menge, unter ihnen 90 Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, von dort den Marsch durch die Stadt bis zum Hauptbahnhof, um in Abteilwagen 3. Klasse ihre Fahrt nach Riga anzutreten. 100 Personen aus diesem Transport überlebten.2 1) Vgl. Nummernverzeichnis für Sonderzüge 1940/14, S. 241-42 2) Vgl. Monica Kingreen, Die Deportation aus Kassel am 9. Dezember 1941, in: Buch der Erinnerung Bd. 2, S. 657-659; vgl. Monica Kingreen, Die gewaltsame Verschleppung der Juden aus den Dörfern und Städten des Regierungsbezirks Kassel in den Jahren 1941 und 1942, in: Helmut Burmeister und Michael Dohrs (Hrsg.), Das achte Licht. Beiträge zur Kultur- und Sozialgeschichte der Juden in Nordhessen, Hofgeismar 2002, S. 223-242 (223-228). Text zit. nach: Gottwaldt / Schulle, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 126-27
Deportationsliste betreffend Juden aus Kirchhain, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
In der Liste sind die in Kirchhain wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist das Todesdatum, der 25. Januar 1942, vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Deportationsliste betreffend Juden aus Amöneburg, 20. November 1941-4. Juni 1942.
Die Liste wurde am 20. November 1941 erstellt und vom Amöneburger Bürgermeister unterschrieben. Es sind darin die in Amöneburg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der Besprechung über die "Judenevakuierungen" am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der Besprechung über die "Judenevakuierungen" am 18.11.1941, 17. November 1941. Die am 8. Dezember 1941 durchgeführte Deportation nordhessicher Juden von einem Sammellgaer in Kassel in das Ghetto Riga wird hier auf regionaler Ebene vorbereitet. Ausgehend von der Gestapo Kassel sind alle für die Durchführung relevanten Personen anwesend beziehungsweise wurden informiert, wie an der im Dokument aufgeführten Liste ersichtlich ist.
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3. Deportation Sobibor/Izbica Mai/Juni 1942
Deportation von Kassel/Hanau/Halle/Chemnitz nach Izbica/Sobibor, 01. - 03. Juni [?] 1942
Nachdem am 21. Mai 1942 eine erneute Anfrage des RSHA an die Staatspolizei(leit)stellen wegen der Zahlen der noch in ihren Bezirken wohnenden Juden herausgegangen und bis zum 27. Mai 1942 beantwortet war, bestimmte das RSHA eine letzte Gruppe von Sonderzügen in den Distrikt Lublin genauer. Dieser Transport war aber den Dienststellen der Gestapo bereits zuvor zugeteilt worden: Die erste Fahrplananordnung vom 28. April 1942 hatte für den Zug »Da 57« als Zielort noch »Trawniki« aufgeführt, während eine neue Fahrplananordnung vom 1. Mai 1942 bereits Izbica als Zielort nannte.1 Der Sonderzug war von Kassel nach »Trawniki« bereits für den 15. Mai 1942 vorgesehen, doch ein interner Vermerk der Reichsbahn trägt zu diesem Datum die nicht näher begründete Notiz »Ausfall«. Er wurde schließlich auf den 1. Juni 1942 mit dem neuen Ziel Izbica verlegt.2 Der Koppelzug »Da 57« beförderte 508 Juden aus dem Bezirk Kassel.3 Neben 99 Juden aus der Stadt Kassel selbst wurden damit 409 Menschen aus den kreisfreien Städten Fulda (36), Hanau (29) und Marburg (25) sowie aus den Landkreisen Eschwege (17), Frankenberg (10), Fritzlar-Homberg (9), Fulda (6), Hanau (57), Hersfeld (14), Hofgeismar (4), Hünfeld (2), Marburg (34), Melsungen (11), Rotenburg (45), Schmalkalden in Thüringen (9), Waldeck (29), Witzenhausen (1), Wolfhagen (10) und Ziegenhain (39) deportiert. Von dem Teiltransport, der aus Hanau am 30. Mai 1942 (Sonntag) nach Kassel abging, liegt eine Fotoserie mit 19 Aufnahmen vor [siehe Abbildungen bei DigAM].4 1 Vgl. Tagesverzeichnis der Reisesonderzüge 1942/43, S. 42. 2 Vgl. ebenda, S. 40 und S. 42; vgl. Arnsberg, Gemeinden in Hessen, S. 437; vgl. Kruglov, Deportation, S. 1089. Bei Longerich, Politik der Vernichtung, S. 485, dort Anmerkung 57, irrig mit dem Datum »am 15. Mai 1942«. 3 Vgl. Kingreen, Verschleppung aus ... Kassel S. 223-242. 4 Vgl. Monica Kingreen, Deportation. Die gewaltsame Verschleppung - der Hanauer Hauptbahnhof als Sammelplatz, in: Monika Ilona Pfeifer und Monica Kingreen, Hanauer Juden 1933-1945. Entrechtung Verfolgung Deportation, Hanau 1998, S. 97-133 (120-121). Vgl. Renner et al., In Kürze anderweit untergebracht, S. 139 (Liste). 5 Vgl. Kingreen, ibid., S. 120-121, mit einem Hinweis auf Angaben von Peter Witte. Text nach: Gottwaldt / Schulle, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 211-213
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. "Evakuierung von Juden" mit Zügen, Fahrpläne für die Deportationen 22. Mai 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Die "Evakuierung von Juden" wird mit "Personenzügen bzw. D-Zügen" ausgeführt, wozu minutengenaue Fahrpläne erstellt wurden, 22. Mai 1942
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Vorbereitung der Deportation, 20. März 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei des Bezirks vom 20. März 1942. Die "Evakuierung von Juden" wird hier minutiös und in Details vorbereitet. Diese Planungen beziehen sich auf eine Deportation nach Lublin (Polen), welche am 31. Mai 1942 durchgeführt wurde.
Liste betreffend Deportation am 31. Mai 1942 aus dem Kreis Marburg, 15. Mai 1942-31. Mai 1942.
Die Namensliste beruht auf dem Stand vom 15. Mai 1942, wobei hinter jedem Namen das Datum der erfolgten Deportation, der 31. Mai 1942, angegeben ist.
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. "Evakuierung" wird fortgesetzt, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an die Kreisleitung der NSDAP in Homberg. Der Landrat teilt mit, dass die "Evakuierung" fortgesetzt wurde, 2. Juni 1942.
Schreiben des SS-Sturmbannführer Lüdcke der Staatspolizeistelle in Kassel an den Landrat in Marburg pp. betreffend Deportation am 31. Mai 1942, 22. Mai 1942.
Bezugnahme auf ein Rundschreiben vom 20. März 1942. In dem Schreiben werden Informationen zum Ablauf der Deportation am 31. Mai 1942 gegeben. Angelegt ist dem Schreiben eine Liste der zu deportierenden Juden (siehe folgendes Dokument).
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an das Finanzamt in Homberg. Die Schlüssel der Wohnungen der Deportierten sollen dem Finanzamt ausgehändigt werden, 2. Juni 1942
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes. Zeitpunkt der Deportation steht noch nicht fest, Liste mit abzuschiebenden Personen, 27. April 1942
Vertrauliches Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Vorsteher des Finanzamtes. Der Zeitpunkt der "Abtransportes der Juden" steht noch nicht fest, einzelne Personen sind nicht transportfähig und werden nicht deportiert, 27. April 1942. Liste miz abzuschiebenden Personen.
Deportationsliste betreffend Juden aus Wetter, 31. Mai 1942-6. September 1942.
In der Liste sind die in Wetter wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes. ![]()
4. Letzte Deportation: Theresienstadt 6. September 1942
Deportation von Kassel/Chemnitz nach Theresienstadt, 07.- 09. September 1942
Nach dem Ausfall des für den 3. September 1942 geplanten Wiener Theresienstadt-Transports mit der vorgesehenen Zugnummer »Da 510« fuhr der nächste Sonderzug unter der Zugnummer »Da 511« mit dem Ziel Theresienstadt erst am 7. September 1942 von Kassel ab. Das Sammellager für die in Kassel aus zahlreichen Orten eintreffenden älteren Juden aus dem Bezirk Kassel wurde wieder in der Turnhalle der Bürgerschulen an der Schillerstraße eingerichtet, die unweit des Hauptbahnhofs Kassel gelegen war. Insgesamt befanden sich 755 Personen aus dem Regierungsbezirk Kassel in diesem Transport. Aus der Stadt Kassel selbst wurden 323 Bewohner der Altersheime Mombachstraße und Große Rosenstraße deportiert. Hinzu kamen Juden aus Fulda (73), Hanau (21) und Marburg (44) sowie aus den Landkreisen Eschwege (53), Frankenberg (21), Fritzlar-Homberg (19), Fulda (7), Gelnhausen (3), Hanau (57), Hersfeld (2), Hünfeld (22), Marburg (34), Melsungen (12), Rotenburg (13), Schlüchtern (14), Schmalkalden in Thüringen (8), Witzenhausen (15), Waldeck (1) und Ziegenhain (13).1 Für diese Transporte waren deshalb von der Staatspolizeistelle Kassel minutiös die Abfahrtszeiten in einer großen Zahl bestellter Sonderwagen oder reservierter Abteile aus 20 Ortschaften im nordhessischen Raum für den 5. September und aus weiteren 28 Ortschaften für den 6. September 1942 (Sonnabend und Sonntag) festgelegt worden. Die einzelnen Wohnsitze der deportierten älteren Juden aus dem Gebiet zwischen Hanau, Schlüchtern, Fulda, Hünfeld, Eschwege, Frankenberg (Eder), Marburg, Bebra, Melsungen, Fritzlar, Treysa und aus dem thüringischen Schmalkalden können hier nicht vollständig aufgeführt werden. Die insgesamt 48 Städte und Gemeinden umfassende Aufstellung war mit dem Hinweis versehen: »Diese Fahrpläne sind unbedingt verbindlich. Für genaue und pünktliche Einhaltung derselben bitte ich daher unter allen Umständen Sorge zu tragen. Den einzelnen Judentransporte sind je nach Notwendigkeit mindestens 1 oder mehrere Polizeibeamte als Begleitkommandos von den Abgangsbahnhöfen bis nach Kassel mitzugeben. Zweckmäßig ist fernerhin die Einsetzung einer jüdisch Transportleitung mit einer entsprechenden Anzahl jüdischer Ordner. Ich bitte, mit den zuständigen Dienststellen der Reichsbahn und den weiteren an der Juden-Evakuierung beteiligten Behörden unverzüglich in Verbindung zu treten.«2 Der Laufweg des Sonderzuges »Da 511« mit dem dritten »Judentransport« aus Kassel führte am 7. September 1942 über Bebra, Erfurt und Weimar zunächst nach Chemnitz. In der zuletzt genannten Stadt waren weitere 63 bis 90 Juden aus dem Südwesten Sachsens mit Plauen und Zwickau sowie Einzelpersonen aus Oelsnitz im Erzgebirge und aus Schmalkalden aufzunehmen.3 Eine derartige Verbindung der Gestapo-Bezirke Kassel und Chemnitz hatte bereits am 30. Mai 1942 bei dem Sonderzug »Da 57« zur Deportation von jüngeren Juden nach Lublin und Sobibor im Generalgouvernement bestanden. In Theresienstadt ist der Zug »Da 511« am nächsten Tag eingetroffen und als Transport »XV/l« verzeichnet worden. Es blieb der einzige »große« Transport von Kassel nach Theresienstadt. Daraus wurden 207 Personen schon im September und Oktober 1942 weiter nach Treblinka deportiert. Im Frühjahr 1943 überstellte man 87 und im Laufe des Jahres 1944 weitere 157 Insassen dieses Transportes nach Auschwitz. Nur 70 erlebten die Befreiung von Theresienstadt. 1 Vgl. Pfeifer und Kingreen, Hanauer Juden, S. 129; vgl. Kingreen, Verschleppung der Juden aus den Dörfern und Städten des Regierungsbezirks Kassel S. 232-236. Für Fulda vgl. Gerhard Renner, Joachim Schulz und Rudolf Zibuschka (Hrsg.), »... werden in Kürze anderweit untergebracht ... «. Das Schicksal der Fuldaer Juden im Nationalsozialismus, Fulda 1990, S. 140-145; zu Marburg vgl. Schreiben Landrat des Kreises Marburg/Lahn, an die Bürgermeister usw., betr. Evakuierung der dort wohnenden Juden, Az. Jd., vom 28. August 1942, gez. unleserlich. Hessisches Staatsarchiv Marburg. Faksimilierter Abdruck bei Rehme und Haase, Rumpf und Stumpf, Dokument Nr. 78, S. 169-170. 2 Staatspolizeistelle Kassel, an die Landräte usw., betr. Evakuierung von Juden nach Theresienstadt, Az. HB 4 - 5400/42 -, vom 28. August 1942, gez. Dr. Lüdecke. Staatsarchiv Marburg, 180/4380 LR Marburg. Faksimilierter Abdruck bei Kammler, Volksgemeinschaft und Volksfeinde, S. 269; desgl. bei Rehme und Haase, Rumpf und Stumpf, Dokument Nr. 77, S. 166-168; desgl. bei Helga Krohn und Helmut Usdörfer, Juden in Bergen-Enkheim (Reihe Juden in Frankfurter Vororten, Frankfurt am Main 1990, S. 64-68. 3 Vgl. Nitsche, Vertreibung und Ermordung der Chemnitzer Juden, S. 157-158. Text nach: Gottwaldt / Schulle, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 321-323
Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation von Juden aus dem Regierungsbezirk Kassel über Kassel nach Theresienstadt, 28. August 1942.
Schreiben an die Landräte in Eschwege, Frankenberg, Fritzlar-Homberg, Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Marburg, Melsungen, Rotenburg a. d. Fulda, Schlüchtern, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain sowie die Staatspolizei-Aussendienststelle in Fulda, den Polizeidirektor in Hanau und den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Marburg/Lahn. Nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und der SD.-Hauptaussenstelle in Kassel. Bezugnahme auf seine Rundverfügung vom 25. August 1942. Das Schreiben enthält einen Fahrplan sowie Anweisungen u. a. zu der Beförderung von "zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände der Juden".
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Er meldet die Stadt als "judenfrei", 1. Oktober 1942
Schreiben des Bürgermeisters in Homberg an den Landrat in Fritzlar. Er meldet die Stadt als "judenfrei", 1. Oktober 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6. September 1942 nach Theresienstadt, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Details zu Planung und Ausführung der Deportation vom 6.September 1942 nach Theresienstadt , 28. August 1942.
Rundverfügung von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation nach Theresienstadt über Kassel, 25. August 1942.
Schreiben an die Landräte in Eschwege, Frankenberg, Fritzlar-Homberg, Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Marburg, Melsungen, Rotenburg a. d. Fulda, Schlüchtern, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain sowie die Staatspolizei-Aussendienststelle, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Marburg und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel. Die Verfügung enthält v. a. Informationen zum Ablauf der Deportation und zum Umgang mit Vermögen sowie Vorgaben zum Umfang des Gepäcks. Dem Schreiben ist eine Namensliste der betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land beigelegt (siehe folgendes Dokument).
Von der Staatspolizeistelle Kassel erstellte Namensliste der von der bevorstehenden Deportation betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land, 25. August 1942.
Die Liste wurde der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August 1942 beigelegt.
Deportationsverfügung aus der Gefangenenpersonalakte der Hedwig Jahnow, 27. August 1942
Deportationsverfügung aus der Gefangenenpersonalakte der Oberstudienrätin an der Elisabethschule Marburg Hedwig Jahnow
J. wurde 1935 als Jüdin zwangsweise in den Ruhestand versetzt, 1942 vom Sondergericht Kassel wegen Rundfunkverbrechens zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt und im Frauenzuchthaus Ziegenhain inhaftiert. Im selben Jahr wurde sie nach Theresienstadt deportiert.
Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister betreffend Vorbereitung der bevorstehenden Deportation, 28. August 1942.
Der Landrat gibt die Anweisungen aus der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August 1942 an die Bürgermeister weiter. Weiterleitung des Schreibens an den Vorsteher des Finanzamtes Marburg. Des Weiteren ergehen Anweisungen an den Bezirksleutnant Klawitter.
Verfügung des Landrats des Kreises Marburg an die Bürgermeister in Kirchhain, Roth, Lohra, Wetter, Momberg und Rauischholzhausen betreffend Ergänzungen zur Verfügung vom 28. August 1942, 30. August 1942.
Der Landrat gibt die Anweisungen aus der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 28. August 1942 an die Bürgermeister weiter.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend Deportation von Ludwig Abt, 1. September 1942.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942. Der Bürgermeister teilt mit, welche Vorbereitungen für die Deportation von Ludwig Abt getroffen worden seien.
Antwortschreiben des Bürgermeisters von Kirchhain an den Landrat in Marburg betreffend "Abmeldung" von Ludwig Abt, 5. September 1942.
Antwortschreiben des Bürgermeisters in Roth an den Landrat in Marburg betreffend erfolgte Deportation, 6. September 1942.
Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. August 1942.
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Fritzlar, Homberg und diverse Polizeistellen. Informationen über den Ablauf der geplanten Deportationen, 28. August 1942
Schreiben des Landrats in Fritzlar an den Bürgermeister in Fritzlar, Homberg und diverse Polizeistellen. Informationen über den Ablauf der geplanten Deportationen, 28. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Schreiben der GeStaPo in Kassel an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Detaillierte Informationen zu den Vorbereitungen und Personenlisten, 25. August 1942
Deportationsliste betreffend Juden aus Lohra, 6. September 1942.
In der Liste sind die in Lohra wohnenden Juden mit dem Datum der Deportation, dem 6. September 1942, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
5. Deportationslisten aus dem Landkreis Marburg [neu]
Schreiben des Reichsministers des Inneren, Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941
Schreiben des Reichsministers des Inneren Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941 Die genaueren Bestimmungen zur Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden sind den Dokumenten zu entnehmen. Es werden die Ausnahmen die zur Genehmigung der Ausreise aus der Wohngemeinde führen erwähnt, sowie diejenigen, die das Benutzen von Verkehrsmitteln Außerhalb erlauben. Antragsmuster für die Genehmigung sind angeführt.
Schreiben des Reichsministers des Inneren, Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941
Schreiben des Reichsministers des Inneren Heydrich, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Berlin 15.09.1941 Die genaueren Bestimmungen zur Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden sind den Dokumenten zu entnehmen. Es werden die Ausnahmen die zur Genehmigung der Ausreise aus der Wohngemeinde führen erwähnt, sowie diejenigen, die das Benutzen von Verkehrsmitteln Außerhalb erlauben. Antragsmuster für die Genehmigung sind angeführt.
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der Besprechung über die "Judenevakuierungen" am 18.11.1941, 17. November 1941
Geheimes Schreiben der GeStaPo Kassel an die Teilnehmer der Besprechung. Geplanter Ablauf der Besprechung über die "Judenevakuierungen" am 18.11.1941, 17. November 1941. Die am 8. Dezember 1941 durchgeführte Deportation nordhessicher Juden von einem Sammellgaer in Kassel in das Ghetto Riga wird hier auf regionaler Ebene vorbereitet. Ausgehend von der Gestapo Kassel sind alle für die Durchführung relevanten Personen anwesend beziehungsweise wurden informiert, wie an der im Dokument aufgeführten Liste ersichtlich ist.
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Geheimes Protokoll der GeStaPo Kassel an Teilnehmer der Besprechung vom 18.11.1941. Agenda zur Durchführung der Deportation am 8. Dezember 1941, 27. November 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Bericht des Gendarmerie-Postens in Jesberg an den Landrat in Fritzlar. Die Deportationen wurde durchgeführt, 9. Dezember 1941
Deportationsliste betreffend Juden aus Momberg, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
In der Liste sind die in Momberg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist ein Fortzug vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Rauischholzhausen, 2. Dezember 1941-6. September 1942.
Die Liste wurde am 2. Dezember 1941 in der Gemeinde Rauischholzhausen erstellt. Es sind darin die in Rauischholzhausen wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 6. September 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Schweinsberg, 31. Mai 1942-6. September 1942.
In der Liste sind die in Schweinsberg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In zwei Fällen sind die Todesdaten, der 21. Januar 1942 und Mai 1942, vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Roth, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
In der Liste sind die in Roth wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist das Todesdatum, der 16. Dezember 1941, vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Roßdorf, 24. November 1941-31. Mai 1942.
Die Liste wurde am 24. November 1941 von einem Vertreter des Roßdorfer Bürgermeisters erstellt. Es sind darin die in Roßdorf wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Wohra, 8. Dezember 1941-10. Dezember 1941.
In der Liste sind die in Wohra wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Lohra, 6. September 1942.
In der Liste sind die in Lohra wohnenden Juden mit dem Datum der Deportation, dem 6. September 1942, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Mardorf, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
In der Liste sind die in Mardorf wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Oberwalgern, 8. Dezember 1941.
In der Liste ist ein in Oberwalgern wohnender Jude mit dem Datum seiner Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Amöneburg, 20. November 1941-4. Juni 1942.
Die Liste wurde am 20. November 1941 erstellt und vom Amöneburger Bürgermeister unterschrieben. Es sind darin die in Amöneburg wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Kirchhain, 8. Dezember 1941-6. September 1942.
In der Liste sind die in Kirchhain wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall ist das Todesdatum, der 25. Januar 1942, vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Wetter, 31. Mai 1942-6. September 1942.
In der Liste sind die in Wetter wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 31. Mai 1942 bzw. 6. September 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Fronhausen, 8. Dezember 1941-31. Mai 1942.
In der Liste sind die in Fronhausen wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Deportationsliste betreffend Juden aus Goßfelden, 8. Dezember 1941-17. Juni 1942.
In der Liste sind die in Goßfelden wohnenden Juden mit dem jeweiligen Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 bzw. 31. Mai 1942 erfolgte, erfasst. In einem Fall wurde der Fortzug am 17. Juni 1942 vermerkt. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Liste betreffend Juden aus Himmelsberg, 21. November 1941.
Die Liste wurde vom Himmelsberger Bürgermeister am 21.11.1941 erstellt. Es sind darin die in Himmelsberg wohnenden "Halbjuden" erfasst. Darüber hinaus ist ein "Volljude" verzeichnet.
Deportationsliste betreffend Juden aus Josbach, 8. Dezember 1941-12. März 1942.
In der Liste sind die in Josbach wohnenden Juden mit dem Datum ihrer Deportation, die am 8. Dezember 1941 erfolgte, erfasst. Drei Juden verzogen am 12. März 1942. Für weitere Informationen zu den Deportationen aus dem Landkreis Marburg siehe den Einführungstext dieses Ausstellungsraumes.
Rundschreiben der Staatspolizeistelle betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 15. Dezember 1941.
Rundschreiben an die Jüdischen Kultusvereinigungen und die Bezirksstellen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zur Weitergabe an betroffene Juden. Juden wird verboten über ihr "bewegliches Vermögen" zu verfügen.
Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel betreffend "Verfügungsbeschränkungen über das bewegliche jüdische Vermögen", 17. Dezember 1941.
Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Marburg und Fulda, den Polizeidirektor in Hanau, die Stapo-Aussendienststelle in Fulda und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel. In dem Schreiben wird das anliegende Rundschreiben (siehe folgendes Dokument) erläutert.
Deportationen aus der Stadt Marburg 1941-1942. Alphabetische Auflistung der deportierten Juden (Nr. 01 - Nr. 104) mit Angabe des Deportationsdatums und - ziels sowie des weiteren Schicksal, soweit bekannt. Tabellarische Aufstellung nach 1945
Deportationen aus der Stadt Marburg 1941-1942. Alphabetische Auflistung der deportierten Juden (Nr. 01 - Nr. 104) mit Angabe des Deportationsdatums und - ziels sowie des weiteren Schicksal, soweit bekannt. Tabellarische Aufstellung nach 1945
Deportationen aus dem Kreis Marburg 1941-1942. Auflistung der deportierten Juden (Nr. 01 - Nr. 38) mit Angabe des Deportationsdatums und - ziels sowie des weiteren Schicksal, soweit bekannt. Tabellarische Aufstellung nach 1945
Deportationen aus dem Kreis Marburg 1941-1942. Auflistung der deportierten Juden (Nr. 01 - Nr. 38) mit Angabe des Deportationsdatums und - ziels sowie des weiteren Schicksal, soweit bekannt. Tabellarische Aufstellung nach 1945
Ermächtigung Hermann Görings für den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich, zur Vorbereitung einer „Gesamtlösung der Judenfrage" vom 31. Juli 1941
Berlin, den 31. Juli 1941 An den Chef der Sicherheitspolizei und des SD SS-Gruppenführer Heydrich, Berlin.
In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlass vom 24.1.19391 übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigsten Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa. Soferne hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen. Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.
[Unterschrift] Göring. IMT, Bd. XXVI, S. 266/267. Hier zit. nach ghwk. 1 24.1.1939 Göring an den Reichsminister des Inneren Das Schreiben Görings bezieht sich auf die Einrichtung einer "Reichszentrale für die jüdische Auswanderung", mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, beauftragt wird. Die Reichszentrale hat die Aufgabe, "alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden" zu treffen.
Einladungsschreiben des Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Heydrich, an Unterstaatssekretär Martin Luther, Auswärtiges Amt, Einladung zur "Wannsee-Konferenz", 29. November 1941 [+ 8.1.1942]
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD; Berlin, den 29. November 1941 Geheime Reichssache Herrn Unterstaatssekretär Luther im Auswärtigen Amt, Berlin
Lieber Parteigenosse Luther!
Am 31.7.1941 beauftragte mich der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches, unter Beteiligung der in Frage kommenden anderen Zentralinstanzen alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht für eine Gesamtlösung der Judenfrage in Europa zu treffen und ihm in Bälde einen Gesamtentwurf hierüber vorzulegen. Eine Fotokopie dieser Bestellung lege ich meinem Schreiben bei. An Anbetracht der außerordentlichen Bedeutung, die diesen Fragen zuzumessen ist und im Interesse der Erreichung einer gleichen
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Auffassung bei den in Betracht kommenden Zentralinstanzen an den übrigen mit dieser Endlösung zusammenhängenden Arbeiten rege ich an, diese Probleme zum Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache zu machen, zumal seit dem 15.10.1941 bereits in laufenden Transporten Juden aus dem Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren nach dem Osten evakuiert werden. Ich lade Sie daher zu einer solchen Besprechung mit anschließendem Frühstück zum 9. Dezember 1941, 12.00 Uhr, in die Dienststelle der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission, Berlin, Am Kleinen Wannsee Nr. 16 [handschriftlich geändert in: Großen Wannsee 56-58] ein. Ähnliche Schreiben habe ich an Herrn Generalgouverneur Dr. Frank, Herrn Gauleiter Dr. Meyer, die Herren Staatssekretäre Stuckart, Dr. Schlegelberger, Gutterer und Neumann, sowie an Herrn Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt, SS-Obergruppenführer Krüger, SS-Gruppenführer Hoffmann, SS-Gruppenführer Greifelt, SS-Oberführer Klopfer und an Herrn Ministerialdirektor Kritzinger gerichtet.
Heil Hitler. Ihr [Unterschrift] Heydrich
1 Anlage [siehe Dokument 31.7.1941 Göring an Heydrich http://www.digam.net/?dok=7723]
2. DOKUMENT
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD; Prag , den 8.1.1942 Terminverschiebung der "Wannsee-Konferenz" auf 20.1.1942
Das Digitale Archiv Marburg dankt dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin, für die freundliche Genehmigung zur Online-Publikation der "Wannsee"-Dokumente bei DigAM
Organisationsstruktur der Schutzstaffel (SS) und der Polizei im Deutschen Reich - Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Reichsführer SS. Organigramm 1941
KAPITEL V: Justitielle Aufarbeitung und Wiederbeginn nach 1945
1. Verhandlung und Urteil des LG Marburg 1947: "Ist das Verbrechen nun gesühnt?"
2. Revision des LG Marburg im Verfahren gegen H. Steih, 1952
3. Urteil des Landgerichts Kassel in der Strafsache wegen der Brandstiftung der Synagoge in Fulda im November 1938, Fulda, 15. Juni 1950
4. Deutschland nach 1945: Jewish Jewish Restitution Successor Organization - Antisemitismus ist Dummheit!
+++Wiederbeginn jüdischen Lebens, Wiedergutmachung u.a.
Nutzung ehemaliger Synagogen in Hessen als „Kulturzentren“ (Begriff Thea Altaras), 1986 - 2006
Nutzung ehemaliger Synagogen in Hessen als „Kulturzentren“ (Begriff Thea Altaras)
Nentershausen: Hessenpark
Bildnachweise und Literaturliste zu Synagogen im Sprengel des Staatsarchivs Marburg, Stand April 2008
Literaturliste und Bildnachweise zu Synagogen(Auswahl: Sprengel Staatsarchiv Marburg; Orte mit Strafprozessen; aufgrund von Lektüren und Internetrecherchen für interessant befundene Orte) Stand: 4.4.08
KAPITEL VII: Sonstiges
Vermischtes
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